Keine saubere Luft durch Fahrverbote

In der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht in Berlin, dass bis Mitte kommenden Jahres in der Bundeshauptstadt mindestens elf Straßenabschnitte für Diesel unterhalb der Euro-6-Abgasnorm gesperrt werden sollen. Darüber hinaus verpflichtete das Gericht die Senatsverwaltung für Verkehr, bis Ende März 2019 einen verschärften Luftreinhalteplan zu erlassen. Mit seinem Urteil reagierte das Gericht auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe. Mit den Fahrverboten soll erreicht werden, dass der vorgegebene Grenzwert für den Schadstoff Stickstoffdioxid zukünftig eingehalten wird.