„Social Bots“ im Bundestagswahlkampf
Unter vielen politischen Parteien herrschte im Vorfeld zur Bundestagswahl im vergangenen September zumindest in einer Frage Einigkeit: Die Verwendung von automatisierten Konten in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter – sogenannte „Social Bots“ – sind im Wahlkampf nicht zulässig.