FAQ

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Liebe Studierende,

folgend haben wir für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen auf einen Blick zusammengestellt.

Sehen Sie immer zuerst in diese FAQ Liste. Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne persönlich weiter. Melden Sie sich einfach bei uns.

Die Bewerbung für die Austauschplätze des FB4 ist nur für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich. Eine fachfremde Bewerbung ist leider ausgeschlossen.

  • Bewerbung für einen Austauschplatz an einer Partneruniversität des FB4

    Wann soll ich mich bewerben und wie viel Vorlaufzeit muss ich einplanen?

    Im Allgemeinen sollte mit der Planung eines Auslandsaufenthaltes mindestens 10 Monate im Voraus begonnen werden. Bachelor-Studierenden wird ein Auslandssemester im 5. Semester empfohlen. Sie müssen an der WWU bereits mindestens drei Semester vor Antritt des Auslandssemesters absolviert haben. Masterstudierenden wird ein Auslandsaufenthalt im 3. Master-Semester empfohlen.

    Sie sollten ebenfalls an das nötige Sprachzertifikat denken. Ein Erwerb eines solchen Sprachnachweises braucht ebenfalls eine gewisse Vorlaufzeit. Mehr Informationen zu den Sprachnachweise finden Sie hier.

     

    Welche Auswahlmöglichkeiten an Partnerunis habe ich? Wo finde ich relevante Informationen über Partneruniversitäten?

    Eine aktuelle Liste finden Sie in der Übersicht aller Partneruniversitäten. Filtern Sie nach Studiengang sowie nach Bachelor und Master. Sie dürfen sich nur für die Universitäten bewerben, die für Ihre Fach- und Abschlusskombination offen sind, d.h. ein „x“ in der jeweiligen Spalte haben. Für Studierende, die ein Auslandssemester im Sommersemester planen, ist es wichtig, vorab im IRC zu erfragen, ob für die jeweiligen Partneruniversitäten noch Kapazitäten bestehen.

    Einen authentischen Eindruck über ein Auslandssemester an den jeweiligen Partneruniversitäten finden Sie in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger.

    Besuchen Sie unsere jährliche Messe „Wege ins Ausland“. Hier können Sie persönlich mit unseren Mitarbeitern reden und auch mit Studierenden unserer Partneruniversitäten, die aktuell ihr Auslandssemester in Münster absolvieren, sowie mit Münsteraner Studierenden, die bereits ein Auslandssemester absolviert haben, in Kontakt kommen.

     

    Worauf sollte ich bei der Wahl meiner Wunschuniversität zusätzlich achten?

    Neben persönlichen Präferenzen bezüglich des Landes, der Stadt etc. sollten Sie weiterhin auf die Unterrichtssprache, Anrechnungsmöglichkeiten der Kurse, die Sie in Münster in dem jeweiligen Semester absolvieren würden, und Semesterzeiten (etwaige Überschneidungen mit dem Semester in Münster) achten.

     

    Kann es zu einer Überschneidung der Semesterzeiten kommen? Was ist zu beachten?

    Überschneidungen der Semesterzeiten sind möglich. In diesem Fall müssen Sie selbst entscheiden, ob das Auslandssemester an dieser Gastuniversität trotzdem in Ihren Studienverlauf passt. Eventuell ist z.B. nicht möglich, Klausuren in der regulären Klausurenphase des vorangehenden Semesters an der Uni Münster zu schreiben. Dafür kann es aber durchaus sein, dass das Semester an der Gastuniversität sogar noch vor der vorgezogenen Klausurenphase an der Uni Münster beendet ist.

     

    Wie stehen meine persönlichen Chancen, meine (erste) Wahl tatsächlich zu bekommen?

    Die Nachfrage kann hoch sein – die Plätze sind aber leider begrenzt.

    Die konkreten Chancen bezogen auf eine bestimmte Universität ändern sich leider zu jeder Bewerbungsphase. Daher ist eine Vorhersage kaum möglich.
    Recht stabil scheint der Trend, dass die Nachfrage auf skandinavische Universitäten hoch ist und dies wahrscheinlich weiter so bleiben wird. Auch Westeuropa war bisher immer sehr beliebt. Der östliche Teil Europas hingegen scheint noch immer viele unausgeschöpfte Möglichkeiten zu haben.
    Auch die gesamte Anzahl an Bewerbern schwankt von Phase zu Phase, sodass es auch hier schwierig ist, das jeweilige SS oder WS zu empfehlen. Die Ergebnisse der letzten Auswahlrunde stehen online zur Verfügung. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen, wie viele Studierende sich in der letzten Auswahlrunde auf wie viele Plätze in den jeweiligen Ländern beworben haben.

    Wir haben für Sie die Möglichkeit geschaffen, sich für 5 verschiedene Partneruniversitäten zu bewerben und versuchen Ihnen Ihre höchste Priorität zuzuteilen. Nutzen Sie diese Chance. Achten Sie zudem auf die Qualität Ihrer Bewerbung und reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein.

     

    Kann ich an eine andere Universität als die Partneruniversitäten gehen?

    Dann sind Sie „Freemover“: Sie kümmern sich um die Organisation selbst und zahlen die Studiengebühren. Eine Anrechnung der Leistungen ist in der Regel möglich, sollte aber vorab geprüft werden. Sehen Sie hierzu auch die FAQs im Bereich „Freemover“.

     

    Wann kann ich mich für einen Platz an einer Partneruniversität bewerben?

    Eine Bewerbung für ein Auslandssemester über eines der Programme der Fakultät ist zweimal jährlich möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen sind unter der Seite Bewerbung unter dem Punkt Bewerbungsfristen einsehbar. 

    Bei einer Bewerbung für das Sommersemester erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im IRC, ob Ihre gewünschten Partneruniversitäten im Rahmen der Austauschkontingente für das akademische Jahr noch zur Verfügung stehen, siehe auch bei der Seite Partneruniversitäten der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

     

    Wie läuft die Bewerbung ab?

    1. Im ersten Schritt erfolgt eine Bewerbung über die Bewerbungsplattform, die zu den oben genannten Bewerbungszeiträumen unter Bewerbung zu finden ist.

    2. Im zweiten Schritt drucken Sie die Bewerbungsunterlagen aus und reichen sie formlos ein. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

             (a) Briefkasten Krummer Timpen/Dekanat  (b) postalisch beim IRC zHdv Frau Fischer.

     

    Welche Unterlagen muss ich einreichen?

    Ausdruck der Online-Profilseite (Link siehe unten); Notenübersicht inkl. Durchschnittsnote; ggf. Bachelorzeugnis; Lebenslauf mit Foto; ggf. Sprachnachweise; ggf. sonstige Zeugnisse/Zertifikate (Praktika, Ehrenamt); bis zu fünf Motivationsschreiben einpflegen (zu diesem Punkt siehe unten).

    Achten Sie auf Vollständigkeit und belegen Sie sämtliche Ehrenämter/Praktika etc. durch Zeugnisse.

     

    Welche Inhalte müssen im Motivationsschreiben stehen?

    Das Motivationsschreiben für jede Universität (inklusive Name der Universität und Priorität) umfasst max. 2.250 Zeichen inkl. Leerzeichen. 

    Es beinhaltet die persönliche und insbesondere akademische Motivation. Zu Ihrer persönlichen Motivation legen Sie dar, wieso Sie ein Semester im Ausland studieren möchten und warum Sie sich für diese Gastuniversität, dieses Land/diese Stadt interessieren. Der Teil zu Ihrer akademischen Motivation sollte deutlich machen, dass Sie sich mit dem Profil der Gastuniversität vertraut gemacht haben und die akademische Passgenauigkeit untersucht haben. Weiterhin sollten Sie darlegen, dass das Auslandssemester in Ihren Studienverlaufsplan an der Uni Münster passt, welche Anknüpfungspunkte es zu Ihren Studienschwerpunkten oder Ihrer Berufswahl gibt und welche Kurse Sie aus welchem Grund belegen möchten und ob eine Anrechnung in vorherigen Jahren bereits erfolgreich war.

     

    Wie ausschlaggebend ist die Zuweisung der Prioritäten für die Vergabe eines Austauschplatzes?

    Die Angabe der Priorität wird nicht als Auswahlkriterium gewertet. Eine höher angegebene Priorität als die Priorität Ihrer Mitbewerber wird nur den Ausschlag geben, falls Ihre Bewerbung und die des Mitbewerbers völlig gleichwertig sind. Der Fall ist sehr unwahrscheinlich. Sinnvoll ist es also, die Prioritäten auch absteigend nach Ihrer tatsächlichen Priorisierung zuzuteilen.

     

    In welcher Sprache müssen die Unterlagen eingereicht werden?

    Wenn Sie sich für ein englischsprachiges Programm bewerben, reichen Sie Lebenslauf und Motivationsschreiben bitte auf Englisch ein. Der Rest der Unterlagen kann auf Deutsch eingereicht werden. Bei anderssprachigen Programmen können Sie selbst entscheiden, ob Sie das Motivationsschreiben auf Englisch oder Deutsch einreichen.

     

    Muss ich Kopien beglaubigen lassen?

    Nein.

     

    Müssen Bachelor-Studierende zu Beginn des Auslandssemesters alle Leistungen aus dem ersten Jahr erbracht haben? Darf ich mich bewerben, wenn ich noch nicht alle Leistungen erbracht habe?

    Sie können sich bewerben, wenn Sie noch nicht alle Leistungen aus dem ersten Studienjahr erbracht haben, aber min. drei Semester absolviert haben. PO2018:  Zu Beginn des Auslandssemesters sollten Sie allerdings bereits alle Leistungen aus den ersten beiden Semestern erbracht haben, um während des Auslandssemesters Kurse aus dem 5. oder 6. Semester (insbesondere Wahlpflichtmodule) zu belegen und auch anrechnen zu können. PO2022 (BWL, VWL, WI): Sie sollten größtenteils alle  Leistungen aus dem ersten Studienjahr erbracht haben, aber zwingend min. 60 ECTS vor Antritt des Auslandssemesters vorweisen können. 

     

    Wie kann ich meine Sprachkenntnisse nachweisen? Muss ich unbedingt einen TOEFL-Test haben?

    Ein TOEFL-Test ist nicht für alle Gastuniversitäten zwingend notwendig. Schauen Sie hierzu in die Übersicht aller Partneruniversitäten. In der Spalte „TOEFL (specific language or other requirements)“ können Sie sehen, welcher Sprachnachweis erbracht werden muss. Wenn diese Spalte leer ist, wird kein Sprachnachweis gefordert. Wenn das Äquivalent zum TOEFL/IELTS in der Tabelle nicht spezifiziert ist, dann ist eins der folgenden Zertifikate/Nachweise als Äquivalent gültig: Cambridge Certificate (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English), Englisch-Leistungskurs, Bachelor- oder Masterstudium (Major) 100% auf Englisch, DAAD-Sprachzertifikat B2/C1, UniCert II/B2-III/C1 (B2=TOEFL 71-84; C1=TOEFL 85-100). In der Regel veröffentlicht jede Gastuniversität die Liste mit allen Äquivalenten auf der Homepage im Bereich “language requirements”. Das IRC bemüht sich, die Informationen über die Partneruniversitäten so aktuell wie möglich zu halten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

     

    Brauche ich für die Bewerbung ein Empfehlungsschreiben?

    Für einige Partneruniversitäten benötigen Sie ein Empfehlungsschreiben eines Dozenten. Dieses Schreiben wird erst nach der etwaigen Annahme für einen Austauschplatz gefordert.

     

    Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung?

    Im Winter (Bewerbung für das Wintersemester) können Sie nach 7-8 Wochen nach Bewerbungsschluss mit einer Rückmeldung rechnen. Im Sommer (Bewerbung für das Sommersemester) erfolgt eine Rückmeldung circa 4 Wochen nach Bewerbungsschluss.

     

    Ich habe gar keine Zusage erhalten. Was nun?

    Uns tut es leid, dass es dieses Mal nicht geklappt hat. Bewerben Sie sich gerne für das darauffolgende Semester. Eventuell kommen auch Freemover-Angebote (sehen Sie hierzu auch FAQs im Bereich „Freemover“) in Betracht.

    Und ein Tipp an dieser Stelle: Auslandserfahrungen lassen sich auch sehr gut in einer Summer oder Winter School an einer unserer Partnerunis sammeln. Sehen Sie sich hierzu die Angebote auf unserer Website im Bereich Summer & Winter Schools an.

     

    Kann ich mehrere Zusagen erhalten?

    Nein.

     

    Ich bin unzufrieden mit der Zusage. Kann ich noch etwas tun?

    Sie können den Platz immer noch problemlos abgeben. Eine komplette Neuwahl ist aus organisatorischen und Fairness-Gründen leider nicht mehr möglich.

  • Finanzierung

    Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

    Auf unserer Website haben wir zahlreiche Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt. Hierzu zählen beispielsweise ERASMUS+ für einen Aufenthalt in EU-Ländern oder das PROMOS-Stipendium im außereuropäischen Ausland. Weiterhin gelten für das Auslands-BAföG höhere Grenze als für reguläres BAföG, sodass diese Möglichkeit auch für Studierende infrage kommt, die während des Studiums im Inland nicht förderberechtigt sind.

     

    Wird jeder durch ERASMUS+ gefördert?

    Alle Studierenden, die vom IRC einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten im ERASMUS-Ausland zugewiesen bekommen haben, erhalten gleichzeitig eine ERASMUS-Förderung.

     

    Kann ich auch im Master über ERASMUS+ gefördert werden, wenn ich bereits im Bachelor gefördert wurde?

    Ja, eine zweite Förderung ist möglich. Der Zeitraum ist auf die insgesamt mögliche Förderdauer von 12 Monaten je Studienphase anzurechnen.

     

    Was muss ich bei der ERASMUS-Förderung beachten?

    Voraussetzungen sind, dass man an der Uni Münster eingeschrieben ist, schon mindestens ein Jahr lang hier studiert hat und die Sprachvoraussetzungen für das Zielland erfüllt (mind. Niveau B1).

     

    Für welche Dauer wird ERASMUS-Förderung gezahlt?

    In der Regel für die Dauer von 4 Monaten/120 Tagen pro Auslandssemester.

     

    Wieviel Zuschuss bekomme ich durch die ERASMUS-Förderung?

    Der ERASMUS-Mobilitätszuschuss hängt von dem Land ab, in welchem Sie das Auslandssemester absolvieren. Hierzu werden die Länder in 3 Ländergruppen eingeteilt nach denen sich der Zuschuss richtet. So erhalten Sie beispielsweise in einem Land mit geringeren Lebenshaltungskosten eine geringere Förderung als in einem Land mit höheren Lebenshaltungskosten. Welches Land welcher Ländergruppe zugeordnet wird und wieviel die monatliche Förderung beträgt können Sie hier nachlesen.

     

    Kann ich eine ERASMUS-Sonderförderung beantragen?

    Eine Sonderforderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine solche Sonderförderung können beispielsweise Studierende mit Behinderung (ab GdB 20), einer chronischen Erkrankung, oder Studierende mit Kind erhalten. Des Weiteren erhalten auch Studierende, welche aus einem nicht-akademischen Elternhaus stammen die Sonderförderung. Die Sonderförderung kann als Top-Up zur regulären ERASMUS-Förderung gesehen werden und beträgt 250€ pro Monat. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

     

    Zu welchem Zeitpunkt wird die ERASMUS-Förderung gezahlt?

    Ein Teil des Fördergeldes wird zu Beginn des Auslandssemesters auf das Konto gezahlt, die restliche Förderung wird nach Abschluss des Auslandssemesters und nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen ausgezahlt.

     

    Ist eine Finanzierung der Studiengebühren durch BAföG möglich?

    Zusätzlich zu monatlichen BAföG-Zahlungen können Studiengebühren von bis zu 4.600 € pro Jahr erstattet werden. Diese müssen außerdem nicht zurückgezahlt werden.

     

    Bekomme ich automatisch ein PROMOS-Stipendium?

    Nein, ein zugewiesener Platz an einer unserer Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland beinhaltet nicht gleichzeitig die Förderung durch PROMOS. Für eine Förderung müssen Sie sich gesondert über das International Office der Uni Münster bewerben. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

  • Nach der Zusage durch das IRC und vor Beginn des Auslandssemesters

    Ich habe die Zusage vom IRC erhalten. Jetzt Flüge und Zimmer buchen? Darf ich mich jetzt schon für das Wohnheim anmelden?

    Bloß nicht! Es sind absolute Einzelfälle, aber im Grunde gilt, dass bis zur „endgültigen Zusage“ durch die Partneruniversität nichts spruchreif ist. Warten Sie bis dahin und kümmern Sie sich dann um die Unterkunft, den Flug etc.

    Die Anmeldung für den Wohnheimplatz kann erst nach der Nominierung erfolgen. Über eine erfolgreiche Nominierung werden Sie entweder von Frau Fischer oder von der Gastuniversität informiert.

     

    Wann bekomme ich die endgültige Zusage der Gastuniversität?

    Das ist abhängig von der jeweiligen Partneruniversität. Schauen Sie sich die Erfahrungsberichte Ihrer Vorgänger zur Orientierung an. Dort wird meist über den zeitlichen Ablauf bis zum Start des Auslandssemesters berichtet.

     

    Zusage des IRC sowie der Partneruni bekommen: Was mache ich jetzt?

    Flüge buchen, Zimmer suchen, Formulare bereithalten/ Behördengänge, Impfungen, Versicherung, …

     

    Meine Gastuniversität verlangt einen Sprachnachweis/Nominierungsbestätigung. Wo bekomme ich diese her?

    Diese Unterlagen bekommen Sie von Frau Fischer. Schreiben Sie ihr hierzu einfach eine Email.

     

    Wer sind meine Ansprechpartner zum Thema Anrechnung?

    Hier finden Sie die für Sie zuständigen Ansprechpartner.

     

    Welche Kurse kann ich anrechnen lassen?

    Kurse können nur dann angerechnet werden, wenn sie nicht inhaltlich gleichwertig sind zu Kursen, die bereits in Münster absolviert wurden. Eine Liste aller bereits angerechneten Kurse finden Sie hier. Um die Anrechenbarkeit eines bestimmten Kurses zu prüfen, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Ansprechpartner.

     

    Wie läuft die Prüfung auf Anrechenbarkeit für bisher nicht angerechnete Kurse ab?

    Sie schicken die folgenden Informationen zum entsprechenden Kurs an Ihren Ansprechpartner:

    • Angabe Ihres Studiengangs und Ihrer Prüfungsordnung
    • Welcher Kurs wird gewählt?
    • Für welches Modul soll er angerechnet werden?
    • Ausführliche aktuelle Kursbeschreibungen im Original als PDF-Dokument oder Hyperlink (Gliederung, Syllabus etc.).

    Beachten Sie, dass bei nicht deutsch- oder englischsprachigen Beschreibungen eventuell eine Übersetzung durch Sie notwendig ist und sprechen Sie hierzu mit Ihrem Ansprechpartner.

    Nach positiver Rückmeldung des Anrechnungsbeauftragten übertragen Sie den Kurs in Ihren Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit von Prüfungsleistungen vor dem Auslandsaufenthalt und lassen diesen von ihm unterschreiben.

     

    Müssen auch Kurse auf Anrechenbarkeit geprüft und im Antrag aufgelistet werden, die in der Liste der bereits angerechneten Kurse stehen?

    Unbedingt! Eine Anrechnung ist sonst nicht möglich.

     

    Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen. Was muss ich dabei beachten? Werden meine Leistungen aus dem Ausland trotzdem angerechnet?

    Der Antrag auf Beurlaubung erfolgt schriftlich oder persönlich nach erfolgter Rückmeldung und kann bis zum letzten Tag vor Vorlesungsbeginn gestellt werden. Die Leistungen aus dem Ausland können trotzdem angerechnet werden, aber erst im darauffolgenden Semester. Zu beachten ist, dass in diesem Semester dann keine Prüfungsleistungen an der Uni Münster abgelegt werden können. Da das Semester an Hochschulen im Ausland häufig früher beendet ist, bietet es sich für einige Studierende ggf. an, noch Prüfungen oder die Abschlussarbeit zu schreiben und von einer Beurlaubung abzusehen.

     

    Was sind die Vorteile einer Beurlaubung für das Auslandssemester?

    Das entsprechende Semester wird nicht auf die Studiendauer angerechnet und es erfolgt einer Befreiung vom Semesterbeitrag (somit wird es für das Urlaubssemester allerdings auch kein Semesterticket geben).

     

    Wo finde ich die Semesterzeiten meines Auslandssemesters?

    Die Semesterzeiten der Gastuniversitäten sind in unserer Übersicht der Partneruniversitäten angegeben. Wir bemühen uns, diese Informationen aktuell zu halten. Zusätzlich sollten Sie sich allerdings auf der Webseite der Partneruniversität informieren und eventuelle Einführungstage in Ihrer Planung berücksichtigen. Hierzu hilft häufig auch ein Blick in die Erfahrungsberichte.

  • Während des Auslandssemesters

    Was passiert, wenn ein von mir ausgesuchter Kurs ganzheitlich ausfällt?

    Es gibt durchaus Fälle, in denen vor Ort festgestellt wird, dass ein Kurs ausfällt. Dies ist zwar sehr schade, aber meist kein größeres Problem. Suchen Sie sich einen neuen Kurs aus und klären Sie diese Änderung mit dem zuständigen Anrechnungsbeauftragten ab und reichen einen neuen Anrechnungsantrag ein.

     

    Ich möchte einen Kurs vor Ort wechseln. Wie geht das?

    Ein Kurswechsel ist möglich und bedarf keiner gesonderten Erklärung. Sie müssen allerdings auch hier jede Änderung Ihrer Anrechnung mit dem zuständigen Anrechnungsbeauftragten abstimmen und einen neuen Anrechnungsantrag beim zuständigen Ansprechpartner einreichen.

     

    Kann ich Klausuren in Münster schreiben?

    Wenn Sie kein Urlaubssemester beantragt haben, ist dies möglich. Oftmals bietet sich auch an, die Abschlussarbeit direkt im Anschluss an das Auslandssemester zu schreiben. Tipp: Erstellen Sie sich einen Kalendereintrag, um die Anmeldefristen für Klausuren und Abschlussarbeiten im Auslandssemester nicht zu verpassen – man vergisst dort häufig die Zeit.

     

    Ist es möglich, den Auslandsaufenthalt um ein Semester zu verlängern?

    Eine Verlängerung des Aufenthalts ist aus Sicht der Uni Münster grundsätzlich möglich. Das IRC wird Sie in der Regel nicht erneut an der Partneruniversität nominieren. Sie müssen sich an Ihrer Gastuniversität selbst um eine Verlängerung der Studienzeit kümmern. Beachten Sie außerdem die maximale Anzahl anrechenbarer LP (Bachelor i.d.R. 60, Master abhängig von Major).

     

    Muss ich mich während des Auslandssemesters um Unterschriften auf Formularen etc. kümmern?

    Ja! Für die ERASMUS-Förderung müssen Sie direkt nach der Ankunft den Ankunftstag (Arrival Date) im Data-Sheet bestätigen lassen und das Learning Agreement vom Gastkoordinator unterschreiben lassen. Kurz vor der Abreise lassen Sie das Data-Sheet (Departure Date) vom Koordinator erneut unterschreiben. Die Kursänderungen müssen Sie ebenfalls im Learning Agreement festhalten. Für Nicht-Erasmus-Universitäten muss ebenfalls ein Learning Agreement angefertigt werden, dort sollten die Änderungen auch festgehalten werden.

  • Nach dem Auslandssemester

    Wie bekomme ich mein Transcript des Gastuniversität?

    Ihr Transcript of Records wird in der Regel an Frau Fischer geschickt. Sie werden dann per E-Mail informiert. Die Zusendung kann durchaus einige Monate dauern.

     

    Ich habe mein E-Transcript erhalten. Kann ich meine Anrechnung ohne Weiteres durchführen?

    Sie müssen sicherstellen, dass auch Frau Fischer dieses von der Gastuniversität erhalten hat. Nur dann kann Ihr ToR gegenüber dem PAM verifiziert werden. Ohne diesen Verifizierungsschritt ist die Anrechnung nicht möglich.

     

    Was muss ich machen, um die Leistungen aus dem Ausland angerechnet zu bekommen?

    Bitte schauen Sie auf der Seite Anrechnung unter Meilenstein 4. 

     

    Gibt es eine Deadline für die Anrechnung?

    Nein. Allerdings werden Ihre Leistungen für das Fachsemester angerechnet, in dem Sie den „Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen“ gestellt haben. Dies kann dazu führen, dass Sie eventuell ein Semester länger studieren, wenn Sie den Antrag nicht vor Semesterende beim Prüfungsamt einreichen.

     

    Bis wann muss ich meinen Erfahrungsbericht einreichen?

    Spätestens bis zum 1. März (WS) bzw. 1.  August (SS).

     

    Wir waren mit mehreren Studierenden an der gleichen Partneruniversität – können wir einen gemeinsamen Erfahrungsbericht schreiben?

    Gerne!

     

    Welche Unterlagen muss ich für meine ERASMUS-Förderung einreichen?

    Nach Ihrer Rückkehr nach Münster, reichen Sie bitte das Data-Sheet und das Learning Agreement (NUR die Bereiche „Before the Mobility“ und „During the Mobility“) im Original und eine Kopie des Transcripts of Records und den Flexnow-/QUISPOS-Ausdruck mit dem Vermerk „angerechnet“ bei Frau Afhüppe im International Office, Schlossgarten 3, ein.

     

    Bis wann muss ich die Unterlagen für meine ERASMUS-Förderung einreichen?

    Das Learning Agreement und das Data-Sheet reichen Sie bitte innerhalb eines Monats nach Studienende (Departure Date im Data-Sheet) ein. Das Transcript of Records und den Flexnow-/QUISPOS-Ausdruck reichen Sie bitte nach Anrechnung ein.

     

    Welche Unterlagen muss ich für meine PROMOS-Förderung einreichen?

    Ein Data-Sheet oder eine adäquate Studienbescheinigung mit den genauen Daten des Arrival und Departure Dates sind im Original im International Office einzureichen.

     

    Bis wann muss ich die Unterlagen für meine PROMOS-Förderung einreichen?

    Die Unterlagen reichen Sie bitte unaufgefordert und unverzüglich nach Beendigung des Auslandsaufenthalts im International Office ein.

     

    Ich habe kein Förderung erhalten, muss ich trotzdem Unterlagen nachreichen?

    Ja, innerhalb eines Monats nach dem Auslandssemester müssen Sie Ihren Learning Agreement incl. Änderungen bei Frau Fischer (gerne per E-Maill) nachreichen.

  • Freemover / Selbstzahler

    Gibt es Organisationen, die mich bei meinem Vorhaben unterstützen?

    Es gibt einige Organisationen außerhalb der Universität, die Sie bei einem Auslandsaufenthalt unterstützen. Diese finden Sie schnell im Internet.

     

    Kann ich auch ganz ohne offizielle Organisation ein Auslandssemester absolvieren?

    Auch das ist möglich. Es ist allerdings mehr Planungsaufwand und es ist deutlich mehr Eigeninitiative gefragt.

     

    Wie sieht es mit der Anrechnung von Kursen aus?

    Eine Anrechnung von Kursen ist möglich, hier finden Sie weitere Informationen dazu incl. Ansprechpartner und Anträge. Sofern noch nie Kurse der betroffenen Partneruniversität angerechnet wurden, muss ein Antrag auf generelle Anrechenbarkeit von Kursen gestellt werden (s. Meilenstein 1). Eine Übersicht über Hochschulen, deren Kurse bereits angerechnet wurden, finden Sie (s. Meilenstein 2). Wenn Sie als Freemover an eine unserer Partneruniversitäten gehen, gelten für die Anrechnung die gleichen Regelungen wie für Studierende, die vom IRC nominiert wurden (in diesem Fall ignorieren Sie den Meilenstein 1 und beginnen direkt mit dem Meilenstein 2).

     

    Für die Kursanmeldung, Learning Agreement etc. an der Gastuniversität benötige ich die Unterschrift von einem „Institutional“ und/oder „Departmental Coordinator“. Wo finde ich diese Personen?

    „Departmental Coordinator“ ist Studierendenmobilität-Koordinatorin des Fachbereiches Laila Fischer. Sie ist für organisatorische Fragen rund um Auslandssemester (ausgenommen Anrechnung) zuständig.   

    „Institutional Coordinator“ ist die Studierendenmobilität-Koordinatorin der Uni Münster Petra Hille.

     

    Kann ich auch als Freemover eine Förderung (ERASMUS+/PROMOS) über die Uni erhalten?

    Eine ERASMUS-/PROMOS-Förderung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

     

    Welche Vorraussetzungen muss ich seitens der Uni als Freemover erfüllen?

    Keine. Gehen Sie als Freemover ins Ausland, sind Sie selbst für die Planung und Durchführung des Auslandssemesters verantwortlich. Wollen Sie sich jedoch Kurse aus dem Ausland anerkennen lassen, sollten Sie dies im Voraus um eine Anrechnung der Kurse kümmern.

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