Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss kümmert sich um alle formalen Aspekte, die mit der Promotion zusammenhängen. Zu Beginn der Promotionszeit ist der Promotionsausschuss für die Zulassung zum Promotionsverfahren zuständig, ebenso für die eventuelle Festlegung von Auflagen, wenn ein fachfremdes Studium absolviert wurde. Am Ende der Promotionszeit wird die Zulassung zur Promotionsprüfung beim Promotionsausschuss beantragt. Auch die Anerkennung von nicht am Fachbereich absolvierten Kursen des Promotionsstudiums geschieht über den Promotionsausschuss.

Hochschullehrer/in

Akademische Mitarbeiter/in

Doktorand/in

Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung

Mitglieder: Mitglieder: Mitglieder: Mitglieder:

Prof. Dr. Nicole Branger (Vors.)
Prof. Dr. Bernd Hellingrath
Prof. Dr. Nadine Riedel
Prof. Dr. Gernot Sieg
Prof. Dr. Christoph Watrin

Dr. Hendrik Scholta Simon Haastert
Shariga Sivanathan
Isabel Hemesath
Stellvertreter: Stellvertreter: Stellvertreter: Stellvertreter:
Prof. Dr. Thomas Ehrmann
Prof. Dr. Bernd Wilfling

Dr. Lena Clever
Henry Hosseini

Julius Borghard
Frauke Hellweg

Claudia Langenberg