Endgeräte
Hier finden Sie Hilfestellungen zum Thema "Endgeräte".
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Installation von Endgeräten durch die IVV
Als Angehörige/r der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erhalten Sie in der Regel ein Endgerät (Workstation, Laptop, etc.) von Ihrem Lehrstuhl/Institut, mit welchem Sie auf die IT-Dienste der Fakultät und der Universität zugreifen können. Diese Endgeräte müssen vor der Inbetriebnahme durch die IVV installiert und eingerichtet werden. Hierbei wird ein aktuelles Windows-Betriebssystem installiert und eingerichtet, gängige Standardsoftware aufgespielt, Sicherheitseinstellungen gesetzt und es wird im Universitätsnetzwerk für den Betrieb angemeldet.
Vorgehen:
Bitte bringen Sie das Endgerät nach der Übernahme durch Sie zum Support der IVV. Bei der Übergabe an die IVV wird ein "digitaler Laufzettel" ausgefüllt, auf welchem Daten zum Gerät, zu Installationswünschen und abgegebenen Zubehör festgehalten werden. Fortan wird der Installationsprozess in unserem Ticketsystem bearbeitet und wir benachrichtigen Sie, sobald Sie das Endgerät in der IVV wieder abholen können.Hinweis:
Bitte denken Sie daran, jegliches Zubehör, welches für den Betrieb des Endgerätes notwendig ist, bei der IVV abzugeben. Hierzu gehören vor allem die Netzteile von Laptops sowie etwaige Adapter oder Dockingstationen. Nur hiermit ist eine schnelle und fehlerfreie Installation gewährleistet.
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Ersteinrichtung von Endgeräten durch den/die Anwender/in
Wenn Ihr Endgerät neu installiert wurde oder Sie ein neues Endgerät erhalten, müssen die letzten Schritte der Einrichtung des Endgerätes von Ihnen abgeschlossen werden. Zu den notwendigen Schritten gehört etwa die Aktivierung von Microsoft Office 365 und Adobe Acrobat, für die ein Microsoft Azure-Konto notwendig ist.
Weitere Informationen dazu sowie eine Anleitung zum Aktivieren der Software finden Sie auf den Info-Seiten zu Microsoft Office 365 und Adobe Acrobat.
Weitere Software auf dem Endgerät installieren
Wenn Sie weitere Software auf Ihrem Endgerät installieren wollen, können Sie bestimmte bereitgestellte Software über das Softwarecenter installieren. Sie finden das Softwarecenter auf Windows-Geräten unter "Alle Programme" in dem Ordner "Microsoft Endpoint Manager" oder aber als Kachel "Softwarecenter" im Startmenü.
Für Software, die nicht im Softwarecenter verfügbar ist, sprechen Sie uns gerne an oder fragen Sie zunächst den technisch Verantwortlichen Ihres Lehrstuhls.
Weitere Informationen zum Softwarecenter und bereitgestellter Software finden Sie auf unsere Seite zur Software.
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Betrieb von privaten Endgeräten - Bring Your Own Device (BYOD)
Neben den üblichen dienstlichen Endgeräten können Sie auch über private Endgeräte auf eine Vielzahl von Diensten der Universität und der IVV Wirtschaftswissenschaften zugreifen. Die Integrierung privater Endgeräte in das Universitätsnetzwerk bezeichnet man auch als BYOD - Bring Your Own Device. Üblicherweise handelt es sich in diesen Fällen um Smartphones, Tablets oder Laptops.
Die Anleitungen im Support-Bereich dieser Webseite unterstützen Sie bei der Einbindung und Nutzung der angebotenen Dienste auf Ihren privaten Endgeräten. Für Fragen diesbezüglich stehen Ihnen die Mitarbeiter der IVV Wirtschaftswissenschaften natürlich gerne zur Verfügung.
Ein Support, wie er bei dienstlichen Endgeräten geleistet wird, kann seitens der IVV Wirtschaftswissenschaften für private Endgeräte nicht geleistet werden.
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Verbinden des privaten Endgeräts mit dem Universitätsnetzwerk
Einige Services der Universität und der Fakultät können Sie aus rechtlichen Gründen nur im Universitätsnetzwerk nutzen (z.B. Software, Fachzeitschriften, Datenbanken, Netzwerklaufwerke), andere sind aus Sicherheitsgründen nicht aus dem Internet erreichbar. Daher können Sie Ihr privates Endgerät über verschiedene Wege mit dem Universitätsnetzwerk verbinden:
WLAN
Mittels WLAN-Verbindung können Sie sich einfach und schnell mit dem Universitätsnetzwerk verbinden und hierüber auf die Dienste der Universität sowie der IVV Wirtschaftswissenschaften zugreifen. Die Authentifizierung erfolgt mit der Uni-Kennung und dem Netzzugangspasswort.
Anleitungen für die Einrichtung einer WLAN-Verbindung finden Sie auf den Webseiten des CIT: WLAN - Anleitungen
LAN - pLANet.X
Sollte die WLAN-Abdeckung an Ihrem Standort nicht ausreichen, so ist auch ein Betrieb Ihres privaten Endgerätes am kabelgebundenen Netzwerk (LAN) der Universität möglich. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall den Support der IVV Wirtschaftswissenschaften. Ein freier Netzwerkport in Ihrem Büro kann dann auf Wunsch in einen pLANet.X-Anschluss gewandelt werden.
Vorteil dieser Anschlüsse ist, dass das angeschlossene Endgerät nicht in der Rechnerdatenbank des CIT registriert werden muss. Die Authentifizierung erfolgt mit der Uni-Kennung und dem Netzzugangspasswort.
Anleitungen für eine Verbindung via pLANet.X finden Sie auf den Webseiten des CIT: pLANet.X - Anleitungen
VPN
Sollten Sie sich außerhalb der Universität befinden und somit keine Möglichkeit haben, das Endgerät per WLAN oder LAN mit dem Universitätsnetzwerk zu verbinden, können Sie anstattdessen den VPN-Dienst verwenden.
Über eine VPN-Clientsoftware kann bei einer bestehenden Internetverbindung eine VPN-Verbindung zum Universitätsnetzwerk hergestellt werden, um hierüber auf die Dienste der Universität sowie der IVV Wirtschaftswissenschaften zugreifen zu können. Die Authentifizierung erfolgt mit der Uni-Kennung und dem Netzzugangspasswort.
Anleitungen für eine Verbindung via pLANet.X finden Sie auf den Webseiten des CIT: VPN - Anleitungen
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Einbindung privater Endgeräte in das Fakultätsnetzwerk
In Einzelfällen kann es von Nöten sein, dass Sie Ihr privates Endgerät als dienstliches Hauptgerät nutzen. Um die Funktionalitäten sicherstellen zu können und die Sicherheitsvorschriften des Fakultätsnetzes einzuhalten, wird das private Endgerät in diesem Fall genauso wie ein dienstlicher Rechner behandelt. Zudem bedarf es der schriftlichen Zustimmung Ihres Lehrstuhlleiters, Ihr privates Endgerät fortan als dienstliches Endgerät zu nutzen.
Vorgehensweise
Das private Endgerät muss bei der IVV Wirtschaftswissenschaften abgegeben werden. Hier wird es formatiert und mit dem Standardbetriebssystem Microsoft Windows und der entsprechenden Standardsoftware installiert. Die Konfigurationen für Virenschutzprogramme, Firewalls und Einstellungen im Betriebssystem werden vorgenommen. Außerdem wird der Rechner in das Active-Directory-System der IVV Wirtschaftswissenschaften sowie in die Rechnerdatenbank des CIT aufgenommen. Damit unterliegt der Rechner auch beim Gebrauch außerhalb des Netzwerkes den von der IVV Wirtschaftswissenschaften gesetzten Regelungen, z.B. über Passwortaktualisierung, Windows-Updates und Updates der Virenschutzsoftware. Andererseits kann von Ressourcen des Netzwerkes wie z.B. Softwarelizenzen, Netzlaufwerken oder Netzwerkdruckern Gebrauch gemacht werden.
Mit dem Ablauf Ihres Arbeitsvertrags muss das Endgerät durch die IVV Wirtschaftswissenschaften deprovisioniert werden. Es wird hierbei aus dem Active-Directory-System und der Rechnerdatenbank des CIT entfernt. Zudem wird das Endgerät formatiert, da die Lizenzverträge der eingesetzten Softwareprodukte nur eine dienstliche Nutzung vorsehen. Die Wiederherstellung des Ursprungszustands muss durch Sie erfolgen und kann nicht von der IVV Wirtschaftswissenschaften übernommen werden.
Hinweis
Die Einbindung privater Endgeräte in das Fakultätsnetzwerk wird aufgrund der oben genannten gravierenden Änderungen an der Systemkonfiguration seitens der IVV Wirtschaftswissenschaften nicht empfohlen.
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Auskauf von Endgeräten aus dem Universitätseigentum
Die Übernahme (Auskauf) der Vermögensgegenstände (auch von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die nicht inventarisiert wurden) kann nur durch einen Verkauf abgewickelt werden. Davor sollte geklärt werden, ob diese Vermögensgegenstände anderweitig an der Universität Verwendung finden können. Eine entsprechende Abfrage ist über die interne Gerätebörse möglich - diese wird derzeit aber kaum von den Organisationseinheiten genutzt. Deswegen wird für die Klärung der Frage über die weitere Nutzung des Gegenstandes an Dezernat 2.2 verwiesen.
- Eigenprüfung:
Der Kaufinteressent sollte prüfen, ob der Erwerb des Gerätes für ihn wirtschaftlich wie technisch wirklich sinnhaft ist. Dabei sind das Alter und der Erhaltungszustand des Gerätes zu berücksichtigen. Wird z.B. die nächste Betriebssystem-Version auf diesem Gerät noch lauffähig sein? Sind Beschädigungen vorhanden? - Erlaubnis:
Der Leiter der Einrichtung, der das Gerät gehört, muss dem Auskauf zustimmen. - Feststellung des Buchwertes:
Der Buchwert des Gerätes ist schriftlich (per E-Mail) bei der Finanzbuchhaltung (Dezernat 5.2, Frau Karoline Wunder, Tel. 22121) zu erfragen. Dies muss durch die Einrichtung geschehen, in deren Eigentum das Gerät steht. Sofern das Gerät noch nicht abgeschrieben ist, wird der Buchwert angesetzt. Sofern das Gerät abgeschrieben, aber jünger als 5 Jahre ist, werden mindestens 20% der ursprünglichen Anschaffungskosten als fiktiver Buchwert angesetzt. Sofern das Gerät vollständig abgeschrieben und älter als 5 Jahre ist, werden mindestens 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten als fiktiver Buchwert angesetzt. Bei der Bestimmung der fiktiven Buchwerte wird der Erhaltungszustand des Gerätes berücksichtigt. Diese Regeln werden allerdings von Frau Wunder angewandt, der Kaufinteressent erhält lediglich einen (fiktiven) Buchwert mitgeteilt. - Feststellung des Marktwertes:
Der Marktwert des Gerätes ist durch die IVV festzustellen. Sofern keine Rechnung für das Gerät bei der IVV vorliegt, sollte diese von der Einrichtung bereitgestellt werden, da zur Bestimmung des Marktwertes die Kenntnis der genauen Ausstattung des Gerätes erforderlich ist. Das Gerät wird dabei über die Seriennummer in Abstimmung mit der Einrichtung eindeutig identifiziert. - Rücksetzung und Deprovisionierung durch die IVV:
Das Gerät ist vor dem Eigentumswechsel bei der IVV vorzuführen. Dort wird es zurückgesetzt und insbesondere sämtliche lizenzpflichtige Software gelöscht. Dabei werden auch sämtliche Daten auf dem Gerät gelöscht. Daher sollten diese vorher von der Einrichtung bzw. dem Erwerber (dienstliche/private Daten) sorgfältig gesichert werden. Das Gerät wird darüber hinaus aus allen IT-Systemen der Universität ausgetragen. Sofern eine Windows-Lizenz mit dem Gerät erworben wurde, kann diese für eine Installation eines Windows-Betriebssystems von der IVV verwendet werden. - Verkauf und Deinventarisierung:
Die Einrichtung kann nun das Gerät an den Mitarbeiter veräußern. Als Untergrenze des Preises ist dabei der Buchwert, als Obergrenze der Marktwert anzusetzen. Die Entscheidung über die Preisfestlegung innerhalb dieser Grenzen liegt beim Budgetverantwortlichen (i.d.R. auch dem Leiter) der Einrichtung, von welcher das Gerät erworben wird.
Für den Verkauf sind die Formulare „Kaufvertrag mit Verbraucher über eine gebrauchte Sache“, „Pflichtangaben zum Anlagenverkauf“ und „Absetzungs- /Teilabgangsanzeige“ zu nutzen. Diese finden sich im Intranet unter dem Formulardienst. In der Regel (bei Anschaffung des Gerätes aus Haushaltsmitteln) fällt beim Verkauf keine Umsatzsteuer an. Wurde das Gerät nicht aus Haushaltsmitteln erworben, so ist Rücksprache mit der Finanzbuchhaltung (Frau Wunder) zu nehmen. Das Gerät ist von der Einrichtung zudem zu deinventarisieren (durch Ausfüllen und Zusenden von o.g. Absetzungsanzeige).
- Eigenprüfung:
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Außerbetriebnahme von Endgeräten
Wenn ein Endgerät entsorgt oder ausgekauft werden soll, muss das Endgerät zur Deprovisionierung bei der IVV2 abgegeben werden. Dort wird es aus den Systemen entfernt und alle vorhandenen Daten sicher gelöscht. Zudem ist eine temporäre Außerbetriebnahme möglich.
Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Art der Außerbetriebnahme.
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Entsorgung von Endgeräten
Wenn das Endgerät nicht mehr benötigt wird oder defekt ist, kann es durch die IVV2 entsorgt werden. Dabei wird das Endgerät aus allen Systemen der IVV2 gelöscht und die vorhandenen Datenträger ordnungsgemäß bereinigt, sodass eventuell noch vorhandene Daten nicht wiederhergestellt werden können. Das Gerät wird anschließend bei der IVV2 gelagert, bis es durch ein Entsorgungsunternehmen abgeholt wird.
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Verkauf von Endgeräten
Wenn ein Endgerät von der Einrichtung verkauft wird, muss es ebenfalls von der IVV2 zurückgesetzt werden. Auch hier wird das Endgerät aus allen Systemen der IVV2 gelöscht und die Datenträger formatiert. Anschließend wird das Endgerät in den Auslieferungszustand zurückgesetzt. So werden die Geräte mit dem ursprünglich gekauften Betriebssystem installiert. Die Einrichtung des Betriebssystems wird dem zukünftigen Nutzer überlassen.
Wird ein Gerät ausgekauft ist zudem der Ablauf beim "Auskauf von Endgeräten aus dem Universitätseigentum" zu beachten.
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Temporäre Außerbetriebnahme von Endgeräten
Wird ein Endgerät voraussichtlich über einen längeren Zeitraum nicht benötigt, soll aber an der Einrichtung verbleiben, empfiehlt sich die temporäre Außerbetriebnahme des Endgerätes. Dabei wird das Endgerät aus den Systemen der IVV2 gelöscht und die vorhandenen Datenträger formatiert. Das Endgerät geht dann ohne Betriebssystem zurück an die Einrichtung.
Über die temporäre Außerbetriebnahme und die Lagerung des Endgerätes ohne installiertes Betriebssystem wird vermieden, dass ein über einen längeren Zeitraum nicht genutztes Endgerät bei der erneuten Inbetriebnahme mit einem veralteten Betriebssystem und veralteter Software genutzt wird, die unter Umständen Sicherheitslücken aufweisen.
Soll ein temporär deaktiviertes Endgerät wieder genutzt werden, kann es bei der IVV2 zur Neuinstallation abgegeben werden. Es wird dann wie ein neues Endgerät behandelt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall ein erneuter Lizenznachweis in Form der Rechnung zu erbringen ist.
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