„International Transportation Innovation Summit – PEDAL 2023“
Aktuell besucht eine Delegation der Stadt Münster ihre Partnerstadt Fresno in Kalifornien, USA. Im Rahmen dieses Besuchs findet die gemeinsam organisierte Mobilitätskonferenz „International Transportation Innovation Summit – PEDAL 2023“ statt. Ziel der Konferenz ist der Wissensaustausch zwischen den beiden Partnerstädten in Hinblick auf nachhaltige Mobilität und insbesondere den Radverkehr.
Dr. Jan Wessel vom Institut für Verkehrswissenschaft der Universität Münster hat auf dieser Konferenz einen Vortrag zu den ökonomischen Auswirkungen von Straßenraum-Umverteilungen gehalten. Die anschließende Diskussion dieses Themas hat die hohe Relevanz für beide Städte verdeutlicht. Vor allem vor dem Hintergrund der breiten Straßen, wenigen Radspuren, und des geringen Modal Shares des Fahrrads in Fresno können die präsentierten Ergebnisse eine ökonomische Rechtfertigung für die Umwidmung des Straßenraums vom Auto zum Fahrrad liefern.
Im Rahmenprogramm der Konferenz wurde zudem mit Vertretern der Fachhochschule Münster und der Fresno State University über Forschung, Lehre und mögliche Kooperationen gesprochen. Zudem wurde die lokale Fahrrad-Infrastruktur im Rahmen einer gemeinsamen Radtour durch Fresno erkundet.
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Gössling et al. (2023) behaupten, den Wohlfahrtseffekt eines Tempolimits von 130 km/h in Deutschland zu berechnen. Da sie die Steuereinnahmen aus Benzin und Diesel nicht berücksichtigen, überschätzen sie den Wohlfahrtsgewinn um etwa 378 Millionen Euro. Ein Tempolimit erhöht die Reisezeiten. Gössling et al. (2023) berechnen Reisezeitverlängerungen mit einem vereinfachten Ansatz, der die Kosten in einer Größenordnung unterschätzt, die ihrem vollständigen (steuerbereinigten) Wohlfahrtseffekt entspricht. Ein Tempolimit veranlasst einen Teil des Verkehrs dazu, auf einen anderen Verkehrsträger umzusteigen oder überhaupt nicht zu fahren. Die reduzierten Kosten, die durch weniger Autoverkehr entstehen, sind ausschlaggebend für ihre Berechnung, aber die Verluste an Konsumentenrente, die mit dem reduzierten Verkehr verbunden sind, werden ignoriert. Gössling et al. (2023) berechnen keinen Wert, der mit den Wohlfahrtsveränderungen eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen für Deutschland in Zusammenhang steht.