ITEA-Konferenz 2023 in Santander
Die jährliche Konferenz der International Transport Economics Association (ITEA) fand vom 14. bis 16. Juni 2023 an der Universität von Kantabrien in Santander, Spanien, statt. Die Teilnehmer der Konferenz sind Wissenschaftler und Spezialisten auf dem Gebiet der Verkehrsökonomie. Das Institut für Verkehrswirtschaft der Universität war mit sieben Wissenschaftlern vertreten. Tim Podleschny, Sebastian Specht und Dr. Jan Wessel stellten ihre Forschungsarbeiten vor und erhielten in den spannenden Diskussionen wertvolle Anregungen für die zukünftige Forschung.
Ein Höhepunkt der Konferenz war die Preisverleihung für die besten Beiträge, bei der Dr. Jan Wessel vom Institut für Verkehrswissenschaft der WWU Münster mit dem "Richard J. Arnott Best Paper by a Junior Researcher Prize" ausgezeichnet wurde. Sein Forschungsbeitrag mit dem Titel "Space Wars - Finding an Economically Efficient Allocation of Street Space Across Different Transport Modes" untersucht die ökonomisch effiziente Allokation von Straßenraum. Anhand eines theoretischen Modells der Verkehrsmittelwahl und umfangreicher Simulationen für die Städte Berlin und New York City zeigt die Studie, dass eine Umverteilung des Straßenraums von Autos und Parkplätzen zugunsten von Bussen und insbesondere Fahrrädern die wirtschaftliche Effizienz des Verkehrssystems erhöhen kann. Damit leistet das Papier einen wichtigen Beitrag zur aktuellen Debatte über die Verteilung des Straßenraums.
Gössling et al. (2023) behaupten, den Wohlfahrtseffekt eines Tempolimits von 130 km/h in Deutschland zu berechnen. Da sie die Steuereinnahmen aus Benzin und Diesel nicht berücksichtigen, überschätzen sie den Wohlfahrtsgewinn um etwa 378 Millionen Euro. Ein Tempolimit erhöht die Reisezeiten. Gössling et al. (2023) berechnen Reisezeitverlängerungen mit einem vereinfachten Ansatz, der die Kosten in einer Größenordnung unterschätzt, die ihrem vollständigen (steuerbereinigten) Wohlfahrtseffekt entspricht. Ein Tempolimit veranlasst einen Teil des Verkehrs dazu, auf einen anderen Verkehrsträger umzusteigen oder überhaupt nicht zu fahren. Die reduzierten Kosten, die durch weniger Autoverkehr entstehen, sind ausschlaggebend für ihre Berechnung, aber die Verluste an Konsumentenrente, die mit dem reduzierten Verkehr verbunden sind, werden ignoriert. Gössling et al. (2023) berechnen keinen Wert, der mit den Wohlfahrtsveränderungen eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen für Deutschland in Zusammenhang steht.