VWL-Bachelor: FAQ

Allgemein

  • Wie plane ich meinen Studienverlauf?

    Die Studierenden sind frei in der Studienverlaufsplanung und können diesen nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten. Nachfolgend ist ein empfohlener, beispielhafter Studienverlaufsplan zu finden.

    Bitte beachte: Um vom Prüfungsamt die Bescheinigung nach §48 BAföG positiv bestätigt zu bekommen, muss am Ende des 4. Semesters das erste Studienjahr komplett abgeschlossen sein. Weitere Infos zum BAföG finden Du hier

    Es kann entweder eine Veranstaltung aus dem Katalog der Allgemeinen Studien gewählt werden oder alternativ ein Praktikum absolviert werden. Ein Praktikum ist kein verbindlicher, aber sehr empfehlenswerter Bestandteil des Studiums. Bei Wahl eines Praktikums sind die Studierenden dazu verpflichtet ein berufsbezogenes Praktikum im Umfang von mindestens 150 Stunden (i.d.R. 4 Wochen) zu absolvieren und darüber einen Bericht zu schreiben. Ein Praktikum kann dann mit ECTS angerechnet werden.

    Im Rahmen des Studiums müssen insgesamt 8 Wahlpflichtmodule belegt werden, wobei drei Wahlpflichtmodule aus dem Gebiet der Volkswirtschaft stammen muss und ein betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul enthalten sein muss. Somit kannst Du auch in diesem Bereich vertiefendes Wissen erwerben. Eine aktuelle Übersicht für das jeweilige Semester finden Du im Vorlesungsverzeichnis sowie hier.

    Ein Auslandssemester ist kein verbindlicher, aber sehr bereichernder Bestandteil des Studiums. Nähere Informationen findest Du hier.

  • Ist während des Studiums ein Pflichtpraktikum vorgesehen?

    Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs VWL der Universität Münster schreibt keine Pflichtpraktika vor. Wir empfehlen unseren Studierenden jedoch nachdrücklich das Absolvieren von Praktika und unterstützen gerne bei der Bewerbung.

  • Kann ich mir bestimmte Module (z.B. Investition und Finanzierung) aus einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung anrechnen lassen?

    Außeruniversitäre erbrachte Leistungen wie bspw. Leistungen aus einer vorherigen kaufmännischen Ausbildung können nicht angerechnet werden. Anzurechnende Studien- und Prüfungsleistungen regelt §14 der Prüfungsordnung. Die konkrete Anrechnung von Leistungen übernimmt das Prüfungsamt. Informationen zum Verfahren findest Du hier.

  • Zu welchen Zeitpunkten werden Klausuren angeboten?

    Klausuren werden im Bachelorstudiengang VWL i.d.R. zu zwei Zeitpunkten angeboten: „regulär“ zum Ende eines Semesters und „vorgezogen“ in der Mitte (WiSe: vor Weihnachten, SoSe: Pfingstferien) des Folgesemesters. Mitunter werden Klausuren auch bereits in der „vorgezogenen“ Klausurenphase des jeweiligen Semesters angeboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung nur in der ersten Semesterhälfte (im 1. Term) gelesen wird. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden.

  • Wie plane ich das nächste Semester, wenn ich in einer Klausur durchgefallen bin?

    In der Regel können nichtbestandene Klausuren der regulären Klausurenphase (WiSe: Januar/Februar, SoSe: Juli/August) in der darauffolgenden vorgezogenen Klausurenphase (siehe oben) wiederholt werden. Klausuren, die direkt in der vorgezogenen Klausurenphase geschrieben wurden, werden zumeist im Folgesemester wiederholt. Bezüglich etwaiger Ausnahmen erkundige Dich bitte beim Prüfungsamt. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden.

  • Gibt es einen Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erbracht sein muss?

    Voraussetzung für den Beginn des dritten Studienjahres ist, dass die Veranstaltungen des ersten Studienjahres allesamt erfolgreich bestanden wurden. Ausnahmen bestehen diesbezüglich nur beim Belegen von Kursen im Rahmen eines Auslandssemesters. Um sich für die Bachelorarbeit anzumelden, müssen mindestens 90 Leistungspunkte erbracht worden sein.

 

Wahlpflichtmodule (WPM)

  • Welche VWL-Wahlpflichtmodule (WPM) kann ich im dritten Studienjahr wählen?

    Im VWL Bachelorstudium sind drei VWL-Wahlpflichtmodule verpflichtend. Eine Übersicht über die VWL-Wahlpflicht Module findest Du im Vorlesungsverzeichnis.

  • Welche BWL-Wahlpflichtmodule (WPM) kann ich im dritten Studienjahr wählen?

    Im VWL Bachelorstudium ist mindestens ein BWL-Wahlpflichtmodul verpflichtend. Eine Übersicht über die BWL-Wahlpflicht Module findest Du im Vorlesungsverzeichnis.

  • Welche freien Wahlpflichtmodule (WPM) kann ich im dritten Studienjahr wählen?

    Eine Übersicht über die Freien Wahlpflichtmodule finden Du im Vorlesungsverzeichnis.

 

Bachelorarbeit

  • Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

    Bei der Anmeldung sind die vier Anmeldequartale zu beachten. Alle Informationen zur Anmeldung und Abholung des Themas der Bachelorarbeit findest Du hier.

  • Muss die Bachelorarbeit im sechsten Semester geschrieben werden?

    Die Bachelorarbeit darf gemäß Prüfungsordnung ab einer erreichten Anzahl von 90 ECTS geschrieben werden. Zusätzlich muss mindestens ein Seminar absolviert sein. Obgleich empfohlen wird, die Arbeit während des 6. Semesters (Studienbeginn im WS) bzw. 5. Semesters (Studienbeginn im SS) zu schreiben, ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Arbeit kann bspw. auch während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Bitte rechne bei Deiner Zeitplanung auch immer die Korrekturzeit für die Bachelorarbeit ein.

  • Wie lange dauert die Bewertung der Bachelorarbeit?

    Die Dauer der Bewertung ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit soll drei Monate nicht überschreiten.

 

Auslandsanerkennung

  • Was muss ich bei der Anrechnung zu belegender Kurse im Ausland beachten?

    Alle wichtigen Informationen zur Auslandsanrechnung findest du hier.
  • Welche Unterlagen werden für die Prüfung der Anrechenbarkeit für zu belegende Kurse (inkl. Schlüsselqualifikationen) im Ausland benötigt?

    Die nötigen Informationen findest du hier.
  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich mir eine Prüfungsleistung im Ausland anrechnen lassen möchte?

    Alle Informationen zur Auslandsanrechnung findest Du hier. Bitte beachte, dass die Anrechnung von in einem Auslandssemester erbrachten Leistungen ohne Note erfolgt.
  • Ist es möglich, im Anschluss an das Auslandssemester Klausuren in Münster zuschreiben?

    Ja, dies ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass kein Urlaubssemester an der Universtität Münster beantragt wurde. Das Ablegen von Wiederholungsklausuren ist zumeist auch in einem Urlaubssemester möglich (bitte erkundige Dich beim Prüfungsamt zu den diesbezüglichen Regelungen).

 

Studienort- und Studiengangswechsel

  • Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Universität Münster wechseln. Was muss ich beachten?

    Alle wichtigen Hinweise zum Studienortswechsel findest Du hier.
  • Ist ein Studiengangswechsel innerhalb der Universität Münster, bspw. von BWL zu VWL, möglich?

    Grundsätzlich sind Studiengangswechsel natürlich möglich. Solltest Du dich für das erste Fachsemester VWL bewerben wollen, orientiere Dich bitte an den Informationen für Studienbewerber. Solltest Du dich für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, ist zu beachten, dass der Bachelor Studiengang VWL aktuell für höhere Fachsemester zulassungsfrei ist. Für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist eine Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsamt) erforlderlich. Über diese kannst Du dich direkt beim Prüfungsamt informieren.

 

Ansprechpartnerin

  • Bei wem kann ich mich persönlich beraten lassen?

    Dr. Helena Helfer
    Programmanagerin VWL und interdisziplinäre Studiengänge
    E-Mail: helena.helfer@wiwi.uni-muenster.de
    Telefon: 0251 83-25107
    Raum 105 (Schlossplatz 3, 48149 Münster),
    Raum 111 (Scharnhorststr. 100, 48151 Münster)
    Eine Sprechstunde ist nach Vereinbarung per E-Mail flexibel möglich!