Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik

Diese FAQs beziehen sich auf den Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik in der fachwissenschaftlichen Variante (Profil Ökonomik).

FAQs für die lehramtsqualifizierende Variante (Profil Sozialwissenschaften) finden Sie hier.

  • An- und Abmeldungen von Prüfungen

    • Wo gibt es Informationen zu Prüfungszeiten und -orten?

    Die Semesterabschlussprüfungen (Klausuren) Ihrer Pflichtmodule am  CIW finden Sie hier auf der Homepage des CIW unter der Rubrik "Veranstaltungen". Gehen Sie auf das entsprechende Semester und wähen Sie die Veranstaltung an. Unter "Termine" finden Sie jeweils auch einen Einzeltermin. Dies ist der jeweilige Prüfungstermin. Zusätzlich werden die Klausurtermine Richtung Semesterende auch unter der Rubrik "Studium - Klausurtermine" veröffentlicht.  

    Einen semesteraktuellen Überblick über Prüfungszeiten und - orte aller Prüfungen der Wirtschaftswissenschatlichen Fakultät finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Welches Prüfungsamt ist für den Studiengang Ökonomik zuständig?

    Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?

    Auf der Homepage des Prüfungsamtes der Wirtschafstwissenschaftlichen Fakultät finden Sie unter der Rubrik "Termine" die Informationen zur Anmeldung zu den regulären Prüfungen und den vorgezogenen Prüfungen (Nachschreibeklausuren).

    • In welchen Fällen ist die Abmeldung von Prüfungen möglich?

    Innerhalb der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie ohne Begründung von der Anmeldung zurücktreten.

    Nach Ablauf der Frist zum Rücktritt von Anmeldungen können Sie nur noch aus triftigen Gründen von der Anmeldung zurücktreten.

    Triftige Gründe sind:

    • Krankheit
    • Todesfälle in der Familie
    • Gerichtsladungen
    • Unfälle

    Die triftigen Gründe müssen dem Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unverzüglich mitgeteilt werden.

    Informationen über den konkreten Ablauf des Anzeigens von Ihrer Prüfungsunfähigkeit entnehmen Sie bitte der Homepage des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Wann kann der Nachschreibetermin einer Klausur (vorgezogene Klausur) wahrgenommen werden und wie erfolgt die Anmeldung dazu?

    Falls Sie eine Prüfung nicht bestehen, oder Sie aufgrund einer Terminüberschneidung nicht an der regulären Abschlussklausur teilnehmen können, können Sie an den vorgezogenen Klausuren (Nachscheibeklausuren) teilnehmen. Die vorgezogenen Klausuren finden im auf die Veranstaltung (Seminar oder Vorlesung) folgenden Semester statt: im Wintersemester in der Woche vor Weihnachten und im Sommersemester in der Woche nach Pfingsten. Die konkreten Prüfungszeiten und -orte der vorgezogenen CIW-Klausuren werden auf der Homepage des CIW's unter News veröffentlicht. Die übrigen Klausurtermine der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    Sollten Sie an der regulären Abschlussklausur einer Ihrer Veranstaltungen aufgrund einer Terminüberschneidung mit einer anderen Klausur Ihres Studiums nicht teilnehmen können, so gehen Sie bitte wie folgt vor: Melden Sie sich regulär während der Qispos-Anmeldephase zu der Klausur an. Stellen Sie danach einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf Annullierung der Klausur aufgrund der Terminüberschneidung mit der anderen Klausur. Unterschreiben Sie den Antrag und schicken Sie ihn als Scan zusammen mit einem Nachweis über die Terminkollision per E-Mail an das Prüfungsamt. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, können Sie sich danach innerhalb der Anmeldefrist zu der vorgezogenen Klausur (Nachschreibeklausur) anmelden.

    Für die vorgezogenen Klausuren müssen Sie sich noch einmal wie zu den regulären Klausuren anmelden. Bitte achten Sie deshalb unbedingt auf die Fristen des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    • Besteht die Möglichkeit Prüfungen zu wiederholen, um seine Noten zu verbessern?

    PO 2018:

    Prüfungen können zum Zwecke der Notenverbesserung nicht wiederholt werden.

    PO 2012:

    Zum Zwecke der Notenverbesserung können maximal zwei Prüfungsleistungen einmalig im Rahmen der zur Verfügung stehenden drei Versuche wiederholt werden. Das bedeutet, es darf in zwei Modulen jeweils ein Verbesserungsversuch stattfinden, entweder eine Wiederholung des bestandenen Erstversuchs oder des bestandenen Zweitversuch. Ein bestandener Drittversuch einer Prüfungsleistung darf nicht wiederholt werden.

    Der Wiederholungsversuch muss spätestens im folgenden Semester abgeschlossen werden, d.h. Sie melden sich bitte für die jeweilige Nachschreibeklausur an.

    Bitte melden Sie dies im entsprechenden Zeitraum persönlich beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an, verbunden mit dem Hinweis, dass es sich um einen Freiversuch handelt.

    Im Falle einer Wiederholung zum Zwecke der Notenverbesserung ist das Modul erst abgeschlossen, wenn auch die Wiederholung abgeschlossen ist. Es wird dann die bessere Note angerechnet (Note der Wiederholung oder vorige Note).

    • Ist es möglich Studien- oder Prüfungsleistungen außercurricular zu erbringen?

    Laut Fachbereichsbeschluss ist das außercurriculare Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgeschlossen.

  • Anrechnung von extern erbrachten Prüfungsleistungen

    • Wie können Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, angerechnet werden?

    Für die Anrechnung extern erbrachter Prüfungsleistungen müssen Sie bereits in den Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik eingeschrieben sein.

    Wenn Ihre Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer staatlich anerkannten Universität stammen können Sie sich diese anrechnen lassen. Leistungen die während der Schulzeit, Ausbildung oder an einer Hochschule ohne H+ Ranking erbracht wurden (Recherchemöglichkeit hier) können nicht anerkannt werden.

    • Wie werden an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen angerechnet?

    Zur Prüfung auf Anrechenbarkeit kommen Sie bitte zunächst mit folgenden Unterlagen in die Sprechstunde der CIW-Fachstudienberatung:

    • Antrag auf Anrechnung (Zu finden auf den Seiten des WIWI-Prüfungsamtes)

    • Original-Leistungsnachweis(e) (Transcript of Records, Scheine) mit Notenangaben
    • Modulbeschreibungen (inklusive Angaben zu ECTS, Lehrinhalten, verwendeter Literatur und Form der Prüfungsleistung) 

    Alternativ können Sie eine mögliche Anrechnung von Leistungen per E-Mail mit der CIW-Fachstudienberatung besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.

    Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich mit allen oben genannten Unterlagen zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und reichen Ihren Antrag dort ein.

    • Wie werden Leistungen bei einem Studiengangwechsel innerhalb der Universität Münster angerechnet?

    Für die Anrechnung von Leistungen aus einem anderen Studiengang der Universität Münster bei Studiengangwechsel befolgen Sie bitte die gleichen Schritte wie für die Prüfung der Anrechnung von Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden (obige Frage).

  • Auslandssemester

    • In welchem Zeitraum kann man sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Eine Bewerbung für ein Auslandssemester über eines der Programme der Fakultät ist zweimal jährlich möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen sind auf den Seiten des International Relations Center unter dem Punkt Bewerbungsfristen einsehbar. Aufgrund der Vorlesungszeiten an den ausländischen Universitäten bietet es sich generell an, das Wintersemester (konkret das 5. Fachsemester) für ein Auslandssemester zu nutzen.

    • Wo gibt es Informationen bzgl. des Auslandssemesters?

    Generelle Informationen zum Auslandssemester können Sie hier einsehen. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an einem Auslandssemester an das International Relations Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.

    An die CIW-Fachstudienberatung wenden Sie sich bitte erst, wenn Sie für ein Auslandssemester bereits angenommen worden sind, um dann die Anrechenbarkeit der Leistungen, welche Sie in Ihrem Auslandssemester erbringen wollen, überprüfen zu lassen.

    • Wie erfolgt die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen?

    Bitte informieren Sie sich hier: https://www.wiwi.uni-muenster.de/fakultaet/de/international/outgoing/anrechnung

    • Auf welche Module können die erbrachten Auslandsleistungen angerechnet werden?

    ​PO 2018:

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt sollten Sie mit der CIW-Fachstudienberatung besprechen, welche Kurse an der ausländischen Hochschule Ihnen nach dem Aufenthalt auf welche Module angerechnet werden können. Die meisten Anrechnungsmöglichkeiten bietet die Module "Ausgewählte Kapitel der Wirtschaftswissenschaften". Auf dieses Modul können Ihnen insgesamt bis zu 24 ECTS aus Ihrem Auslandsstudium angerechnet werden, und zwar in Form von bis zu 4 Kursen die jeweils 6, 9, 12 oder 18 ECTS umfassen können. Inhaltlich müssen die im Ausland absolvierten Kurse wirtschaftswissenschaftliche Aspekte im internationalen Umfeld vertiefen.

    PO 2012:

    Bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt sollten Sie mit der CIW-Fachstudienberatung besprechen, welche Kurse an der ausländischen Hochschule Ihnen nach dem Aufenthalt auf welche Module angerechnet werden können. Die meisten Anrechnungsmöglichkeiten bietet das Modul ‚International Studies‘. Auf dieses Modul können Ihnen insgesamt bis zu 30 ECTS aus Ihrem Auslandsstudium angerechnet werden. Inhaltlich müssen die im Ausland absolvierten Kurse wirtschaftswissenschaftliche Aspekte im internationalen Umfeld vertiefen.

    • Wie werden die im Ausland erbrachten Leistungen auf dem Abschlusszeugnis vermerkt?

    Im Ausland erbrachte Leistungen können im Wahlpflichtbereich angerechnet werden. Dieser umfasst bei Ihnen genau 30 ECTS.

  • Bachelorarbeit

    • Wann kann mit der Bachelorarbeit begonnen werden?

    nach Prüfungsordnung 2018, 1. Änderungsordnung

    Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit setzt im Profil Ökonomik voraus, dass die/der Studierende das Pflichtmodul PM6 vor Beginn der Bachelorarbeit abgeschlossen hat. Das Modul, an das sich die Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, muss zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgreich abgeschlossen sein.

    nach Prüfungsordnung 2018:

    Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit setzt voraus, dass  Studierende im Rahmen ihrer Wahlpflichtmodule vor Beginn der Bachelorarbeit ein Seminar (Module WPM2, WPM19, WPM20, WPM23, WPM26) abgeschlossen haben. Außerdem muss das Modul, an das sich das Thema Ihrer Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, erfolgreich abgeschlossen haben.

    nach Prüfungsordnung 2012:

    Sie können sich für die Bachelorarbeit erst anmelden, wenn Sie mit dem 5. Semester begonnen haben (§5 III PO 2012). Außerdem muss das Modul, an das sich das Thema Ihrer Bachelorarbeit inhaltlich anschließt, erfolgreich abgeschlossen sein.

    • Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum für die Bachelorarbeit?

    Der Bearbeitungszeitraum beträgt acht Wochen. Wird die Bachelorarbeit studienbegleitend geschrieben, so beträgt der Bearbeitungszeitraum zwölf Wochen. Die Bachelorarbeit gilt dann als studienbegleitend, wenn parallel zu ihr noch ein oder mehrere weitere Module absolviert werden müssen. Eine noch abzugebende Hausarbeit zählt nicht als noch zu absolvierendes Modul. In begründeten Fällen kann die Bearbeitungszeit verlängert werden.

    • Welchen Umfang soll die Bachelorarbeit haben?

    Die Bachelorarbeit soll 10.000 – 12.000 Wörter umfassen nicht. Bitte berücksichtigen Sie zudem die Hinweise der Lehrstühle.

    • Wie ist das Verfahren zur Erstellung der Bachelorarbeit?

    Die Bachelorarbeit kann prinzipiell bei jeder/m Professor/in geschrieben werden, die/der in dem Studiengang Ökonomik ein Modul anbietet (Pflicht- und Wahlpflichtbereich).

    Zunächst wenden Sie sich an die/den entsprechende/n Professor/in (oder an eine/n ihrer/seiner Mitarbeiter/innen) und besprechen Ihr Vorhaben.

    Bitte informieren Sie sich selbstständig über die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit beim Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften. Informationen zur Beantragung der Leitkarte, zum Bearbeitungszeitraum und Weiteres erhalten Sie unter folgendem Link.

    Für ausführlichere Informationen bachten Sie bitte die Hinweise der Lehrstühle.

    • Kann die Bachelorarbeit wiederholt werden?

    Die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Falls die Bachelorarbeit nicht bestanden wird, ist ein neues Thema zu bearbeiten.

    Zudem können Sie Ihr Thema einmal innerhalb einer Woche nach dem Beginn der Bearbeitungsfrist zurückgeben. Falls Sie sich in Ihrem Wiederholungsversuch (Bachelorarbeit bereits einmal nicht bestanden) befinden, steht Ihnen diese Möglichkeit nur dann offen, wenn Sie in Ihrem ersten Versuch noch keinen Gebrauch davon gemacht haben (§11 V RO).

    • Wie wird das Bachelorzeugnis ausgestellt?

    Sobald alle Ihre Noten bei QISPOS eingetragen sind, können Sie die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente im Prüfungsamt beantragen. Die Erstellung dauert drei bis vier Wochen. Sobald die Dokumente fertig sind, erhalten Sie eine E-Mail. Dann können Sie Ihre Dokumente im Prüfungsamt abholen. Die postalische Zusendung Ihrer Dokumente müssen Sie separat beantragen.

    Für Bewerbungszwecke können Sie vom Prüfungsamt eine vorläufige Abschlussbescheinigung erhalten.

    • Kann der Zweitversuch der Bachelorarbeit im anderen Fach geschrieben werden?

    Bei Nichtbestehen der Bachelorarbeit kann es für Sie möglich sein, den Zweitversuch in Ihrem anderen Fach zu schreiben.

    Dafür müssen Sie zunächst den Bescheid über das Nichtbestehen Ihrer Bachelorarbeit erhalten haben.

    Als nächstes können Sie einen Antrag an das Prüfungsamt Ihres anderen Fachs stellen, indem Sie darum bitten, den Zweitversuch Ihrer Bachelorarbeit dort zu unternehmen.

  • BAföG

    • Was ist BAföG?

    Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden in Deutschland.

    Dabei werden i.d.R. 50 Prozent der Förderung als Zuschuss und 50 Prozent als unverzinsliches Darlehen gewährt. Im Sinne des BAföG berechtigte Studierende bekommen die Unterstützung innerhalb der Regelstudienzeit und müssen das Darlehen 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzahlen.

    Weitere Informationen können Sie dem BAföG-Leitfaden des Studierendenwerks entnehmen.

    • Wie gelingt eine Fortgewähr der Unterstützung durch das BAföG?

    Im 4. Fachsemester müssen Sie ein Antragsformular von der CIW-Fachstudienberatung ausfüllen lassen, um nachzuweisen, dass Sie genügend Leistungen für die weitere Unterstützung erbracht haben. Studierende müssen Leistungen im Umfang der ersten beiden Semester erbracht haben. Dies entspricht laut dem Studienverlaufsplan (Version 2010) 27 Leistungspunkten.

    Sie können das Antragsformular auch nach dem 4. Fachsemester noch einreichen. Bitte beachten Sie in dem Fall jedoch unbedingt die Informationen des Studierendenwerks!

    • Wo gibt es Antragsformulare?

    Das Antragsformular (Formblatt 5) ist im Informationsbüro des BAföG-Amtes im Foyer der Mensa am Aasee (1. OG) erhältlich. Sie können das Formular aber auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung  herunterladen.

    • Wohin mit dem Antragsformular?

    Um sich das Antragsformular (Formblatt 5) für das BAföG-Amt ausfüllen zu lassen, kommen Sie mit dem Formular und den von Ihnen erbrachten Leistungen (Leistungsausdruck) in die Sprechstunde der CIW-Fachstudienberatung. Dort wird geprüft, ob genügend Leistungen vorliegen.

  • Bewerbung auf einen Studienplatz

    • In welchem Zeitraum kann man sich bewerben?

    Die reguläre Bewerbung zum Zwei-Fach-Bachelor im Fach Ökonomik erfolgt immer zum Wintersemester.

    Bewerber aus Deutschland und den EU-/EWR-Staaten können sich von Anfang Mai bis zum 15. Juli (Ausschlussfrist!) für das kommende Wintersemester bewerben.

    Für internationale Studierende, welche nicht aus EU-/EWR-Staaten kommen, ist eine Bewerbung für das kommende Wintersemester nur von Anfang Mai bis zum 31. Mai (Ausschlussfrist!) möglich. Genaue Informationen erhalten Sie beim International Office oder beim Studierendensekretariat.

    • Wann kann man sich auf ein höheres Fachsemester bewerben?

    Bei anrechenbaren Leistungen aus einem vorangegangenen Studiengang kann gegebenenfalls eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgen (je nach Umfang der anrechenbaren Leistungen). Bei Einstufung in das 2., 4. oder 6. Fachsemester könnte folglich der Studienstart auch im Sommersemester erfolgen.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in höheren Fachsemestern eines Studiengangs - wenn überhaupt - stets nur einige (wenige) Plätze frei sind.  Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet also nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches an der Universität Münster  einschreiben können!  Bewerben Sie sich daher zusätzlich immer auch für das erste Fachsemester (nur im Wintersemester, frühe Fristen beachten!).

    Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester gelten besondere Fristen!

    - Für das Sommersemester bis zum 15. März (Ausschlussfrist)

    - Für das Wintersemester bis zum 15. September (Ausschlussfrist)

    • Wie erfolgt die Bewerbung?

    Alle für das Bewerbungsverfahren relevanten Informationen finden Sie auf der Homepage des Studierendensekretariats der Universität Münster.

    • Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?

    Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Informationen bzgl. des kommenden Numerus Clausus können nicht gegeben werden. Als Orientierung können Sie die Werte aus den Vorjahren einsehen.

  • Einstufung in ein höheres Fachsemester

    • Wie erfolgt die Einstufung in ein höheres Fachsemester?

    Zum Wintersemester ist die Bewerbung nur auf ungerade Semester (1.,3.,5.) möglich.

    Zum Sommersemester ist die Bewerbung nur auf gerade Semester (2.,4.,6.) möglich.

    Da der reguläre Studienstart im ZFB Ökonomik nur zum Wintersemester möglich ist, macht eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester insbesondere dann Sinn, wenn ein Studienstart zum Sommersemester gewünscht wird.

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in höheren Fachsemestern eines Studiengangs - wenn überhaupt - stets nur einige (wenige) Plätze frei sind.  Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester bedeutet also nicht automatisch, dass Sie sich auch in ein solches an der Universität Münster  einschreiben können!  Bewerben Sie sich daher zusätzlich immer auch für das erste Fachsemester (nur im Wintersemester, frühe Fristen beachten!).

    Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester nehmen Sie als ersten Schritt bitte rechtzeitig Kontakt mit der CIW-Fachstudienberatung auf.

    Hierzu kommen Sie bitte mit folgenden Unterlagen in die Sprechstunde:

    • Antrag auf Anrechnung (Zu finden auf den Seiten des WIWI-Prüfungsamtes)

    • Original-Leistungsnachweis(e) (Transcript of Records, Scheine) mit Notenangaben
    • Modulbeschreibungen (inklusive Angaben zu ECTS, Lehrinhalten, verwendeter Literatur und Form der Prüfungsleistung) 

    Alternativ können Sie eine mögliche Einstufung ins höhere Fachsemester auch per E-Mail mit der CIW-Fachstudienberatung besprechen. Hierzu schicken Sie bitte ebenfalls alle notwendigen Nachweise als Anhang mit.

    Nach der Beratung gehen Sie bitte persönlich mit allen oben genannten Unterlagen zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und reichen Ihren Antrag dort ein.

    Da die Bearbeitung des Antrags auf Einstufung etwas dauern kann, reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens einen Monat vor Ende der Frist zur Bewerbung aufs höhere Fachsemester ein.

     Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester gelten spezielle Fristen:

    - Bewerbung zum Sommersemester: 01. Februar bis 15. März (Ausschlussfrist)

    - Bewerbung zum Wintersemester: 01. August bis 15. September (Ausschlussfrist)

    Nachdem Sie Ihre Einstufungsbescheinigung erhalten haben, können Sie sich bei dem Studierendensekretariat der Universität Münster um einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben.

  • Masterstudium

    • Werden durch den ZFB „Ökonomik“ die Zugangsvoraussetzungen für den Master „Volkswirtschaftslehre“ in Münster erfüllt?

    Sofern Sie diesen Masterstudiengang „Volkswirtschaftslehre“ in Betracht ziehen, sollten Sie frühzeitig darauf achten, dass folgende Voraussetzungen nachweisen können:

    • Mindestens 40 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre
    • Mindestens 10 Leistungspunkte aus den Gebieten Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie

    40 Leistungspunkte aus dem Gebiet Volkswirtschaftslehre können Sie nachweisen, sofern Sie neben Ihren Pflichtmodulen noch ein weiteres VWL-Modul im Wahlpflichtbereich belegen.

    • Welche Masterstudiengänge sind nach dem Bachelorabschluss an der Universität Münster möglich?

    Nach Ihrem Bachelorabschluss stehen Ihnen an der Universität Münster unter anderem diese Studiengänge offen

    Volkswirtschaftslehre/Economics

    Bitte beachten Sie frühzeitig die Zugangsvoraussetzungen des von Ihnen anvisierten Masterstudiums. Vor allem ausreichende Kenntnisse im Bereich Mathematik, Statistik und Ökonometrie werden an der Universität Münster und an anderen Universitäten für volkswirtschaftliche Studiengänge vorausgesetzt.
    Je nachdem, welches andere Fach Sie während Ihres Bachelorstudiums belegt haben, können weitere Studiengänge an der Universität Münster für Sie von Interesse sein, z.B.

    European Studies

    Eine Übersicht aller Masterstudiengänge an der Universität Münster finden Sie hier.

    • Ist ein Master in BWL an der Universität Münster möglich?

    Da eine Zulassung zum BWL-Master an der Universität Münster nach einem Bachelor-Studium Ökonomik (aufgrund der stärkeren VWL-Orientireung des Studiengangs) sehr schwierig ist, nehmen Sie bei Interesse an einem Masterstudium der BWL bitte so früh wie möglich Kontakt mit den Studiengangkoordinator/-innen auf und lassen sich dort beraten.

    • Ist es möglich Studien- oder Prüfungsleistungen außercurricular zu erbringen?

    Laut Fachbereichsbeschluss ist das außercurriculare Erbringen von Studien- oder Prüfungsleistungen an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgeschlossen.

  • Module

    Zum Studium des Faches Ökonomik (in der fachwissenschaftlichen Variante) gehören Pflicht- und Wahlpflichtmodule. Im Pflichtbereich müssen Sie 45 Leistungspunkte erwerben, im Wahlpflichtbereich 30 Leistungspunkte.

    • Welche Pflichtmodule müssen absolviert werden?

    PO 2018, 1. Änderungsordnung:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    PO 2018:

    Eine Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    PO 2012:

    Eine  Übersicht über die Pflichtmodule finden Sie hier.

    • Welche Wahlpflichtmodule können belegt werden?

    PO 2018, 1. Änderungsordnung:

    Eine Übersicht über die Wahlpflichtmodule finden Sie hier. Insgesamt müssen die von Ihnen belegten Wahlpflichtmodule einem Leistungspunktumfang von 30 LP entsprechen (Module, die darüber hinaus absolviert werden, können beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als Zusatzleistung angemeldet werden. Dabei muss mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung jedoch schon verbindlich festgelegt werden, ob ein Modul als Wahlpflichtmodul oder als Zusatzleistung absolviert wird (§1 Abs. 5 S. 4 PO)

    ​PO 2018:

    Eine Übersicht über die Wahlpflichtmodule finden Sie hier. Insgesamt müssen die von Ihnen belegten Wahlpflichtmodule einem Leistungspunktumfang von 30 LP entsprechen (Module, die darüber hinaus absolviert werden, können beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als Zusatzleistung angemeldet werden. Dabei muss mit der Anmeldung zur Prüfungsleistung jedoch schon verbindlich festgelegt werden, ob ein Modul als Wahlpflichtmodul oder als Zusatzleistung absolviert wird (§1 Abs. 5 S. 4 PO)

    PO 2012:

    Eine Übersicht über die Wahlpflichtmodule finden Sie hier. Insgesamt müssen die von Ihnen belegten Wahlpflichtmodule einem Leistungspunktumfang von 30 LP entsprechen (nicht weniger und nicht mehr!). 

    • Wann können Wahlpflichtmodule belegt werden?

    Sie können Wahlpflichtmodule belegen, ohne zuvor den kompletten Pflichtbereich abgeschlossen zu haben. Achten Sie jedoch darauf, ob Sie für ein Wahlpflichtmodul bereits bestimmte Kenntnisse aus Pflichtmodulen oder anderen Wahlpflichtmodulen mitbringen müssen. Häufig ist dies der Fall. Informationen hierzu finden Sie in den Modulbeschreibungen unter „Modulbezogene Teilnahmevoraussetzungen“. 

    • Ist es möglich, ein bereits angemeldetes Wahlpflichtmodul noch einmal zu wechseln?

    PO 2018:

    Nachträgliche Wechsel eines Wahlpflichtmoduls sind lediglich unter den Voraussetzungen von §1 Abs. 5 S. 3 zulässig.

    PO 2012:

    Die erste Anmeldung für eine Prüfungsleistung in einem Wahlpflichtmodul ist verbindlich. Wenn ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde (3 Prüfungsversuche), besteht einmal die Möglichkeit, es durch ein anderes Wahlpflichtmodul zu ersetzen. Dies kann nur für ein einziges Wahlpflichtmodul geschehen. Sollten weitere Wahlpflichtmodule endgültig nicht bestanden sein, gibt es hier keine Möglichkeit mehr, ein neues Wahlpflichtmodul zu wählen (§ 2 Abs. 2 S. 1 PO).

    • Gibt es ein speziell anwendungs- und praxisorientiertes Modul?

    Durch das Modul „Projektstudium“ (WPM 10) haben die Studierenden die Möglichkeit Ihr praktisches Handeln theoretisch zu reflektieren. Dabei arbeiten Sie als Team an einem Projekt (z.B. Gründung eines Modellunternehmens).

    • Welche Seminare kann ich belegen, und wo kann ich Informationen dazu finden?

    Eine Auswahl an Seminaren wird jedes Semester durch die Lehrenden des CIW angeboten. Sie schließen mit einer Hausarbeit ab und sind keine Vorlesungen. Die aktuelle Seminarauswahl wird rechtzeitig vor Semesterbeginn jeweils auf der Seite des CIW (Rubrik: Veranstaltungen) sowie im Vorlesungsverzeichnis veröffentlicht.
    Im Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik (Profil Ökonomik) kann (Prüfungsordnung 2012) ein Seminar im Wahlpflichtbereich gewählt werden. Studieren Sie nach der Prüfungsordnung 2018, müssen Sie im Wahlpflichtberech ein Seminar belegen.

    Die Seminare des CIW sowie die jeweils semsteraktuelle Auswahl weiterer Seminaren für die Studierenden des ZFB Ökonomik finden Sie im HIS LSF unter dem Modul "WPM 2: Ausgewählte Felder der Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und/oder Betriebswirtschaftslehre".

    • Wie kann man sich zu einem (CIW-)Seminar anmelden?

    Um sich erfolgreich für ein CIW-Seminar anzumelden, müssen Sie zunächst ein Formular ausfüllen, welches bei Bekanntgabe der CIW-Seminare auf der Homepage des CIW (Rubrik: News) zu finden ist. Auf diesem Formular geben Sie drei Seminarpräferenzen an (sofern drei oder mehr CIW-Seminare angeboten werden). Falls Sie strategisch weniger Module eintragen, werden Sie nachrangig behandelt!

    Für die Belegung eines CIW-Seminars im Wintersemester müssen Sie das Formular zwischen dem 15.08. und 15.09. abgeben. Für das Sommersemester muss die Abgabe des Formulars zwischen dem 15.02. und 15.03.  erfolgen.
    Anfang Oktober bzw. April erhalten Sie dann eine Rückmeldung per E-Mail bzgl. Ihres Seminarplatzes und den weiteren Anmeldeformalitäten (vorgezogene Qispos Anmeldung).

    ACHTUNG: Alle übrigen Seminare, die unter dem Modul "WPM 2: Ausgewählte Felder der Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und/oder Betriebswirtschaftslehre" für Ihren Studiengang im HIS LSF aufgeführt sind (bestimmte Auswahl pro Semester), dürfen Sie auch bzw. anstelle eines CIW-Seminars belegen. Bezüglich der Bewerbung und Anmeldung zu den Seminaren, die nicht über das CIW angeboten werden, kontaktieren Sie bitte jeweils direkt den durchführenden Lehrstuhl.

  • Praktikum

    • Muss ein Praktikum absolviert werden?

    PO 2018:

    Ein Praktikum muss nicht absolviert werden und ist nicht Bestandteil des Wahlfplichtbereichs.

    PO 2012:

    Nein. Im fachwissenschaftlichen Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik kann ein Praktikum jedoch als Wahlpflichtmodul 17 (6 ECTS) angerechnet werden.

    • Was für einen Umfang hat das Praktikum?

    Das Praktikum hat einen Umfang von mindestens sechs Wochen. Es ist als Blockpraktikum zu absolvieren.

    • In welchen Bereichen kann ein Praktikum absolviert werden?

    Mögliche Einsatzbereiche sind Berufsfelder, für die der Studiengang qualifiziert. Über die Anerkennung des Praktikums entscheidet der betreuende Lehrende. Bitte wählen Sie dafür einen Professor des CIW aus und besprechen Ihr Praktikumsvorhaben mit ihm. Die Anerkennung sollte bereits vor Praktikumsbeginn geklärt worden sein. Füllen Sie dafür bitte die Anmeldung zum Praktikum aus und lassen diese von dem betreuen CIW-Professor unterzeichnen. Danach geben Sie die Anmeldung bitte bei der CIW-Fachstudienberatung ab.

    Berufs- und Tätigkeitsfelder, in denen es nahe liegend ist, ein Praktikum zu absolvieren, sind vor allem jene, in denen wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse nicht in Form vertiefender Spezialkenntnis, sondern als wissenschaftlich fundierte Ergänzung zu anderen berufstypischen Qualifikationen erforderlich und nachgefragt sind:

    • Tätigkeiten im journalistischen Arbeitsfeld
    • Tätigkeiten im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung
    • Tätigkeiten im Bereich des Bildungs- und Kulturmanagements
    • Tätigkeiten im Bereich der Personalentwicklung
    • Tätigkeiten in Unternehmensberatungen
    • Tätigkeiten bei Verbänden, Kammern und ähnlichen Institutionen

    Gibt es Unterstützung für die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz?

    Sie können sich bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz an das Career Development Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wenden. Dort können Sie u.a. Ihren Lebenslauf kontrollieren lassen und werden auf verfügbare Praktikumsstellen hingewiesen.

    Außerdem können Sie sich über das Karriereportal der Universität Münster (UNIKAP.MS) über offene Stellen für Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Absolventinnen und Absolventen informieren.

    • Müssen Praktika angemeldet werden?

    Sie müssen das Praktikum  nicht bei QISPOS oder beim Prüfungsamt anmelden. Bitte füllen Sie jedoch vor Praktikumsbeginn die Anmeldung zum Praktikum aus und lassen diese von dem betreuen CIW-Professor, mit dem Sie Ihr Praktikumsvorhaben beprochen haben, unterzeichnen. Danach geben Sie die Anmeldung bitte bei der CIW-Fachstudienberatung ab. Diese verbleibt dort.

    Nach Beendigung Ihres Praktikums reichen Sie Praktikumsbericht und Praktikumszeugnis (bzw. -bescheinigung) beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein.

    • Was ist bzgl. des Praktikumsberichts zu beachten?

    Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von etwa 3.000 Wörtern (ca. 10 Seiten) haben.

    Der Praktikumsbericht ist spätestens vier Wochen nach Beginn der darauf folgenden Vorlesungszeit in gedruckter und digitaler Form einzureichen. Den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis (bzw. -bescheinigung) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein. Eine digitalisierte Form senden Sie bitte an: pam.wiporecht@wiwi.uni-muenster.de.

    Des Weiteren müssen Sie Ihr Praktikumszeugnis beilegen.

    Der Praktikumsbericht wird nicht benotet.

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung.

  • Profilwechsel

    • Ist es möglich innerhalb des Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik das Profil zu wechseln?

    Sie können innerhalb des Zwei-Fach-Bachelors Ökonomik einmal das Profil wechseln. Somit können Sie von der fachwissenschaftlichen zur sozialwissenschaftlichen (lehramtsqualifizierenden) Variante wechseln oder umgekehrt. Wieder zurück zu Ihrer ursprünglich gewählten Variante können Sie nicht, da der Wechsel nur einmal möglich ist.

    Zur Beantragung des Wechsels kommen Sie bitte mit diesem Formular zur CIW-Fachstudienberatung.

    Danach gehen Sie mit dem nun vollständig ausgefüllten Formular zum Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.