Abschlussarbeiten/Seminararbeiten
Informationen zu Seminar- und Abschlussarbeiten des Institut für Ökonomische Bildung findenr Sie hier.
Informationen zu den Abschlussarbeiten des Lehrstuhls für Ökonomische Politikanalyse finden Sie hier.
Informationen zu Bachelor- und Masterarbeiten des Institut für Organisationsökonomik finden Sie hier.
Informationen zu Seminararbeiten des Instituts für Organisationsökonomik finden Sie hier.
Das Info-Blatt zum Thema Plagiate und die Erklärung, die unterschrieben werden muss, finden Sie hier.
Zusätzlich benötigen wir noch die Einverständniserklärung für die Plagiatsprüfung, diese finden sie hier.
Praktikum: Im fachwissenschaftlichen Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik kann ein Praktikum als Wahlpflichtmodul 17 (6 ECTS) (nur PO 2012) angerechnet werden.
- Muss ein Praktikum absolviert werden?
PO 2018:
Ein Praktikum muss nicht absolviert werden und ist nicht Bestandteil des Wahlfplichtbereichs.
PO 2012:
Nein. Im fachwissenschaftlichen Zwei-Fach-Bachelor Ökonomik kann ein Praktikum jedoch als Wahlpflichtmodul 17 (6 ECTS) angerechnet werden.
- Was für einen Umfang hat das Praktikum?
Das Praktikum hat einen Umfang von mindestens sechs Wochen. Es ist als Blockpraktikum zu absolvieren.
- In welchen Bereichen kann ein Praktikum absolviert werden?
Mögliche Einsatzbereiche sind Berufsfelder, für die der Studiengang qualifiziert. Über die Anerkennung des Praktikums entscheidet der betreuende Lehrende. Bitte wählen Sie dafür einen Professor des CIW aus und besprechen Ihr Praktikumsvorhaben mit ihm. Die Anerkennung sollte bereits vor Praktikumsbeginn geklärt worden sein. Füllen Sie dafür bitte die Anmeldung zum Praktikum aus und lassen diese von dem betreuen CIW-Professor unterzeichnen. Danach geben Sie die Anmeldung bitte bei der CIW-Fachstudienberatung ab.
Berufs- und Tätigkeitsfelder, in denen es nahe liegend ist, ein Praktikum zu absolvieren, sind vor allem jene, in denen wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse nicht in Form vertiefender Spezialkenntnis, sondern als wissenschaftlich fundierte Ergänzung zu anderen berufstypischen Qualifikationen erforderlich und nachgefragt sind:
- Tätigkeiten im journalistischen Arbeitsfeld
- Tätigkeiten im Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung
- Tätigkeiten im Bereich des Bildungs- und Kulturmanagements
- Tätigkeiten im Bereich der Personalentwicklung
- Tätigkeiten in Unternehmensberatungen
- Tätigkeiten bei Verbänden, Kammern und ähnlichen Institutionen
Gibt es Unterstützung für die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz?
Sie können sich bei Ihrer Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz an das Career Development Center der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wenden. Dort können Sie u.a. Ihren Lebenslauf kontrollieren lassen und werden auf verfügbare Praktikumsstellen hingewiesen.
Außerdem können Sie sich über das Karriereportal der Universität Münser (UNIKAB.MS) über offene Stellen für Praktikantinnen und Praktikanten sowie für Absolventinnen und Absolventen informieren.
- Müssen Praktika angemeldet werden?
Sie müssen das Praktikum nicht bei QISPOS oder beim Prüfungsamt anmelden. Bitte füllen Sie jedoch vor Praktikumsbeginn die Anmeldung zum Praktikum aus und lassen diese von dem betreuen CIW-Professor, mit dem Sie Ihr Praktikumsvorhaben beprochen haben, unterzeichnen. Danach geben Sie die Anmeldung bitte bei der CIW-Fachstudienberatung ab. Diese verbleibt dort.
Nach Beendigung Ihres Praktikums reichen Sie Praktikumsbericht und Praktikumszeugnis (bzw. -bescheinigung) beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein.
- Was ist bzgl. des Praktikumsberichts zu beachten?
Der Praktikumsbericht soll einen Umfang von etwa 3.000 Wörtern (ca. 10 Seiten) haben.
Der Praktikumsbericht ist spätestens vier Wochen nach Beginn der darauf folgenden Vorlesungszeit in gedruckter und digitaler Form einzureichen. Den Praktikumsbericht und das Praktikumszeugnis (bzw. -bescheinigung) reichen Sie bitte beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ein. Eine digitalisierte Form senden Sie bitte an: pam.wiporecht@wiwi.uni-muenster.de.
Des Weiteren müssen Sie Ihr Praktikumszeugnis beilegen.
Der Praktikumsbericht wird nicht benotet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung.