Häufig gestellte Fragen - Major Accounting im Masterstudium BWL

Fragen zur Bewerbung


  • Kann ich mich für mehrere Major bewerben?

    Nein. Es ist nur die Bewerbung für einen Major möglich.
  • Kann ich nach Beginn des Studiums den Major wechseln?

    Nein. Der Major kann nach Beginn des Studiums nicht mehr gewechselt werden.
  • Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben?

    Nein. Bewerbungen zum 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.
  • Kann ich nach Beginn des Studiums noch in den Minor Accounting oder einen anderen Minor wechseln?

    Ja. Ein Wechsel des Minors ist einmal, spätestens bis zu Beginn des zweiten Fachsemesters (erste Vorlesungswoche), möglich. Nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch mit der Studienkoordination ist ein Antrag auf Minorwechsel auszufüllen (Formular der Studienkoordination), der anschließend beim Prüfungsamt einzureichen ist.

 

Fragen zum Studium


  • Ist der Studienverlaufsplan starr vorgegeben?

    Nein. Die im Modulhandbuch beschriebene Struktur des Masterstudiengangs ist lediglich als Vorschlag der Studiengestaltung zu sehen. Die Studierenden sind weitestgehend frei darin, den Studienverlaufsplan auf ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu beachten ist allerdings, dass einige Veranstaltungen aufeinander aufbauen.
  • Gibt es englischsprachige Veranstaltungen?

    Ja. Im Bereich Accounting werden sowohl deutschsprachige als auch englischsprachige Veranstaltungen angeboten. Die Veranstaltungssprache können Sie dem Modulhandbuch entnehmen.
  • Ich habe an einer anderen Hochschule studiert und daher bestimmte Kenntnisse im Bereich Accounting nicht. Kann ich diese im Laufe des Studiums bei Ihnen erwerben?

    Bei dem Masterstudiengang handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang, der auf dem hiesigen Bachelor BWL aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein fachlicher Zusammenhang, sodass die Aufarbeitung fehlender Inhalte grundsätzlich den Studierenden selbst obliegt. In einzelnen Veranstaltungen werden allerdings Repetitorien angeboten, welche die Kenntnisse der Studierenden angleichen sollen. Ausführliche Hinweise zu den Modulen des Schwerpunkts Accounting sowie zu den Vorkenntnissen sind online verfügbar. Mit diesen Hinweisen sollten Sie sich unbedingt vor Beginn des Studiums bzw. der entsprechenden Lehrveranstaltung auseinander setzen!
  • Ist die Masterarbeit verpflichtend im Bereich des Majors zu schreiben?

    Ja. Die Masterarbeit muss im Major geschrieben werden. Allerdings können abhängig vom Thema der Masterarbeit auch Überschneidungen mit anderen Themenbereichen bestehen.
  • Kann die Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen geschrieben werden?

    Ja. Die Verfassung der Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen ist grundsätzlich möglich, wenngleich dies nicht der Regelfall ist. Sofern Sie eine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen planen, sollte eine frühzeitige Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl erfolgen.
  • Müssen die Pflichtmodule ACM 01-03 zwingend abgeleistet werden oder können Sie auch durch andere Leistungen ersetzt werden, wenn z.B. die Inhalte schon Teil des Bachelor-Studiums waren?

    Die Module ACM 01-03 sind verpflichtend und können nicht durch andere Leistungen ersetzt werden
  • Was verbirgt sich inhaltlich hinter den Modulen „Seminar Accounting I“ und „Seminar Accounting II“?

    Die Lehrstühle des Accounting Centers bieten unterschiedlich ausgestaltete Seminare an. Die Seminarleistung setzt sich aus dem Verfassen einer Seminararbeit sowie aus der Präsentation und Diskussion der Ergebnisse zusammen. Darüber hinaus ist bei einigen Lehrstühlen eine Abschlussklausur Bestandteil des Moduls.
  • Können beide Seminare am gleichen Lehrstuhl absolviert werden?

    Ja. Es ist möglich, aber nicht verpflichtend, beide Seminare an einem Lehrstuhl zu absolvieren.
  • Müssen die beiden Seminare im zweiten und dritten Semester absolviert werden?

    Nein. Die Studierenden können selbst entscheiden, wann sie die Seminare belegen. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zur Anmeldung beim PAM eine Anmeldung bei dem jeweiligen Lehrstuhl vorzunehmen ist.
  • Muss ein Seminar an dem Lehrstuhl absolviert werden, an dem auch die Masterarbeit geschrieben wird?

    Nein. Die Masterarbeit kann auch an einem Lehrstuhl geschrieben werden, an dem kein Seminar belegt wurde. Zu bedenken ist allerdings, dass ein Seminar regelmäßig eine sehr gute Vorbereitung auf die Masterarbeit ist. Wir empfehlen deshalb, mindestens ein Seminar an dem Lehrstuhl zu belegen, an dem die Masterarbeit geschrieben wird.
  • Können beide Seminare Accounting in einem Semester belegt werden?

    Ja. Es ist grundsätzlich möglich, beide Seminare in einem Semester zu belegen.
  • Werden die Wahlmodule in jedem Semester angeboten?

    Nein. Die meisten Module werden entweder im Winter- oder im Sommersemester angeboten.
  • Werden die Klausuren/Prüfungsleistungen nur im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung angeboten?

    Nein. Klausuren/Prüfungsleistungen werden in der Regel auch im darauffolgenden Semester in der vorgezogenen Klausurenphase angeboten. Die vorgezogene Klausurenphase findet am Ende des ersten Terms statt.
  • Können auch mehr als 120 ECTS absolviert werden?

    Nein, die Zahl der anrechenbaren Leistungen ist auf 120 ECTS beschränkt. Daraus errechnet sich auch die Durchschnittsnote. Es besteht allerdings die Möglichkeit, weitere Module zu absolvieren und auch auf dem Zeugnis ausweisen zu lassen, ohne dass diese Leistungen in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen. Diese Leistungen müssen aber vorab als zusätzliche Leistungen deklariert werden, was nicht nachträglich revidiert werden kann.

 

Allgemeine Fragen zum Auslandssemester


  • Muss der Auslandsaufenthalt zwingend im dritten Semester stattfinden?

    Nein, die im Modulhandbuch beschriebene Struktur des Masterstudiengangs ist lediglich als Vorschlag der Studiengestaltung zu sehen. Ein Auslandsaufenthalt ist freiwillig.
  • Sind Sprachkurse anrechenbar?

    Sprachkurse können nicht angerechnet werden. Credit Points für Sprachkurse können ebenfalls nicht im Rahmen des integrierten Auslandssemesters berücksichtigt werden.
  • Können im Rahmen des Auslandssemesters auch Bachelorkurse angerechnet werden?

    Nein. Im Rahmen eines Auslandssemesters können nur Masterkurse belegt werden.
  • Können angestrebte Anrechnungen auch schon vorab geklärt werden?

    Ja. Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die im Ausland erbrachte Leistungen für einen Münsteraner Kurs angerechnet haben möchten, müssen die ausländischen Kurse vor dem Aufenthalt auf Anrechenbarkeit prüfen lassen.
  • Werden die Kurse aus dem Ausland mit einer Note angerechnet?

    Nein. Die Anrechnung der Kurse aus dem Ausland erfolgt ohne Note.

 

Fragen zum integrierten Auslandssemester


  • Können Minor-Module anderer Schwerpunkte im Rahmen des integrierten Auslandssemesters angerechnet werden?

    Es ist nicht möglich, Teile des integrierten Auslandssemesters durch Minor-Module anderer Schwerpunkte zu ersetzten. Sofern jedoch im Accounting-Bereich nur noch weniger als 30 ECTS zu absolvieren sind, können darüber hinaus auch Minorveranstaltungen in einer Einzelfallprüfung angerechnet werden.
  • Können im Rahmen des integrierten Auslandssemesters auch Pflichtmodule angerechnet werden?

    Nein. Für Pflichtmodule (ACM 01-03) hat zwingend eine Einzelanrechnung zu erfolgen.
  • Ist es möglich, ein integriertes Auslandssemester im Umfang von 27 ECTS zu belegen?

    Nein, die im Rahmen des integrierten Auslandssemesters angerechneten Module entsprechen gemäß § 9 der Prüfungsordnung jeweils 6 bzw. 12 Leistungspunkten. Eine Anrechnung wäre in diesem Fall nur im Umfang von 24 oder 30 ECTS möglich.
  • Ist es möglich, ein integriertes Auslandssemester im Sommersemester zu absolvieren?

    Ja, die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt unabhängig davon, ob das Auslandssemester ein Sommer- oder Wintersemester ist.
  • Reduziert sich durch ein integriertes Auslandssemester die Anzahl der sog. „Sternchenfächer“, die bei der Wahl der Minor Ergänzung Accounting (Acc./Acc.) zu belegen sind?

    Nein, die Regelung, dass mindestens vier „Sternchenfächer“ (Wahlpflichtbereich) zu belegen sind, gilt auch dann, wenn ein integriertes Auslandssemester absolviert wird.
  • Können im integrierten Auslandssemester erbrachte Leistungen auch ein Seminar ersetzen?

    Ja, das ist möglich, da beim integrierten Auslandssemester lediglich der Umfang der ECTS relevant ist. Zu bedenken ist allerdings, dass ein Seminar regelmäßig eine sehr gute Vorbereitung auf die Masterarbeit ist.