Die Berichterstattung über die Organvergütung nach ARUG II
Pferdmenges, Philipp
Zusammenfassung
Die Vergütung von Organmitgliedern im Allgemeinen und von Vorstandsmitgliedern im Speziellen ist vor allem bei börsennotierten Kapitalgesellschaften ein Thema von öffentlichem Interesse. Umso wichtiger ist daher die Berichterstattung über die Organvergütung. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden die zuvor im Anhang und Lagebericht verorteten vergütungsbezogenen Angaben größtenteils in einen eigenständigen aktienrechtlichen Vergütungsbericht verlagert. Zudem wurden die bestehenden Berichtspflichten um weitere Angaben ergänzt. Die bereits vor Inkrafttreten des ARUG II bestehenden Unklarheiten bei der Ermittlung der Gesamtvergütung konnten indes durch die umfassende Überarbeitung der vergütungsbezogenen Regelungen nicht beseitigt werden.
Vor diesem Hintergrund macht es sich der Verfasser zur Aufgabe, die Regelungen zur Ermittlung der Gesamtvergütung und die durch das ARUG II neu eingeführten Berichtspflichten nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1–7 AktG zu analysieren, zu konkretisieren und zu würdigen. Als konzeptionellen Anknüpfungspunkt für die Würdigung der Regelungen erarbeitet der Verfasser ein Zweck-Grundsatz-System zur Berichterstattung über die Organvergütung.
Schlüsselwörter
ARUG II, Corporate Governance, DCGK, DRS 17, Gesamtvergütung, Organvergütung, Vergütungsbericht, Vorstandsvergütung, Vergütungsberichterstattung, § 162 AktG