Bedingte Gegenleistungen im IFRS-Abschluss
Igel, Sarah Marie
Zusammenfassung
Bedingte Gegenleistungen als Kaufpreiszahlungen, die in Abhängigkeit eines vordefinierten künftigen, ungewissen Ereignisses zu entrichten sind, finden oftmals Anwendung, wenn Vertragsparteien keinen Konsens über einen unbedingten Kaufpreis erzielen können. Darüber hinaus können sie als Vertragsinstrument dienen, das es den Vertragsparteien ermöglicht, sich die Chancen und Risiken bezüglich der Entwicklung des Transaktionsobjekts zu teilen.
Transaktionsobjekte, für die bedingte Gegenleistungen regelmäßig vereinbart werden, sind immaterielle Vermögenswerte i. S. d. IAS 38, Sachanlagen i. S. d. IAS 16 sowie zu Investitionszwecken gehaltene Immobilien i. S. d. IAS 40. Das IFRS-Normengefüge enthält derzeit unterdessen keine expliziten Vorschriften zur Bilanzierung bedingter Gegenleistungen für den Erwerb einzelner Vermögenswerte. Vor diesem Hintergrund hat sich das IFRS IC von 2011–2016 mit der Thematik befasst. Das Projekt wurde jedoch ohne Ergebnis eingestellt und schließlich an den IASB weiterempfohlen. Bislang hat der IASB noch nicht an dem Projekt gearbeitet. In der Bilanzierungspraxis hat sich daher eine diversity in practice herausgebildet.
Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass, zu analysieren, wie bedingte Gegenleistungen sachgerecht, d. h., hinsichtlich des Ziels der IFRS-Rechnungslegung, der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen, zu bilanzieren sind.
Schlüsselwörter
Bedingte Gegenleistungen, Contingent Consideration, Erfolgsabhängiger Kaufpreis, Erwerb von Vermögenswerten, IFRS-Abschluss, IFRS-Rechnungslegung, Internationale Rechnungslegung, Kaufpreisanpassungsklauseln