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Im aktuellen Ranking „Deutschlands beste Wirtschaftsprüfer“, das vom Manager Magazin in Zusammenarbeit mit der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung mbH (WGMB) herausgegeben wurde, belegt die Universität Münster in der Kategorie „Deutschlands beste Universitäten für Wirtschaftsprüfer“ erneut Platz 4. Für die Rangliste hat WGMB 80 Wirtschaftsprüfungsunternehmen und rund 1700 ihrer Mandanten befragt. Auf den vordersten Plätzen liegen unverändert zum Vorjahr die Frankfurt School of Finance and Management, die Universität Mannheim sowie die Ludwig-Maximilians-Universität München.
Die aufgrund der Coronapandemie, des Ukrainekrieges sowie der allgemeinen Wirtschaftstransformation in den letzten Jahren zu bewältigenden Herausforderungen für Unternehmen haben die ohnehin bedeutende Rolle von öffentlichen Zuwendungen im Wirtschaftssystem noch einmal verstärkt. Empfänger der – meist nicht-rückzahlbaren – öffentlichen Zuwendungen sind regelmäßig auch nach IFRS bilanzierende Unternehmen.
Mit Blick auf die Bilanzierung dieser Zuwendungen stellt sich die zentrale Frage des Zeitpunkts ihrer Erfolgswirksamkeit. Dazu umfasst das aktuelle IFRS-Normengefüge im IAS 20 sowie auch im IAS 41 zwar explizite Vorschriften. Allerdings ist die geltende Bilanzierung von öffentlichen Zuwendungen seit längerem konzeptioneller Kritik ausgesetzt, sodass auch vom Standardsetzer ein grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf erkannt wurde. Die zwischenzeitlichen Überarbeitungsbestrebungen seitens des Standardsetzers wurden indes ergebnislos eingestellt und ruhen seither. Dies nimmt der Verfasser zum Anlass, sowohl die standardspezifische Bilanzierung von nicht-rückzahlbaren öffentlichen Zuwendungen nach IAS 20 und IAS 41 als auch eine mögliche Bilanzierung nach den allgemeinen Vorgaben des Rahmenwerks der IFRS kritisch zu analysieren und hinsichtlich der Zielsetzung der IFRS-Rechnungslegung zu würdigen. Darauf aufbauend wird ein Vorschlag für eine entscheidungsnützliche Bilanzierung der betrachteten Zuwendungen unterbreitet.
ISBN 978-3-339-14806-3
Auch im Sommersemster 2026 lädt das IRW exzellente Studierende mit fachlicher Begeisterung für Fragen der Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung sowie Unternehmensbewertung und Bilanzanalyse ein, an der Förderinitiative IRW X-Change teilzunehmen.
Bewerbungsschluss zur Aufnahme in das Programm ist Sonntag, der 19. April 2026.
Am Freitag, den 10. April 2026 findet im Raum J 490 ab 08:15 Uhr die Einsichtnahme in die Klausuren des Wintersemesters 2025/2026 statt.
Die Einsichtnahme in die Klausuren ist nur nach einer verbindlichen Anmeldung möglich.
Anmeldungen waren bis einschließlich Freitag, den 27.03.2026 möglich.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Mit dem Ende des Wintersemesters 2026/2027 endet die Dienstzeit von Herrn Professor Kirsch. Gerne möchten wir frühzeitig darüber informieren, wie lange die einzelnen Veranstaltungen des IRW sowie die zugehörigen Prüfungen noch angeboten werden. Nähere Informationen dazu können unter folgendem Link eingesehen werden: