Planung der Masterveranstaltungen bis Lehrstuhlende
Masterveranstaltungen (beide POs):
Masterarbeiten können am IRW noch bis einschließlich des 3. Quartals 2026 abgeholt werden (Anmeldefrist: 30.04.2026).
Verlängerte Möglichkeit zum Schreiben einer Masterarbeit am IRW
Aufgrund verschiedener Nachfragen möchten wir Studierenden, die sich für die normativ-konzeptionelle Ausrichtung des IRW interessieren, die Möglichkeit bieten, auch noch zu einem späteren Termin die Masterarbeit am IRW zu schreiben. Diese verlängerte Möglichkeit soll für eine Abholung der Masterarbeit bis einschließlich des 3. Quartals 2027 gelten (Anmeldefrist beim PAM: 30.04.2027, Abholung des Themas am Lehrstuhl bis zum 29.09.2027). Bei Interesse an der Ausrichtung des IRW gehen wir davon aus, dass Sie bis zum Beginn der Masterarbeit im Master mehrere Wahlmodule und mindestens ein Seminar (idealerweise beide Seminare) am IRW belegt haben.
Da wir die konkrete Nachfrage nach der verlängerten Möglichkeit zur Abholung von Masterarbeiten nicht absehen können und in 2027/2028 nur sehr knappe Kapazitäten am IRW zur Verfügung stehen, müssen wir uns leider eine Beschränkung vorbehalten (die wir allerdings möglichst vermeiden möchten). Um die verlängerte Möglichkeit zur Abholung von Masterarbeiten disponieren zu können, ist eine schriftliche Anmeldung (irw@wiwi.uni-muenster.de) unter Angabe des Quartals, in dem Sie die Masterarbeit abholen möchten, bis zum Freitag, den 26.06.2026, erforderlich. Sie bekommen zeitnah nach dieser Frist eine Rückmeldung von uns, ob Sie die verlängerte Möglichkeit in Anspruch nehmen können, damit Sie Ihrerseits Planungssicherheit haben.