Abwahl eines Wahlpflichtmoduls

Laut Prüfungsordnung ist es im Laufe des VWL-Masterstudiums in Münster jedem Studierenden einmal gestattet, ein Wahlpflichtmodul abzuwählen. Informationen zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Abwahl sowie zur Antragsstellung finden Sie auf dieser Seite.

Voraussetzungen für eine mögliche Abwahl:

  • Das Wahlpflichtmodul darf zum Zeitpunkt der Abwahl nicht abgeschlossen sein.
  • Als nicht abgeschlossen gilt ein Wahlpflichtmodul nur in den folgenden Fällen:
    • Die entsprechende Klausur/Seminararbeit wurde geschrieben und nicht bestanden (Note 5,0 - nicht bestanden).
    • Es wurden bis zum Zeitpunkt der Abwahl nur Teilleistungen innerhalb des Wahlpflichtmoduls abgeschlossen.
    • Die Klausur wurde noch nicht geschrieben (bzw. die Seminararbeit noch nicht abgegeben), jedoch ist die Abmeldefrist bereits abgelaufen.

Das Abwählen eines Wahlpflichtmoduls ist demnach nicht zulässig, wenn die Klausur bereits geschrieben wurde (oder die Seminararbeit abgegeben wurde), aber noch kein Ergebnis feststeht oder diese als bestanden bewertet wurde.

Weitere Beschränkungen:

  • Die Abwahl eines Wahlpflichtmoduls ist im Studienverlauf nur einmal möglich.
  • Die Abwahl ist auch ausgeschlossen, wenn das betroffene Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden wurde (d.h. i.d.R. nach dem Drittversuch, sofern die maximale Anzahl von drei Drittversuchen noch nicht erreicht wurde, ansonsten nach dem Zweitversuch).
  • Die Abwahl eines Wahlpflichtmoduls, für das bereits eine Bachelorveranstaltung als Brückenkurs im Master abgeschlossen wurde, ist ebenfalls ausgeschlossen.

Konsequenzen einer Abwahl:

  • Das abgewählte Wahlpflichtmodul kann nicht wiedergewählt werden. Es ist also im weiteren Studienverlauf nicht mehr als Wahlmöglichkeit verfügbar.
  • Bereits erbrachte Prüfungsleistungen des abgewählten Wahlpflichtmoduls gelten als nicht unternommen (eventuelle Fehlversuche werden also nicht mehr berücksichtigt).

Allgemeine Hinweise: