Bewerbung/Zulassung
- Studienbeginn: jeweils zum Winter- und Sommersemester
Zugangsvoraussetzungen
Fachlich
Bewerben kann sich jeder, der ein Hochschulstudium in einem Fach mit volkswirtschaftlichen Inhalten, welches mindestens 6 Semester Regelstudienzeit aufweist, abgeschlossen hat. Darüber hinaus sind folgende Kriterien zum Zeitpunkt der Bewerbung zu erfüllen:
Sie haben weniger als 40 ECTS im Bereich VWL?
Von den Leistungspunkten aus dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre können maximal 15 Leistungspunkte durch zusätzliche Leistungspunkte aus den Gebieten Mathematik, Statistik und/oder Ökonometrie substituiert werden.
Sprachkenntnisse
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Deutsch
Für den Masterstudiengang VWL/Economics der Universität Münster müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH-2 nachgewiesen werden (entfällt bei Muttersprachlern bzw. bei einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung). Folgende Zertifikate werden als Nachweis für ausreichende Deutschkenntnisse akzeptiert:
- DSH-2-Zeugnis (oder höher)
- TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen (oder höher)
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (In allen Teilbereichen C1-Niveau)
- Goethe-Zertifikat C2
- UNIcert-Zertifikat der Stufen III (oder höher)
- TELC C1 Hochschule (Ergebnis "befriedigend" oder "gut")
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Englisch
Für den Masterstudiengang VWL/Economics der Universität Münster müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 (GER) nachgewiesen werden. Folgende Zertifikate werden als Nachweis für ausreichende Englischkenntnisse akzeptiert:
- Abiturzeugnis
- Englischniveau (mindestens C1) ist ausgewiesen oder
- mindestens 7 Jahre Schulenglisch sind ausgewiesen
- Sprachzertifikate
- Test of English as a foreign Language (TOEFL)
Internet Based 0-120 Punkte, mindestens 95 Punkte - International English Language Testing System (IELTS)
Band Score mindestens 7 - The European Language Certificates (TELC)
Niveau C1 - Anderweitiges Zertifikat über einen absolvierten Kurs, der mindestens mit dem C1-Niveau abschließt.
- Weitere Nachweismöglichkeiten:
- Muttersprache
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Zugangs- und Zulassungsordnung.
Zulassungskriterien
Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang VWL/Economics erfüllen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können, nehmen Sie am Auswahlverfahren für die Zulassungen teil. Die Zulassungskriterien werden dann relevant, wenn mehr Bewerbungen eingehen als Plätze im Masterstudiengang VWL/Economics vorhanden sind.
Eine Bewerbungskommission sichtet die Bewerbungen und vergibt für die einzelnen Kriterien Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird jedem/ jeder Bewerber:in anhand der folgenden Zulassungskriterien ein Punktwert zugewiesen (max. 100 Punkte):
Entsprechend der Noten und Leistungspunkte werden Punkte vergeben. Eine genaue Übersicht über die Verteilung finden Sie hier.
Die englischen und deutschen Sprachkenntnisse werden nicht in das Punkteschema einbezogen, sind jedoch Voraussetzung für die Zulassung.
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Termine und Fristen
Für die Bewerbung zum Master VWL/Economics für das Wintersemester 2023/24 an der Universität Münster gibt es zwei Bewerbungsfristen.
Wenn Sie sich mit ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 09. Juni 2023 bewerben, nehmen Sie an der ersten Bewerbungsphase teil. Sie haben damit die Chance, bereits Ende Juni 2023 einen Zulassungsbescheid zu erhalten.
Haben Sie Ende Juni noch keine Zulassung erhalten?
Ihre Bewerbung wird dann in der zweiten Runde geprüft. Die zweite und letzte Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2023. Wenn Sie sich bis zu dieser Frist für den Master VWL/Economics bewerben, können Sie bis Anfang August 2023 mit einer Rückmeldung rechnen.
Weitere Informationen zu den Bewerbungsfristen finden Sie hier.
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Bewerbung
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal des Studierendensekretariats der Universität Münster. Zur Anmeldung für das Online-Bewerbungsportal ist die Angabe einer korrekten, gültigen E-Mail-Adresse zwingende Voraussetzung. Über diesen Weg werden alle zukünftigen Informationen (inklusive Mitteilung über die Zulassung) versandt. Im Bewerbungsportal müssen Sie allgemeine Angaben zur Person machen sowie studiengangspezifische Fragen für das Zugangs- und Zulassungsverfahren beantworten.
Die aktuell geltenden Regelungen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats (hier).
- Bewerber benötigen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder ein ausländisches Reifezeugnis, welches dem deutschen Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) entspricht, sowie einen Bachelorabschluss mit Angabe von ECTS-Punkten. Sollten Sie bei Bewerbungsschluss das Bachelorstudium noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie ein aktuelles Zwischenzeugnis einreichen. Es müssen zum Bewerbungszeitpunkt bereits mindestens 135 ECTS erbracht worden sein. Zum Studienbeginn müssen Sie jedoch das Bachelorstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Hochschul- und Hochschulzugangszeugnisse, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, sind in eine der beiden Sprachen zu übersetzen. Noten sind in die deutsche bzw. die ECTS-Notensystematik umzurechnen. Kommen Sie dem nicht nach, so geht dies grundsätzlich zu Ihren Lasten. Allgemeine Hinweise zur Umrechnung finden Sie hier.
- Da der Studiengang Volkswirtschaftslehre/Economics nach wie vor deutschsprachige Wahlpflichtmodule enthält, müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH2-Niveau) verfügen. Wer keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, kann dies in Sprachkursen nachholen (vor Ende der Bewerbungsfrist).
- Sie können sich ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal bewerben. Sie bekommen am Ende eine Bewerbernummer, welche wichtig ist bei eventuellen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren. Eine zusätzliche Kopie des Ausdrucks der Online-Bewerbung ist für die Beantragung eines Visums hilfreich.
- Es ist nicht nötig Unterlagen per Post an die Universität zu schicken. Das gesamte Bewerbungsverfahren findet online statt. Es werden keine beglaubigten Kopien benötigt. Folgende Unterlagen sollten hochgeladen werden:
- Bachelorzeugnis
- Transcript of Records mit allen besuchten Veranstaltungen (inklusive Modulnoten, Modul-ECTS und vorläufiger Durchschnittsnote, sofern das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt)
- Bei Bedarf kurze Modulbeschreibungen, wenn aus dem Titel der Veranstaltung nicht hervorgeht, ob es einem der relevanten Bereiche für die Zugangsberechtigung zuzuordnen ist (an die Datei des Transcipts of Records anhängen).
- Lückenloser Lebenslauf
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (DSH2-Niveau)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (B2-Niveau).
Ein Nachrückverfahren ist vorgesehen. Eine Wiederbewerbung ist zulässig.
Für ausländische Bewerber aus folgenden Ländern:
- der Volksrepublik China
- aus Vietnam
- aus Indien
bestehen zusätzliche Bewerbungsvoraussetzungen. Bitte informieren Sie sich vor einer Bewerbung, ob Sie diese erfüllen.
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Einschreibung
Der Termin für die Einschreibung wird im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Der Zulassungsbescheid wird nicht postalisch versandt, sondern nur als PDF-Datei im Bewerbungsportal bereitgestellt. Bitte rufen Sie ihn dort ab.
Der erforderliche Antrag für die schriftliche Einschreibung bzw. Umschreibung ist dem Zulassungsbescheid beigefügt. Die Einschreibung in den Master ist nur mit dem Bachelorzeugnis oder einer äquivalenten Bescheinigung mit Angabe der endgültigen Bachelornote und dem letzten Prüfungsdatum möglich. Diese Bescheinigung muss von der Hochschule unterschrieben und gestempelt sein.
Mit der Einschreibung erhebt die Universität Münster pro Semester einen Semesterbeitrag.
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Weitere Informationen
Für alle technischen und organisatorischen Fragen bei der Bewerbung und Einschreibung ist das Masterbüroteam des Studierendensekretariat zuständig. Dort erhalten Sie im Bedarfsfall weitere Informationen.
Für ausländische Studierende und Studieninteressierte bietet das International Office viele Angebote wie Beratungen und Behördenbegleitung.
Für inhaltliche Fragen bezüglich des Masters Volkswirtschaftslehre/Economics wenden sie sich bitte an den Studienkoordinator Helena Helfer, wenn Sie die nötigen Informationen nicht im Bereich Allgemeine Informationen zum Studiengang dieser Webseite gefunden haben.
Für prüfungsrechtliche Fragen ist das Prüfungsamt zuständig.