FAQ

Bewerbung 

  • Kann ich für den Zugang fehlende Leistungspunkte nachholen?

    Die Zulassungskommission bewertet grundsätzlich Ihr absolviertes Studium anhand des jeweiligen Curriculums. Ihre Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudiengang erfüllt sind. Die Zugangsvoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen, für den Zugang fehlende Leistungspunkte können nicht nachgeholt werden. Eine Zulassung zum Master unter Auflagen (Nachholen der fehlenden Leistungspunkte) ist nicht möglich. Die Universität Münster bietet keine Vor- oder Angleichungskurse aus dem Bachelorstudium für die Bewerbung zum Masterstudium an.
  • In welcher Form ist der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen möglich?

    Der Nachweis englischer Sprachkenntnisse ist für die Bewerbung zum Masterstudiengang BWL nicht verpflichtend. Wenn Sie über weiterführende englische Sprachkenntnisse verfügen und diese nachweisen können, dann wird dies positiv im Auswahlverfahren berücksichtigt. 

    Als Nachweis für weiterführende englische Sprachkenntnisse können z. B. gelten: Auslandsstudium/  -semester/ -praktikum im englischsprachigen Ausland (bzw. bei Aufenthalten im nichtenglischsprachigen Ausland offizieller Nachweis darüber, dass Englisch Unterrichts- bzw. Geschäftssprache war), vollständig englischsprachiges Bachelorstudium in Deutschland/ in einem nicht-englischsprachigen Land oder eines der folgenden vier offiziellen Sprachzertifikate: TOEFL, TOEIC, IELTS, Cambridge (ab dem Niveau B2). 

    Bitte denken Sie daran, die vorhandenen Sprachkenntnisse durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Eine alleinige Angabe im Lebenslauf ist nicht ausreichend. Einzelne (Wirtschafts-)Englischkurse aus dem Studium oder Schulenglischkenntnisse werden nicht gewertet.

  • Ich zähle zu den 10% Besten meines Jahrgangs. In welcher Form kann ich dies nachweisen?

    Der Nachweis kann z.B. in Form der Angabe der ECTS-Abschlussnote erbracht werden (z.B. ECTS A = 10%). Auch eine Bescheinigung über einen Ranglistenplatz, aus dem die Zugehörigkeit zu den 10% Besten hervorgeht, wird akzeptiert. Falls Sie das Studium noch nicht abgeschlossen haben, wird auch ein vorläufiger Nachweis, dass Sie zu den 10% Besten gehören, akzeptiert. 

    Wichtig: Der Nachweis muss von einer offiziellen Stelle (Prüfungsamt, Dekan) ausgestellt werden. Empfehlungsschreiben werden nicht als Nachweis akzeptiert.

  • Kann ich mich bewerben, wenn ich noch Leistungen absolvieren muss und mein Bachelorstudium erst nach diesem Semester abschließe?

    Sie können sich mit dem vorläufigen Zeugnis oder Transcript of Records bewerben. Voraussetzung ist, dass alle noch ausstehenden Prüfungsleistungen bis zum 30. September erbracht werden. Die Bewerbung gilt dann als vorläufig. Das Transcript of Records muss mindestens 140 ECTS-Leistungspunkte und eine Durchschnittsnote  von mindestens 2,9 nachweisen.

    Die noch ausstehenden Leistungen des laufenden Semesters werden bei der Bewerbung berücksichtigt. Sie können im Online-Bewerbungstool die noch ausstehenden Leistungen angeben (Modultitel inkl. ECTS-Punkte), hiernach wird explizit gefragt.

    Bitte beachten Sie: Das Transcript of Records muss von einer offiziellen Stelle ausgestellt werden. Maschinell oder selbst (aus dem Prüfungssystem) erstellte Leistungsübersichten, ohne Stempel/Unterschrift vom Prüfungsamt/Dekanat, Online-Verifizierungslink oder entsprechenden Hinweis zur Gültigkeit, werden nicht anerkannt.

  • Was ist zu tun, wenn ich ausländische Zeugnisse einreichen möchte?

    Übersetzung von Zeugnissen: Nicht‐deutschsprachige Hochschul- und Hochschulzugangszeugnisse sowie das Transcript of Records (Leistungsnachweis) sind in die deutsche (bzw. ggf. englische) Sprache zu übersetzen (beglaubigte Übersetzung).

    Umrechnung von Noten:  Ausländische Noten bzw. Noten, die nicht dem Notenschema des § 17 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang BWL entsprechen, müssen auf Grundlage der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet werden. Weitere Informationen zur Umrechnung von Noten finden Sie hier.

    Umrechnung von Credit Points: Entspricht das Credit Point System des Hochschulzeugnisses nicht dem ECTS, muss dargelegt werden, welchem Punktwert die Studien‐ und Prüfungsleistungen gemäß ECTS entsprechen. Die Umrechnung von Noten und Punkten sollte in einem separaten Dokument erfolgen, das zusammen mit dem Hochschulzeugnis/transcript of Records hochgeladen wird. Die Umrechnung muss nicht offiziell beglaubigt oder unterschrieben sein. Weitere Informationen zur Umrechnung von Credit Points finden Sie hier.

  • Werden für den Zugang jeweils 30 Punkte aus dem Bereich VWL und aus dem Bereich Mathe/Statistik benötigt?

    Nein, es werden insgesamt 30 ECTS-Punkte aus dem Bereich VWL/Mathe/Statistik zusammen benötigt.
  • Kann ich nach Abschluss der Bewerbungsfrist Unterlagen nachreichen?

    Nein. Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher Ihre Bewerbungsunterlagen anhand unserer Checkliste auf Vollständigkeit.
  • Kann ich mich für mehrere Major bewerben?

    Nein. Bewerbung und Zulassung erfolgen für einen Schwerpunkt (Major).
  • Kann ich mich auch zum Sommersemester bewerben?

    Nein. Bewerbungen zum 1. Fachsemester sind nur zum Wintersemester möglich.

  • Ist eine Substitution von fehlenden Punkten aus dem Bereich VWL/Mathe/Statistik durch zusätzliche Punkte aus dem Bereich BWL möglich?

    Nein. Möglich ist nur eine Substitution von maximal 16 Punkten aus dem Bereich der allgemeinen BWL (nicht aus dem Bereich des Major) durch zusätzliche Punkte in Mathematik und Statistik. D.h., Bewerber, die mehr als 30 Punkte im Bereich VWL/Mathe/Statistik nachweisen, können bis zu 16 zusätzliche Mathe/Statistik-ECTS nutzen, um fehlende Punkte aus dem Bereich der BWL auszugleichen.

  • Ich habe an einer anderen Hochschule studiert und daher bestimmte Kenntnisse nicht. Kann ich diese im Laufe des Studiums bei Ihnen erwerben?

    Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Masterstudiengang um einen konsekutiven Studiengang handelt, der auf dem hiesigen Bachelor BWL aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein fachlicher Zusammenhang, so dass die Aufarbeitung fehlender Inhalte den Studierenden selbst obliegt. Informieren Sie sich bitte hierzu auf den Seiten der Center Accounting, Finance, Management, Marketing.

Zulassung

  • Wie wird das Auswahlverfahren für den Master BWL durchgeführt?

    Voraussetzung für den Zugang zum Auswahlverfahren ist ein wissenschaftliches Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, welches folgenden Anforderungen genügt:

    - Mindestens 40 Leistungspunkte aus dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre, davon mindestens 12 Leistungspunkte aus dem Gebiet des gewählten Schwerpunktes,

    - mindestens 30 Leistungspunkte aus den Gebieten Volkswirtschaftslehre, Mathematik und/oder Statistik.

    Darüber hinaus müssen Sie eine Mindestnote von 2,9 nachweisen, sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau der DSH-2. Studienbewerber*innen, die die erforderlichen Sprachkenntnisse in Form einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können, benötigen zur Bewerbung zum Master BWL keine weiteren Nachweise über ihre Deutschkenntnisse.

    Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang BWL erfüllen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können, dürfen Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden folgende Zulassungskriterien herangezogen und in einen Punktwert transformiert (maximal 100 Punkte):

    - Note im Zeugnis des Bachelorstudiums (maximal 40 von 100 Punkten)

    - Allgemeine quantitative Kompetenzen in Mathematik, Statistik, Volkswirtschaftslehre (maximal 25 von 100 Punkten)

    - Fachliche Kompetenzen: einschlägige Vorkenntnisse und Erfahrungen für den im Masterstudiengang gewählten Schwerpunkt (z.B. Auslandsaufenthalte, Englischkenntnisse und Praxiserfahrung), die ab Beginn des Bachelorstudiums erlangt worden sind (maximal 25 von 100 Punkten)

    - Persönliche Kompetenzen: Weitere einschlägige Qualifikationen wie etwa besondere Auszeichnungen im Studium, Preise, Stipendien, besonderes Engagement innerhalb und außerhalb des Studiums, etc. (maximal 10 von 100 Punkten)

    Die Bewerbungen werden anhand der Zulassungskriterien bewertet und gemäß der ermittelten Punktzahl in eine Reihenfolge gebracht. Wird der Bewerberin/dem Bewerber aufgrund ihrer/seiner Platzierung auf der Rangliste ein Studienplatz zuerkannt, so erhält sie/er unverzüglich nach Beendigung des Verfahrens einen schriftlichen Bescheid, der die Zuweisung des Studienplatzes für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster ausspricht.

    Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung des Master BWL.

  • Wie groß sind meine Chancen auf eine Zulassung?

    Hierzu können wir im Vorfeld keine Angaben machen. Einschätzungen über individuelle Erfolgsaussichten werden nicht vorgenommen, da diese vom gesamten Bewerberfeld abhängig sind.
  • Erhöhen Wartesemester meine Aussichten auf einen Studienplatz?

    Nein. Wartesemester haben für die Bewerbung zum Masterstudiengang BWL keine Relevanz und werden bei Ihrer Bewerbung nicht berücksichtigt.
  • Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Bewerbung?

    Zeitnah nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens,  Anfang August. Dann können Sie Ihren Bewerbungsstatus bzw. Ihren Bescheid online im Bewerbertool der Universität Münster einsehen. Bitte beachten Sie, dass Zulassungsbescheide nicht postalisch versandt werden, sondern nur online eingestellt werden.
  • Welche Unterlagen benötige ich zur Einschreibung?

    Die zur Einschreibung notwendigen Unterlagen werden in Ihrem Zulassungsbescheid genannt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner im Studierendensekretariat.
  • Kann ich mein Zeugnis nachreichen, wenn es zur Einschreibung noch nicht vorliegt?

    Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung noch in Prüfungsleistungen befinden, gilt Ihre Bewerbung als vorläufig. Im Falle einer Zulassung finden Sie im Zulassungsbescheid Angaben zum weiteren Vorgehen. Zur Einschreibung müssen Sie dann ein Zeugnis mit allen Noten und der Durchschnittsnote einreichen. Die Frist kann maximal bis Mitte November verlängert werden, dann muss das Zeugnis endgültig vorliegen. Genauere Informationen zu den Fristen entnehmen Sie Ihrem Bescheid. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner im Studierendensekretariat.

 

Studium

  • Was ist zu tun, wenn ich ein Semester im Ausland studieren möchte?

    Informationen zum Auslandsemester (Voraussetzungen, Partnerhochschulen, Bewerbungsverfahren, Anrechnungsfragen) finden Sie auf der Seite des International Relations Center (IRC) der Fakultät. 
  • Wann und unter welchen Bedingungen kann ich mich beurlauben lassen?

    Man kann sich sowohl für ein Auslandsstudium als auch für ein Praktikum beurlauben lassen. Für Praktika benötigen Sie das Qualitätssiegel vom Career Service der Universität Münster. Ein Urlaubssemester im ersten Fachsemester ist nicht möglich für inländische Praktika. Die Informationsseite des Studierendensekretariats zu diesem Thema findet sich hier.
  • Gibt es englischsprachige Veranstaltungen?

    Englischsprachige Veranstaltungen werden insbesondere in den Centern Finance und Marketing angeboten. Zum Teil gibt es diese auch in den anderen Centern. Informieren Sie sich hierfür bitte im Modulhandbuch oder auf den jeweiligen Institutshomepages.
  • Wie kann ich meinen Stundenplan zusammenstellen?

    Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie hier. Insbesondere hinsichtlich möglicher Raum- und Terminänderungen können Sie sich zusätzlich auf den jeweiligen Lehrstuhlseiten informieren.
  • Wo erhalte ich Informationen zu Klausurterminen und -anmeldungen?

    Diese Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der Fakultät.
  • Ich möchte meinen Minor wechseln. Wie geht das?

    Zu Beginn des ersten Fachsemesters wird der Minor festgelegt. Die Anmeldung erfolgt online (das Anmeldeformular ist nur innerhalb des Meldezeitraums zu Beginn des Wintersemesters freigeschaltet). Ein Wechsel des Minors ist nur einmal, spätestens zu Beginn des zweiten Fachsemesters (erste Vorlesungswoche), möglich. Nach einem telefonischen Beratungsgespräch erhalten Sie einen „Antrag auf Minorwechsel“ von der Studienkoordination.

    Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte per E-Mail an die Adresse info.master.bwl@wiwi.uni-muenster.de. Wenn Sie einwilligen, leiten wir das Formular per E-Mail an das Prüfungsamt weiter und Sie erhalten eine Kopie. Andernfalls erhalten Sie den von der Studienkoordinatorin unterschriebenen Antrag auf Minorwechsel zurück und Sie müssen es selbst beim Prüfungsamt einreichen.

 

 

  Sprechen Sie uns an!

In der Studienkoordination Master BWL beantworten wir gerne Ihre Fragen.