Promotionsausschuss

Der Promotionsausschuss kümmert sich um alle formalen Aspekte, die mit der Promotion zusammenhängen. Zu Beginn der Promotionszeit ist der Promotionsausschuss für die Zulassung zum Promotionsverfahren zuständig, ebenso für die eventuelle Festlegung von Auflagen, wenn ein fachfremdes Studium absolviert wurde. Am Ende der Promotionszeit wird die Zulassung zur Promotionsprüfung beim Promotionsausschuss beantragt. Auch die Anerkennung von nicht am Fachbereich absolvierten Kursen des Promotionsstudiums geschieht über den Promotionsausschuss.

Hochschullehrer/in

Akademische Mitarbeiter/in

Doktorand/in

Mitarbeiter/in in Technik und Verwaltung

Mitglieder: Mitglieder: Mitglieder: Mitglieder:

Prof. Dr. Nicole Branger (Vors.)
Prof. Dr. Bernd Hellingrath
Prof. Dr. Nadine Riedel
Prof. Dr. David Bendig
Prof. Dr. Vitali Gretschko

Dr. Michael Räckers Simon Haastert
Shariga Sivanathan
Isabel Hemesath
Stellvertreter: Stellvertreter: Stellvertreter: Stellvertreter:
Prof. Dr. Bernd Wilfling
Prof. Dr. Manfred Krafft

Dr. Henry Hosseini

Janina Lütke-Stockdiek

Claudia Langenberg