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Moritz Nonnast

Beitrag zum Thema „Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern bei Erwerb eines einzelnen Enkelunternehmens“ erschienen

Der Beitrag von Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch und Dr. Julian Höbener zum Thema „Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern bei Erwerb eines einzelnen Enkelunternehmens“ ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Konzern“ erschienen (Heft 4/2020).

Obgleich Konzerne oftmals in mehrstufigen Beteiligungsstrukturen organisiert sind, besteht für die Kapitalkonsolidierung eines Enkelunternehmens gemäß § 301 HGB keine explizite gesetzliche Vorgabe, ob im Zusammenhang nicht beherrschender Anteile die additive Methode oder die multiplikative Methode anzuwenden ist. Mit der Regelung in DRS 23.194 hat sich das DRSC dazu entscheiden, bei Erwerb eines einzelnen Enkelunternehmens die additive Methode vorzuschreiben. Ungeachtet dieser Vorgabe des DRSC dauert der Meinungsstreit im handelsrechtlichen Schrifttum hinsichtlich der anzuwendenden Methode bei der Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern auch weiterhin an. Im Beitrag wird daher untersucht, ob regelungssystematisch allein die additive Methode anwendbar ist.