Klausuren und Prüfungsrecht

Die Lehre am IRW


Allgemeine Hinweise zur Lehre am IRW

 

Alte Klausuren


Alte Klausuren zu den verschiedenen Veranstaltungen werden auf den entsprechenden Seiten in Learnweb zur Verfügung gestellt.

 

Klausurergebnisse


Sommersemester 2017 

Wintersemester 2017/2018

Sommersemester 2018

Wintersemester 2018/2019

Sommersemester 2019

Wintersemester 2019/2020

Sommersemester 2020

Wintersemester 2020/2021

Sommersemester 2021

Wintersemester 2021/2022

 

Erlaubte Hilfsmittel


In den Klausuren „Bilanzanalyse“ und „Unternehmensbewertung“ ist ein nicht-programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen.
In den übrigen Klausuren am IRW sind ein nicht-programmierbarer Taschenrechner sowie die deutschen Wirtschaftsgesetze in gebundener Form zugelassen.

Die Wirtschaftsgesetze sind sowohl in ihrer Einzelfassung (bspw. Handelsgesetzbuch vom Beck-Verlag) als auch in Form einer Gesetzessammlung (bspw. Wichtige Wirtschaftsgesetze vom NWB-Verlag) zugelassen. Die Verwendung der IFRS/IAS ist in den Klausuren nicht erlaubt. Welche Gesetze Sie benötigen, wird Ihnen i. d. R. in der ersten Veranstaltung mitgeteilt.

In den Gesetzen sind – entsprechend der Vorgaben des Prüfungsamtes – Hervorhebungen in verschiedenen Farben, Unterstreichungen, numerische Verweise und unbeschriftete Post-Its erlaubt. Die mit einem Gesetzesverweis in Verbindung stehenden gängigen Abkürzungen wie bspw. Abs., Buchst., Nr., S., HGB oder IAS/IFRS sind in den Klausuren am IRW ebenfalls erlaubt. Alle anderen Vermerke sind nicht zulässig. Insbesondere ist auch ein selbsterstellter Ausdruck des HGB oder des AktG unzulässig.

Ein satzgenauer Gesetzesverweis ist exemplarisch also wie folgt möglich:

  • „§ 255 IIa 1 HGB“ oder
  • „§ 255 Abs. 2a S. 1 HGB“.

Falls Sie ein Gesetz nutzen, das Sie bereits für andere Veranstaltungen bzw. Klausuren markiert haben, prüfen Sie vor Klausurantritt bitte, ob Ihre Markierungen mit den o. g. Bestimmungen vereinbar sind.

Aushang zu den allgemeinen Hilfsmittelregelungen für die Bachelor-, Master- und Diplomklausuren des Prüfungsamtes