FAQ

Allgemein

  • Wie plane ich meinen Studienverlauf?

    Jedem Studierenden wird geraten, dem Studienverlaufsplan zu folgen. Dies gilt ebenso für Studierende, die zum Sommersemester ihr Studium beginnen. In diesem Fall ändert sich nur die Reihenfolge der Semester pro Studienjahr:
    1. Jahr: Semester 2, Semester 1
    2. Jahr: Semester 4, Semester 3
    3. Jahr: Semester 6, Semester 5 Bitte beachten Sie: Um vom Prüfungsamt die Bescheinigung nach § 48 BAföG positiv bestätigt zu bekommen, muss am Ende des 4. Semesters das erste Studienjahr komplett abgeschlossen sein. Weitere Infos zum BAföG finden Sie hier.
  • Ist während des Studiums ein Pflichtpraktikum vorgesehen?

    Die Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs VWL der Universität Münster schreibt keine Pflichtpraktika vor. Wir empfehlen unseren Studierenden jedoch nachdrücklich das Absolvieren von Praktika. Das Prüfungsamt stellt diesbezügliche Empfehlungsschreiben aus.
  • Zu welchen Zeitpunkten werden Klausuren angeboten?

    Klausuren werden im Bachelorstudiengang BWL i.d.R. zu zwei Zeitpunkten angeboten: „regulär“ zum Ende eines Semesters und „vorgezogen“ in der Mitte (WiSe: vor Weihnachten, SoSe: Pfingstferien) des Folgesemesters. Mitunter werden Klausuren auch bereits in der „vorgezogenen“ Klausurenphase des jeweiligen Semesters angeboten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung nur in der ersten Semesterhälfte (im 1. Term) gelesen wird. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden.
  • Wie plane ich das nächste Semester, wenn ich in einer Klausur durchgefallen bin?

    In der Regel können nichtbestandene Klausuren der regulären Klausurenphase (WiSe: Januar/Februar, SoSe: Juli/August) in der darauffolgenden vorgezogenen Klausurenphase (siehe oben) wiederholt werden. Klausuren, die direkt in der vorgezogenen Klausurenphase geschrieben wurden, werden zumeist im Folgesemester wiederholt. Bezüglich etwaiger Ausnahmen erkundigen Sie sich bitte beim Prüfungsamt. Sowohl die reguläre als auch die vorgezogene Klausurenphase können genutzt werden, um dem Studienverlaufsplan gerecht zu werden.
  • Gibt es einen Zeitpunkt, an dem eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten erbracht sein muss?

    Voraussetzung für den Beginn des dritten Studienjahres ist, dass die Veranstaltungen des ersten Studienjahres allesamt erfolgreich bestanden wurden. Ausnahmen bestehen diesbezüglich nur beim Belegen von Kursen im Rahmen eines Auslandssemesters. Um sich für die Bachelorarbeit anzumelden, müssen bereits mindestens 90 Leistungspunkte erbracht worden sein.

 

VWL-Wahlpflichtmodule

  • Welche VWL-Wahlpflichtmodule (WPM) kann ich im dritten Studienjahr wählen?

    Eine Übersicht über die VWL-Wahlpflicht Module finden Sie im Vorlesungsverzeichnis .

    Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Module entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

 

BWL-Wahlpflicht Module

  • Welche BWL-Wahlpflichtmodule (WPM) kann ich im dritten Studienjahr wählen?

    Im VWL Bachelorstudium müssen zwei BWL-Wahlpflichtmodule belegt werden. Eine Übersicht über das VWL-Wahlpflicht Modul finden Sie im entsprechenenden Modulhandbuch sowie im Vorlesungsverzeichnis .

 

Bachelorarbeit

  • Wann muss ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

    Alle Informationen zur Anmeldung und Abholung des Themas der Bachelorarbeit finden Sie hier.
  • Muss die Bachelorarbeit im sechsten Semester geschrieben werden?

    Die Bachelorarbeit darf gemäß Prüfungsordnung ab einer erreichten Anzahl von 90 ECTS geschrieben werden. Zusätzlich muss mindestens Seminar absolviert sein. Obgleich empfohlen wird, die Arbeit während des 6. Semesters (Studienbeginn im WS) bzw. 5. Semesters (Studienbeginn im SS) zu schreiben, ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Arbeit kann bspw. auch während der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden. Bitte rechnen Sie bei Ihrer Zeitplanung auch immer die Korrekturzeit für die Bachelorarbeit ein.
  • Wie lange dauert die Bewertung der Bachelorarbeit?

    Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit soll drei Monate nicht überschreiten.

 

Auslandsanerkennung

  • Was muss ich bei der Anrechnung zu belegender Kurse im Ausland beachten?

    Alle wichtigen Informationen zur Auslandsanrechnung finden Sie hier.
  • Welche Unterlagen werden für die Prüfung der Anrechenbarkeit für zu belegende Kurse im Ausland benötigt?

    Die nötigen Informationen finden Sie hier.
  • An wen muss ich mich wenden, wenn ich mir eine Prüfungsleistung im Ausland anrechnen lassen möchte?

    Alle Informationen zur Auslandsanrechnung finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung von in einem Auslandssemester erbrachten Leistungen ohne Note erfolgt.
  • Ist es möglich, im Anschluss an das Auslandssemester Klausuren in Münster zuschreiben?

    Ja, dies ist möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass kein Urlaubssemester an der Universität Münster angetreten wurde. Das Ablegen von Wiederholungsklausuren ist zumeist auch in einem Urlaubssemester möglich (bitte erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt zu den diesbezüglichen Regelungen).

 

Studienort- und Studiengangswechsel

  • Ich möchte von einer anderen Hochschule an die Universität Münster wechseln. Was muss ich beachten?

    Alle wichtigen Hinweise zum Studienortswechsel finden Sie hier.
  • Ist ein Studiengangswechsel innerhalb der Universität Münster, bspw. von VWL zu BWL, möglich?

    Grundsätzlich sind Studiengangswechsel möglich. Sollten Sie sich für das 1. Fachsemester BWL bewerben wollen, orientieren Sie sich bitte an den Informationen für Studienbewerber:innen. Sollten Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben wollen, ist zu beachten, dass der Bachelorstudiengang BWL der Universität Münster auch bei Bewerbungen für ein höheres Fachsemester zulassungsbeschränkt ist. Für welches Fachsemester Sie sich bewerben können, hängt von der Einstufungsbescheinigung des Prüfungsamts der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsamt) ab. Über diese können Sie sich direkt beim Prüfungsamt informieren.

 

Ansprechpartner

  • Ich interessierte mich für den Bachelorstudiengang BWL an der Universität Münster, bei wem kann ich mich persönlich beraten lassen?

    Für Schüler:innen und andere Studieninteressierte gibt es folgende Beratungsmöglichkeiten bei der  studienfachberatung@wiwi.uni-muenster.de
  • Ich bin für den Studiengang Bachelor VWL an der Universität Münster immatrikuliert, bei wem kann ich mich persönlich beraten lassen?

    Sie haben:
    • Fragen zum aktuellen Lehrangebot?
    • Fragen zum Verlauf Ihres Studiums?
    • Fragen zum Modul Schlüsselqualifikationen?
    • Weitere Fragen zu Ihrem BWL-Studium an der Universität Münster?

    Dann kommen Sie gern telefonisch, per Mail oder persönlich auf uns zu.