Bewerbung und Zulassung

Zugangsvoraussetzugen

 

 

  • Deutsch

    Der Masterstudiengang Business Administration ist ab Wintersemester 2025/2026 englisch studierbar. Deshalb ist der Nachweis von Deutschkenntnissen nicht mehr nötig.

  • Englisch

    Ab dem Wintersemester 2025/2026 ist der Master Business Administration englischsprachig. Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie deshalb ein Zertifikat als Nachweis einreichen, dass Ihre Englischkenntnisse das Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreichen.

    In der nachstehenden Tabelle finden Sie Beispiele für anerkannte Englischzertifikate und das jeweils erforderliche Mindestergebnis, mit dem Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können. 

    Sprachzertifikat TOEFL (iBT) IELTS UNICERT DAAD
    Level

    ≥ 95 Pts.

    ≥ 7,0

    III, IV C1, C2

     

    Bitte beachten Sie, dass der Nachweis ausreichender Englischkenntnisse eine zwingende Zulassungsvoraussetzung ist. Ohne entsprechenden Sprachnachweis kann keine Zulassung zum Studium erfolgen.

    Muttersprachlerinnen und Muttersprachler erfüllen die Anforderungen an die englischen Sprachkenntnisse automatisch. Dies gilt ebenfalls für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorabschluss in einem englischsprachigen Land erworben haben. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis der Hochschule vorzulegen, an der das Bachelorstudium absolviert wurde.

    Hinweis: Die obenstehende Tabelle ist nicht abschließend. Andere Nachweise, die Englischkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bescheinigen, können ebenfalls anerkannt werden. Der Nachweis sollte alle relevanten Kompetenzbereiche abdecken: Schreiben, Lesen, Hören und Sprechen.

    Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Englischkenntnisse durch geeignete Unterlagen belegt werden. Eine bloße Angabe im Lebenslauf ist nicht ausreichend. Einzelne Englisch- oder Wirtschaftsenglischkurse aus dem Studium werden nicht als Sprachnachweis anerkannt.


    Aktueller Hinweis

    Englischnachweise werden unabhängig vom Ausstellungsdatum anerkannt. Dazu zählen auch Abiturzeugnisse, sofern sie unter anderem das Niveau C1 bescheinigen.

    Die eingereichten Nachweise werden im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft. Individuelle Vorabauskünfte zu einzelnen Nachweisen können nicht erteilt werden. Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen abzusehen.

     

  • GMAT / GRE / GTEBS für Non-EU-Studierende

    Nicht-EU-Bewerber müssen zusätzlich zu den oben genannten Anforderungen einen Nachweis über einen „Graduate Management Admission Test“-Focus (GMAT-Focus), „Graduate Record Examinations“ (GRE) oder "Graduate Test for Economics, Business Administration and Social Sciences" (GTEBS) erbringen: 

     

    • GMAT: Mindestens 565 Punkte
    • GRE: Mindestens 155 Punkten im quantitativen Bereich und von 145 Punkten im verbalen Bereich
    • GTEBS: Mindestens 104 Punkte 

Zulassungskriterien

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang BWL erfüllen und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen können, nehmen Sie an der zweiten Phase des Auswahlprozesses teil - der Prüfung der Zulassung. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird jedem/jeder Bewerber:in anhand der folgenden Zulassungskriterien ein Punktwert zugewiesen (max. 100 Punkte):

 

Sie erfüllen die Zugangskriterien nicht, sind aber ein TOP Bewerber?

Reichen Sie einen offiziellen Nachweis der Zugehörigkeit zu den besten 10% Ihres Abschlussjahrgangs ein, dann können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

Sie haben weniger als 40 ECTS im Bereich BWL?

Nutzen Sie zusätzliche (30+) Mathe- oder Statistik-ECTS, um bis zu 16 ECTS in BWL zu ersetzen.

 

  • Termine und Fristen

     

  • Wichtige Informationen zur Bewerbung

    Sie interessieren sich für ein Masterstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster?

    Allgemeine Informationen und einen Leitfaden zu Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz erhalten Sie im folgenden Dokument.

    Checkliste & Informationen zur Bewerbung

    Ihre Noten müssen entsprechend der folgenden Notenskala dargestellt sein:  1 bis 1,5= sehr gut;  1,6 bis 2,5= gut;  2,6 bis 3,5= befriedigend;  3,6 bis 4,0= ausreichend; über 4,0= nicht ausreichend. Noten, die diesem Notenschema nicht entsprechen, müssen umgerechnet werden.

    Die Credit Points müssen dem ECTS entsprechen. Andernfalls müssen die Creidt Points umgerechnet werden.

    Hier finden Sie eine Hilfestellung zur Umrechnung Ihrer Noten und Credit Points

    Umrechnung von ECTS und Noten (Excel)

     

    Sie möchten gern die Erfüllung der Zugangskriterien durch Ihr vorangegangenes Bachelorstudium prüfen und sind sich unsicher in der Zuordnung der Module zu den entsprechenden Bereichen?

    Das folgende Dokument gibt Ihnen einen exemplarischen Einblick in die Modulzuordnung.

    exemplarische Zuordnung von Modulen

     

    In der Prüfungsordnung des Master Business Administration finden Sie die Modulübersicht und detaillierte Beschreibungen zu den einzelnen Modulen und ihren Inhalten.

    Prüfungsordnung Master Business Administration

     

    Sie möchten sich über die rechtliche Ordnung hinter dem Zugang und der Zulassung zum Masterstudiengang Business Administration an der Universität Münster informieren?

    Unter dem nachfolgenden Link finden Sie die zugehörige Zugangs- und Zulassungsordnung.

    Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Business Administration

     

    Lesen Sie unsere FAQ für weitere Informationen.

 

Jetzt bewerben!

 

  Sprechen Sie uns an!

In der Studienkoordination Master BWL beantworten wir gerne Ihre Fragen.