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Digitaler Abendvortrag des Münsteraner Gesprächskreises Rechnungslegung und Prüfung e.V.

Der Abendvortrag des Münsteraner Gesprächskreises Rechnungslegung und Prüfung e.V. zum Thema "Überarbeitung der EU CSR-Richtlinie – Implikationen für den Mittelstand" fand am 24. November 2021 als digitale Veranstaltung statt. Referent des Abends war Dr. Matthias Schmidt, der seine Promotion im Juni 2011 bei Prof. Dr. Dr. h.c. Baetge zu der seinerzeit neu aufkommenden Thematik der integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen hat. Nach seiner Promotion war Matthias Schmidt u. a. als Leiter ESG beim IDW und ist mittlerweile als Senior Manager Sustainability Assurance bei der Deloitte GmbH WPG tätig.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch ging Dr. Matthias Schmidt zur Einführung in die Thematik zunächst auf die im Laufe der Jahre allgemein zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten ein. Danach legte er den aktuellen Stand der Regulierung in Deutschland durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz dar, nach dem große Unternehmen zur regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Er widmete sich auch den Angaben zur EU-Taxonomie und verdeutlichte anhand eines Beispiels, wie diese berichtet werden können.

Darauf aufbauend erläuterte Dr. Schmidt ausführlich die sich in Folge der Überarbeitung der CSR-Richtlinie ergebenden Änderungen. Hierbei ist insbesondere die Ausweitung der Berichtspflicht auf rund 15.000 Unternehmen in Deutschland hervorzuheben. Folglich betrifft der im April 2021 veröffentlichte EU-Richtlinienentwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive auch viele mittelständische Unternehmen in Deutschland. Neben der Erweiterung der Berichtspflicht wird im Rahmen des Entwurfs eine zwingende Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht sowie ein digitales Tagging analog zur Finanzberichterstattung gefordert. Eine weitere wesentliche Änderung ist die inhaltliche Prüfungspflicht, zunächst noch mit begrenzter Sicherheit. Zusätzlich soll die Vergleichbarkeit durch eine Konkretisierung der Berichtsinhalte und die Entwicklung verbindlich anzuwendender Standards durch die EU unter Berücksichtigung von Branchenspezifika verbessert werden. Zum Abschluss stellte Dr. Matthias Schmidt aktuelle Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wie die GRI und die TCFD vor und gab einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Im Anschluss an den Vortrag gab es für Teilnehmende noch die Möglichkeit, mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen. Zwar musste aufgrund des Formats auf einen Sektempfang verzichtet werden, dennoch erfreuten sich alle Teilnehmenden an dem Vortrag und der angeregten Diskussion in entspannter Atmosphäre.