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Dekanat

Reflektion der Prüfungsphase des WS 2020/21

Die Prüfungsorganisation an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der WWU wurde auch im Wintersemester 2020/21 maßgeblich von den Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens bestimmt. Bereits im Sommersemester 2020 wurden neben Präsenzprüfungen in der Halle Münsterland und im Hörsaalgebäude am Schlossplatz, in denen aufgrund hoher Kapazitäten die Möglichkeit bestand, Sicherheitsabstände einzuhalten und Kontakte zu beschränken, Onlineprüfungen in unterschiedlichen Ausgestaltungsformen angeboten. Die Durchführung der Klausuren erfolgte über das Examweb oder die Plattform LPLUS. Dabei konnten Lehrende auf den Erfahrungen aus dem Sommersemester aufbauen. Die vorgezogene Prüfungsphase des Wintersemesters war zunächst ebenfalls als Kombination aus Online- und Präsenzprüfungen geplant. Aufgrund kurzfristiger Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie musste die vorgezogene Prüfungsphase unmittelbar vor dem Beginn des Prüfungszeitraumes vollständig auf Online-Formate umgestellt werden. Als Reaktion auf die fehlende kurzfristige Planbarkeit wurden im Zuge der regulären Prüfungsphase des Wintersemesters ausschließlich Onlineprüfungen angeboten.

Trotz der noch immer ungewohnten Prüfungsformate gab es aus der Studierendenschaft eine positive Resonanz zur Umstellung der Prüfungsformate. So wurden gut strukturierte Prüfungskonzepte ebenso wie angebotene Testläufe von Studierenden positiv bewertet. Überdies wurde die Möglichkeit einer ortsungebundenen Teilnahme als Vorteil wahrgenommen. Von den Lehrenden wurde zurückgemeldet, dass sich der überwiegende Teil der Studierenden während der Prüfungsphase des Wintersemesters in Übereinstimmung mit den Vorgaben sowie den vorab kommunizierten Abläufen verhalten hat.

Während der Großteil der Studierenden durch sein kooperatives Verhalten zur Bewältigung der Herausforderung einer raschen Umstellung der Prüfungsformate beigetragen hat, fallen die Erfahrungen der Lehrenden jedoch nicht uneingeschränkt positiv aus. Sowohl während als auch nach der Prüfungsphase des Wintersemesters haben die Lehrenden am FB4 eine erhöhte Anzahl an Täuschungsversuchen sowie weiterer Vergehen wie z.B. die Verletzung von Urheberrechten (z.B. durch Veröffentlichung von Screenshots der Prüfung) feststellen müssen.

Allen Prüferinnen und Prüfern unseres Fachbereichs ist bewusst, dass unsere Studierenden aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert sind, die sich auf den gesamten Universitätsbetrieb beziehen. Der Fachbereich versucht seit Beginn der Pandemie einen im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten bestmöglichen Studien- und Prüfungsbetrieb zu gewährleisten und ist dabei bemüht, Vorkehrungen zu treffen, die verhindern sollen, dass Studierenden aus der aktuellen Situation ein Nachteil entsteht.

Dennoch müssen wir an dieser Stelle auf eine Tatsache hinweisen: Universitäten sind zwar ungeachtet der derzeitigen Situation zur Abnahme von Prüfungen verpflichtet. Allerdings muss die Einhaltung der Chancengleichheit in diesem Zusammenhang weitestgehend gewährleistet werden. Folglich muss verhindert werden, dass sich einzelne Prüflinge über eine Täuschung beim Ablegen der Prüfungsleistung einen Chancenvorteil verschaffen.

Deshalb wird die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät vorliegende und zukünftige Täuschungsversuche entsprechend der prüfungsrechtlichen Möglichkeiten verfolgen und sanktionieren. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Aufdeckung von Täuschungsversuchen geprüft und diskutiert.

Sollten wir feststellen, dass geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit unter den derzeitigen Bedingungen nicht durchsetzbar sind, so wird die letzte Konsequenz darin bestehen, den Prüfungsbetrieb einzustellen bis eine Durchführung von Prüfungen in physischer Präsenz wieder möglich und vertretbar ist.

Bezüglich der festgestellten Urheberrechtsverletzungen weisen wir darauf hin, dass die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät die Möglichkeit hat, eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. Sofern diese von der Justiz geahndet werden, können entsprechende Vergehen mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren sanktioniert werden.

Uns ist bewusst, dass sich der Großteil der Studierenden regelkonform verhält und die Wahrung der Chancengleichheit achtet. Umso wichtiger ist es uns, an dieser Stelle deutlich zu machen, dass der Fachbereich auch in der aktuellen Lage keine Täuschungsversuche duldet. Wir bedauern sehr, dass ein kleiner Teil der Studierenden versucht, sich angesichts der besonderen Gegebenheiten einen Vorteil zu verschaffen. Wir werden entsprechende Pflichtverletzungen weiterhin konsequent ahnden und Konsequenzen aus den Erfahrungen der vergangenen Prüfungsphase ziehen.