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Münsteraner Ökonomen setzen sich für eine Verankerung der Sozialen Marktwirtschaft im Grundgesetz ein

Am 23. Mai 2019 jährte sich die Verkündung des deutschen Grundgesetzes zum 70. Mal. Das Grundgesetz bildet seit 1949 die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Trotz seiner Bedeutung ist die Frage nach der Wirtschaftsordnung im Grundgesetz nicht eindeutig geregelt. So lässt das Grundgesetz rein formal jede ökonomische Ausgestaltung zu, sofern diese im Einklang mit den Grundrechten steht.

Auf Initiative von Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen am FB4, fordert nun eine Gruppe von 50 Ökonomen und Juristen, die Soziale Marktwirtschaft ins Grundgesetz aufzunehmen. Sie habe „sich eindeutig als die beste aller in der Realität vorkommenden Wirtschaftsordnungen erwiesen“. Die Soziale Marktwirtschaft sei in den Europäischen Verträgen sowie im deutsch-deutschen Vereinigungsvertrag ausdrücklich als Leitbild verankert. Dagegen erlaube das Grundgesetz in Art. 15 noch immer die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie von Produktionsmitteln. Zudem droht nach Auffassung der Unterzeichner „das Bewußtsein dafür, in welchem Maße Wohlstand und Freiheit von der Sozialen Marktwirtschaft geprägt wurden, allmählich zu verblassen.“ Stattdessen „brechen sich inzwischen zunehmend Ideen Raum, die mit den marktwirtschaftlichen Prinzipien im Konflikt stehen“, heißt es in der Begründung.

Zu den Unterzeichnern gehören zahlreiche prominente Ökonomen wie Hans Werner Sinn, Artur Woll, Roland Berger und Gabriel Felbermayr, der neue Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel. Auch aus der Politik gibt es mit Frank Schäffler und Oswald Metzger Unterstützer. Im Rahmen einer Online-Petition (https://bit.ly/2EmqruT) hat inzwischen jedermann die Möglichkeit, den Aufruf zu unterstützen.