FAQ: Häufige Fragen
Dieses FAQ bezieht sich auf Major Accounting-spezifische Fragen, die häufig gestellt werden. Für allgemeine Fragen zum Master BWL, wie zum Beispiel zur Bewerbung, zur Zulassung und zum Studium, verweisen wir auf die Informationsseite Master BWL. Für allgemeine Informationen zum Auslandsemester (Voraussetzungen, Partnerhochschulen, Bewerbungsverfahren, etc.) verweisen wir auf die Seite des International Relations Center (IRC) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie zum International Office der Universität Münster.
Fragen zum Studium, Grundlagen- und Wahlmodulen
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Ist der Studienverlaufsplan starr vorgegeben?
Nein. Die im Modulhandbuch beschriebene Struktur des Masterstudiengangs ist lediglich als Vorschlag der Studiengestaltung zu sehen. Die Studierenden sind weitestgehend frei darin, den Studienverlaufsplan auf ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu beachten ist allerdings, dass einige Veranstaltungen aufeinander aufbauen.
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Ich habe an einer anderen Hochschule studiert und daher bestimmte Kenntnisse im Bereich Accounting nicht. Kann ich diese im Laufe des Studiums erwerben?
Bei dem Masterstudiengang handelt es sich um einen konsekutiven Studiengang, der auf dem Bachelorstudiengang BWL in Münster aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein fachlicher Zusammenhang, sodass die Aufarbeitung fehlender Inhalte grundsätzlich den Studierenden selbst obliegt. In einzelnen Veranstaltungen werden Repetitorien angeboten, welche die Kenntnisse der Studierenden angleichen sollen. Ausführliche Hinweise zu den Modulen des Major Accounting sowie zu den Vorkenntnissen sind hier verfügbar. -
Werden die Klausuren bzw. Prüfungsleistungen nur im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung angeboten?
Nein. Klausuren bzw. Prüfungsleistungen werden in der Regel auch im darauffolgenden Semester in der vorgezogenen Klausurenphase angeboten. Die vorgezogene Klausurenphase findet am Ende des ersten Terms statt. -
Können auch mehr als 120 ECTS absolviert werden?
Nein, die Zahl der anrechenbaren Leistungen ist auf 120 ECTS beschränkt. Daraus errechnet sich auch die Durchschnittsnote. Es besteht allerdings die Möglichkeit, weitere Module zu absolvieren und diese auf dem Zeugnis ausweisen zu lassen, ohne dass diese Leistungen in die Berechnung der Durchschnittsnote eingehen. Diese Leistungen müssen vorab als zusätzliche Leistungen deklariert werden. Eine nachträgliche Revidierung dieser Deklaration ist nicht möglich. -
Gibt es Vorbereitungskurse, welche man besuchen kann, um sich auf den Major Accounting vorzubereiten?
Nein. Es werden keine Accounting-spezifischen Vorbereitungskurse im Rahmen des Master BWL an der Universität Münster angeboten.
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Werden die Wahlmodule in jedem Semester angeboten?
Nein. Die Wahlmodule werden nicht in jedem Semester angeboten. Sie finden jeweils nur im Sommer- oder Wintersemester statt.
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Gibt es auch deutschsprachige Veranstaltungen?
Ja. Es werden verschiedene Veranstaltungen auf Deutsch angeboten. Ab dem Wintersemester 2025/26 ist der Masterstudiengang vollständig auf Englisch studierbar.
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Müssen die Pflichtmodule ACM 01-03 zwingend abgeleistet werden oder können Sie auch durch andere Leistungen ersetzt werden, wenn z.B. die Inhalte schon Teil des Bachelor-Studiums waren?
Die Pflichtmodule ACM 01-03 sind zwingend abzuleisten und können nicht durch andere Leistungen ersetzt werden.
Fragen zu Seminar- und Projektarbeiten
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Was verbirgt sich inhaltlich hinter den Modulen "Seminar Accounting I" und "Seminar Accounting II"
Die vier Lehrstühle des Accounting Centers bieten unterschiedlich ausgestaltete Seminare an. Die Seminarleistungen setzen sich aus dem Verfassen einer Seminararbeit sowie aus der Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Arbeit zusammen. Darüber hinaus ist bei einigen Lehrstühlen eine Abschlussklausur Bestandteil des Moduls.
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Können beide Seminare am gleichen Lehrstuhl absolviert werden?
Ja. Es ist möglich, aber nicht verpflichtend, beide Seminare an einem Lehrstuhl zu absolvieren. Es wird empfohlen mindestens ein Seminar bei dem Lehrstuhl zu absolvieren, bei dem die Masterarbeit geschrieben werden soll.
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Müssen die beiden Seminare im zweiten und dritten Semester absolviert werden?
Nein. Die Studierenden können selbst entscheiden, wann sie die Seminare belegen. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zur Anmeldung beim Prüfungsamt eine Anmeldung bei dem jeweiligen Lehrstuhl vorzunehmen ist. -
Muss ich meine Seminare an dem Lehrstuhl absolviert haben, an dem auch meine Masterarbeit schreiben möchte?
Nein. Die Masterarbeit kann auch an einem Lehrstuhl geschrieben werden, an dem kein Seminar belegt wurde. Zu bedenken ist allerdings, dass ein Seminar regelmäßig eine sehr gute Vorbereitung auf die Masterarbeit ist. Wir empfehlen deshalb, mindestens ein Seminar an dem Lehrstuhl zu belegen, an dem die Masterarbeit geschrieben werden soll.
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Können beide Seminare Accounting in einem Semester belegt werden?
Ja. Es ist grundsätzlich möglich, beide Seminare in einem Semester zu belegen.
Fragen zur Masterarbeit
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Kann die Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen geschrieben werden?
Ja. Die Verfassung der Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen ist grundsätzlich möglich, wenngleich dies nicht der Regelfall ist. Sofern eine Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen gewünscht ist, sollte eine frühzeitige Abstimmung mit dem betreuenden Lehrstuhl erfolgen.
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Müssen alle Module abgeschlossen sein, bevor mit der Masterarbeit begonnen werden kann?
Nein, die Masterarbeit kann auch studienbegleitend abgelegt werden, d.h. wenn noch Module abgeschlossen werden müssen.
Fragen zum (integrierten) Auslandssemester
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Ist es möglich, ein integriertes Auslandssemester im Umfang von 6, 12, 18 oder 27 ECTS zu belegen?
Nein, die im Rahmen des integrierten Auslandssemesters angerechneten Module entsprechen gemäß § 9 der Prüfungsordnung jeweils 6 bzw. 12 Leistungspunkten. Eine Anrechnung der Auslandsleistungen im Rahmen des integrierten Auslandssemesters ist nur im Umfang von 24 oder 30 ECTS möglich. -
Reduziert sich durch ein integriertes Auslandssemester die Anzahl der sog. „Sternchenfächer“, die bei der Wahl der Minor Ergänzung Accounting (Acc./Acc.) zu belegen sind?
Nein, die Regelung, dass mindestens vier „Sternchenfächer“ (Wahlpflichtbereich) zu belegen sind, gilt auch dann, wenn ein integriertes Auslandssemester absolviert wird.
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Ich möchte ein Auslandssemester absolvieren. Muss dieses zwingend im dritten Fachsemester stattfinden?
Nein, die im Modulhandbuch beschriebene Struktur des Masterstudiengangs dient lediglich als Vorschlag der Studiengestaltung. Der Auslandsaufenthalt kann in jedem Semester erfolgen. Zu beachten sind jedoch die Bewerbungsfristen und die Vorlaufzeit für die Planung eines Auslandssemesters. Diese betragen in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten.
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Ist es möglich, ein integriertes Auslandssemester im Sommersemester zu absolvieren
Ja, die Anrechnung der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen erfolgt unabhängig davon, ob das Auslandssemester ein Sommer- oder Wintersemester ist.
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Können angestrebte Anrechnungen auch schon vorab geklärt werden?
Ja. Alle Studierenden der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die im Ausland erbrachte Leistungen für einen Münsteraner Kurs angerechnet haben möchten, müssen die ausländischen Kurse vor dem Aufenthalt auf Anrechenbarkeit prüfen lassen. -
Werden die Kurse aus dem Ausland mit einer Note angerechnet?
Nein. Die Anrechnung der Kurse aus dem Ausland erfolgt ohne Note. -
Können im Rahmen des integrierten Auslandssemesters auch Pflichtmodule angerechnet werden?
Nein. Für die Pflichtmodule ACM 01-03 hat zwingend eine Einzelanrechnung zu erfolgen. -
Können Minor-Module anderer Schwerpunkte im Rahmen des integrierten Auslandssemesters angerechnet werden?
Es ist nicht möglich, Teile des integrierten Auslandssemesters durch Minor-Module anderer Schwerpunkte zu ersetzten. Sofern jedoch im Accounting-Bereich nur noch weniger als 30 ECTS zu absolvieren sind, können darüber hinaus auch Minorveranstaltungen in einer Einzelfallprüfung angerechnet werden. -
Können im integrierten Auslandssemester erbrachte Leistungen auch ein Seminar ersetzen?
Ja, das ist möglich, da beim integrierten Auslandssemester lediglich der Umfang der ECTS relevant ist. Zu bedenken ist allerdings, dass ein Seminar regelmäßig eine sehr gute Vorbereitung auf die Masterarbeit ist.