Studienort- und Studiengangswechsler

Sie studieren bereits ein wirtschaftswissenschaftliches Fach an einem anderen Ort und möchten nach Münster wechseln? Oder Sie studieren ein nicht wirtschaftswissenschaftliches Fach in Münster und möchten das Fach wechseln?

Bewerbung

Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie hier. Bei Fragen rund um die Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner im Studierendensekretariat.

Zulassung/Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind alle Studiengänge auch nach dem ersten Semester zulassungsbeschränkt. Eine Ausnahme bildet der Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Dieser ist ab dem zweiten Fachsemester zulassungsfrei. Es müssen jedoch bereits bestimmte Leistungen vorliegen, damit Sie - falls Sie vorher nicht Wirtschaftsinformatik studiert haben - in das zweite oder ein noch höheres Fachsemester eingestuft werden und sich einschreiben können. Das Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nimmt eine entsprechende Einstufung vor.

In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern können Studienplätze nur vergeben werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Dies ist in allen Studiengängen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Fall, außer dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Diese Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass nicht jeder Studienplatz eines Studienabbrechers wiederbesetzt wird. Eine Vergabe erfolgt erst, wenn sowohl die Anzahl der im beantragten Fachsemester als auch der insgesamt in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs eingeschriebenen Studierenden die festgesetzte Studienplatzkapazität unterschreitet.

Sollten in den höheren Fachsemestern eines Studiengangs einige (wenige) Studienplätze vorhanden sein, würden diese Studienplätze zunächst an Studierende, die bereits an der WWU für das 1. Fachsemester im Hauptverfahren zugelassen wurden und anrechenbare Leistungen für diesen Studiengang erbracht haben, hochgestuft werden. Bewerber/-innen, die eine Einstufungsprüfung abgelegt haben, würden als nächstes berücksichtigt. Danach werden Studienortwechsler/-innen, die bereits im selben Studiengang (übereinstimmende Fach- und Abschlussbezeichnung) an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, nach Sozialkriterien berücksichtigt. Sollten danach noch freie Plätze vorhanden sein, würden diese unter den Studiengangwechslerinnen und Studiengangwechslern (Quereinsteiger/-innen, externe Bewerber/-innen) verlost werden.

Nähere Informationen dazu erteilt das Studierendensekretariat.

Anrechnung

Bei einem Studienortwechsel können Leistungen auf Antrag angerechnet werden. Nähere Informationen zur Anrechnung finden Sie beim Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät unter Ihrem jeweiligen Studiengang.