Gastbeitrag zur Einkommenssteuer von Prof. Riedel in der FAZ
Die Einkommensteuer steht wieder im Zentrum der politischen Debatte. Vor Bekanntgabe der Ergebnisse des Koalitionsausschusses wurden vor allem der Grundfreibetrag, der sogenannte Mittelstandsbauch und der Spitzensteuersatz diskutiert. Doch aus Sicht von Prof. Dr. Nadine Riedel von der Universität Münster greift diese Diskussion zu kurz: Gemeinsam mit den Ökonom:innen Martin Jacob und Dominika Langenmayr plädiert sie am 30.06.2026 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) für eine umfassende Vereinfachung des deutschen Einkommensteuersystems.
Prof. Riedel leitet das Institut für Wirtschaftspolitik und Regionalökonomik an der Universität Münster und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium der Finanzen an. In dem Beitrag argumentiert sie, dass das derzeitige Steuersystem vor allem durch seine hohe Komplexität geprägt sei. Dies verursache nicht nur hohe Kosten für Steuerpflichtige, sondern binde auch erhebliche Kapazitäten in den Finanzämtern.
Im Mittelpunkt des Reformvorschlags steht die Idee, zahlreiche kleinteilige Werbungskostenregelungen durch eine einfache Arbeitstagepauschale zu ersetzen. Statt einzelne Pendel-, Homeoffice- oder Arbeitsmittelkosten nachzuweisen, könnte künftig pro Arbeitstag ein pauschaler Betrag steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch würden Steuererklärungen einfacher, transparenter und digital besser umsetzbar.
Zudem sprechen sich die Autor:innen für stärker automatisierte Verfahren bei der Besteuerung von Ehepaaren aus. Ein automatischer Lohnsteuerjahresausgleich könnte viele Steuererklärungen überflüssig machen und insbesondere Menschen mit niedrigen Einkommen entlasten, die häufig auf eine Steuererklärung verzichten und dadurch zu viel Steuern zahlen.
Nach Ansicht der Wissenschaftler:innen sollte die Reform nicht allein auf Steuersenkungen abzielen. Vielmehr gehe es darum, das Steuerrecht einfacher, gerechter und digitaltauglicher zu gestalten. Bürger:innen könnten von weniger Bürokratie und geringerem Aufwand profitieren, während Finanzämter mehr Kapazitäten zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung erhielten.
Der vollständige Gastbeitrag unter dem Titel „Weniger ist mehr – auch in der Einkommensteuer“ lesen Sie hier.
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