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Dekanat

Aktuelle Meldung des Prüfungsamts zum Thema Smartwatches

Um auf die aktuellen Entwicklungen im Bereich der sogenannten Wearables zu reagieren, werden Smartwatches ab dem kommenden Sommersemester 2015 wie Handys behandelt. Das bedeutet, dass Smartwatches vor dem Beginn der Klausur in der Tasche zu verstauen sind und während der gesamten Klausur nicht am Platz sein dürfen. Ein Verstoß wird als Täuschungsversuch gewertet.