Studienstart des 12. Jahrgangs im Master Accounting and Auditing
Der 12. Jahrgang im Masterstudiengang Accounting and Auditing ist am 02. und 03.05.2024 erfolgreich gestartet! Die 38 neuen Studierenden wurden dazu in das Seminar- und Tagungshotel Große Ledder in Wermelskirchen eingeladen, um gemeinsam mit den Studiengangleitern Prof. Dr. Peter Kajüter (Universität Münster) und Prof. Dr. Bernhard Pellens (RUB) sowie dem ASBM-Team die ersten Studientage im malerischen Bergischen Land zu verleben.
Am 1. Tag stand das Kennenlernen von Studierenden, Organisationsteam der ASBM sowie den Studiengangleitern im Mittelpunkt – mit viel Spaß galt es bspw. komplexe Konstruktionsaufgaben oder Rätsel im Team zu lösen. Den Höhepunkt bildete am Abend eine Diskussionsrunde, in der die Studierenden mit Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner und Vertreter*innen aus der Wirtschaftsprüfungspraxis die aktuellen Herausforderungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer*innen diskutieren konnten. Am 2. Tag startete dann der Unterricht im Modul „Unternehmensführung und Controlling“ mit Herrn Prof. Kajüter. Die Studiengangleiter sowie das gesamte ASBM-Team wünschen den neuen Studierenden viel Spaß und Erfolg im Master Accounting and Auditing.
Der weiterbildende Masterstudiengang „Accounting and Auditing“ richtet sich an Bachelorstudierende, die den Beruf des Wirtschaftsprüfers anstreben. Über 3,5 Jahre wird jeweils von Mai bis Oktober studiert und von November bis April in der Wirtschaftsprüfungspraxis gearbeitet. Damit lassen sich Masterstudium und Berufspraxis hervorragend verbinden. „In dem Masterstudiengang Accounting and Auditing findet einerseits eine wissenschaftliche Ausbildung und anderseits eine zielgerichtete Berufsqualifizierung statt, die es den Studierenden ermöglicht, das erlernte theoretische Fach- und Methodenwissen bereits während des Studiums direkt in der Praxis anzuwenden“, erklärt Prof. Kajüter.
Inhaltlich wird in dem Masterstudiengang umfassend auf das spätere Wirtschaftsprüfungsexamen vorbereitet. Aufgrund der Anerkennung des Masterstudiengangs nach § 8a WPO werden die im Studium abgelegten Prüfungsleistungen im anschließenden Wirtschaftsprüfungsexamen teilweise angerechnet. Dies erleichtert den Studierenden das spätere Berufsexamen und führte in den letzten Jahren zu überdurchschnittlich hohen Bestehensquoten.