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Prof. Nadine Riedel zur globalen Mindeststeuer

Gastkommentar im Handelsblatt erschienen

Die OECD plant die Einführung einer globalen Mindeststeuer, um Anreize zur Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer zu unterbinden. Im Ausland erwirtschaftete „Übergewinne“ sollen im „Sitzland“ der Muttergesellschaft nachbesteuert werden, wenn die Steuerlast unterhalb der festgelegten Mindeststeuerschwelle liegt. „Das zuletzt vor allem von den USA vorangetriebene Projekt ist gut gemeint, wird aber kaum zu mehr Steuergerechtigkeit führen“, sagt Prof. Dr. Nadine Riedel, Direktorin des Instituts für Wirtschaftspolitik und Regionalökonomik an der WWU Münster in einem Gastkommentar, der aktuell im Handelsblatt zu lesen ist.

Höhere Steuerquoten und folglich höhere Steuereinnahmen erhoffen sich die Befürworter der globalen Mindeststeuer. Ob die Mindeststeuer dazu geeignet ist, steuermotivierter Gewinnverlagerung entgegenzuwirken, hänge aber maßgeblich von der Ausgestaltung des Systems ab, betont die Münsteraner Ökonomin.

Kernelement sei der Mindeststeuersatz. Dieser wird noch verhandelt. Lange stand ein Steuersatz von 12,5 Prozent im Raum. Hierdurch kann Nullbesteuerung verhindert werden. Aber bei einer Unternehmensteuerlast von um die 30 Prozent, wie sie aktuell in Deutschland gilt, bleiben Anreize zur Steuervermeidung erhalten, resümiert Riedel.  

Es ist daher nicht gesagt, dass die Steuerbeiträge von Unternehmen in Folge der Mindeststeuer signifikant steigen. Dies gelte auch deshalb, weil nur sehr große Firmen überhaupt in das Mindeststeuersystem einbezogen werden sollen. Und es bleiben Schlupflöcher. So könne eine Verlagerung von Unternehmenssitzen in Gebiete, die sich dem Mindeststeuersystem nicht anschließen, ebenso zu einer Umgehung der Mindeststeuer führen wie eine Anpassung der Firmengröße oder der Eigentümerstruktur.

Auch der internationale Steuerwettbewerb bleibt trotz Mindestbesteuerung erhalten, sagt Riedel. Bis zur anvisierten Mindeststeuerschwelle ist einiger Spielraum für Unternehmensteuersenkungen. Und Länder haben Anreize diesen zu nutzen. Die Einführung neuer Gewinnverlagerungsvorschriften habe in den zurückliegenden Jahren dazu geführt, dass Unternehmen mehr Anreize haben, Investitionen und Arbeitsplätze selbst in Niedrigsteuerländer zu überführen. Das schrecke Entscheidungsträger mehr als die Verlagerung von Steuersubstrat. Es sei zu erwarten, dass die Steuersätze weiter fallen und mit ihnen der Beitrag des Unternehmenssektors zur Finanzierung des Staatshaushaltes.

Riedel stellt zudem heraus, dass selbst, wenn ein bindendes Mindeststeuersystem implementiert werden kann, nicht gesagt ist, dass hierdurch die Steuergerechtigkeit steigt. Denn Studien zeigen, dass Unternehmen höhere Unternehmensteuerlasten in Form von höhere Preisen und niedrigeren Löhnen an Verbraucher und Mitarbeiter weitergeben. Riedels Fazit ist: „Zwischen der erhofften und der tatsächlichen Wirkung globaler Mindeststeuern könnte sich eine Kluft auftun.“

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