Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät erhält Re-Akkreditierung der AACSB

Seit April 2011 trägt die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der WWU das Akkreditierungssiegel der Association to Advance Collegiate Schools of Business (AACSB). In dieser Woche erhielt die Fakultät nun die Bestätigung zur zweiten erfolgreichen Re-Akkreditierung, die für weitere fünf Jahre gilt. Damit bestätigt die Akkreditierungsorganisation die hohe Qualität der Bildungsangebote am FB4. „Wir freuen uns sehr über die erneute Bestätigung unseres Exzellenzanspruchs und des kontinuierlichen Fortschritts an unserer Fakultät. Gleichzeitig sehen wir die Akkreditierung als Ansporn zur Fortführung dieser positiven Entwicklung“, so Prof. Dr. Gottfried Vossen, Dekan des Fachbereichs.
Bis heute ist die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät eine von nur zehn deutschen Business Schools, die von der AACSB mit der gleichnamigen Akkreditierung ausgezeichnet wurde. Die AACSB ist die weltweit bedeutendste internationale Akkreditierungsorganisation im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Sie wurde 1916 von einigen der weltweit renommiertesten Universitäten, wie der Columbia University, der Harvard University, der University of California at Berkeley und der Yale University, mit dem Ziel der Förderung eines konsequenten und kontinuierlichen Qualitätsmanagements ihrer Mitglieder gegründet. Lediglich fünf Prozent aller Business Schools wurden bislang weltweit durch die AACSB akkreditiert.
Akkreditierte Einrichtungen müssen sich alle fünf Jahre einem Re-Akkreditierungsprozess unterziehen. Dieser soll sicherstellen, dass die jeweiligen Organisationen und die von ihnen angebotenen Studienprogramme auch weiterhin den hohen Qualitätsstandards der AACSB entsprechen. Für die AACSB Akkreditierung werden unter anderem die Internationalisierung, Studierendenservices, Studienstruktur und -inhalte sowie die Qualifikation der Lehrenden untersucht. Indem sich akkreditierte Institutionen einem strengen und wiederkehrenden Prüfungsverfahren unterziehen, signalisieren sie ihr Engagement für exzellente Qualität und die Bereitschaft zur ständigen Entwicklung.
Im Herbst 2020 stand für die Fakultät der nun schon zweite Reakkreditierungszyklus an. Im Auftrag der AACSB wurde von folgenden Gutachtern sowohl der Continuous Improvement Review (CIR) Bericht als auch die sogenannte Begehung unserer Fakultät zur Evaluierung genutzt: Professor Dr. Harald C. Gall (Team Chair und Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich), Professor Dr. Koen Vandenbempt (Dekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Antwerpen) und Professor Dr. Matthew A. Waller (Dekan des Walton College of Business, University of Arkansas). Die Begehung findet üblicherweise als mehrtägiger physischer Besuch der Gutachter statt, der dazu genutzt wird, Sitzungen mit Mitgliedern und Stakeholdern des Fachbereichs zu halten – darunter Professoren, Mitarbeiter, Studierende, Rektorat, Lehrbeauftragte, Mitglieder das Advisory Board und Alumni. Im Rahmen des Besuches stellen die Gutachter fest, ob die strategischen Maßnahmen, Prozesse und Ziele, wie im CIR-Bericht beschrieben, von den Angehörigen der jeweiligen Einrichtung gelebt werden. Aufgrund der COVID19-Pandemie wurde die Begehung im November virtuell durchgeführt.
In dieser Woche hat nun die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät die Bestätigung ihrer sogenannte „Maintenance of Accreditation“ der AACSB erhalten. Mit der Re-Akkreditierung bestätigt die AACSB der Fakultät erneut die höchste Qualität in Lehre, Forschung und beim Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Verleihung der Akkreditierung, die als Gütesiegel für herausragende Leistungen in Forschung und Lehre gilt, stellt für die Fakultät nicht nur eine Auszeichnung, sondern gleichzeitig auch eine Verpflichtung der kontinuierlichen Verbesserung der Qualitätsstandards dar. Für Studierende bedeutet die Re-Akkreditierung, dass sie sich auch in Zukunft auf eine ausgezeichnete Qualität des Studienangebots, vielfältige Kooperationen mit Praxispartnern sowie partnerschaftliche Beziehungen zu renommierten ausländischen Hochschulen verlassen dürfen.