Habilitation

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlicher können nach erfolgreichem Abschluss ihrer Promotion eine Habilitation anstreben. Diese hat die Anerkennung der Lehrbefähigung in einem oder mehreren wissenschaftlichen Fächern zum Ziel. Voraussetzungen für die Habilitation sind die Anfertigung einer Habilitationsschrift und ein darauf aufbauender wissenschaftlicher Vortrag mit anschließendem Kolloquium. Mit der Habilitation soll geprüft werden, ob Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Lage sind, ihr Fach in voller Breite in Forschung und Lehre zu vertreten.