AQAS-Akkreditierung

Um die Qualität der Studiengänge sicherzustellen, müssen sich Studienprogrammen an deutschen Hochschulen in einem regelmäßigen Turnus einem Akkreditierungsprozess unterziehen. Alle Bachelor- und Master-Studiengänge müssen laut gesetzlichem Auftrag akkreditiert werden. Die Studiengänge werden von externen Fach-Gutachterinnen und -Gutachtern überprüft und müssen dabei sowohl externen als auch WWU-internen Qualitätsstandards entsprechen.

Als länderübergreifende Agentur zur Akkreditierung von Studiengängen an deutschen und internationalen Hochschulen obliegt das Akkreditierungsverfahren der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.V. (AQAS). Getragen wird die Agentur von 93 Hochschulen sowie einer wissenschaftlichen Vereinigung. 

Die von AQAS durchgeführten Begutachtungsverfahren sind als Peer Reviews konzipiert. Demnach basiert die Evaluation eines Studiengangs auf den Bewertungen von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis sowie Studierenden mit einschlägigem fachlichem Hintergrund. Um die im Akkreditierungsantrag dargelegten Informationen zu verifizieren und zu diskutieren, findet üblicherweise eine Begehung der Hochschule durch die Gruppe der Gutachterinnen und Gutachter statt.

Die Basis des Begutachtungsverfahrens bildet der Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 12. Juni 2017. Um eine einheitliche Grundlage für die Verfahren zu schaffen und eine bundesweite Vergleichbarkeit zu ermöglichen, haben sich die Länder auf eine Musterrechtsverordnung (MRVO) verständigt.

Die Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der WWU werden in einem regelmäßigen Turnus durch die AQAS begutachtet. Alle Akkreditierungs- und Reakkreditierungsverfahren verliefen bislang erfolgreich. Eine Übersicht über die akkreditierten Studiengänge ist hier zu finden.