Beantragung und Durchführung des Wechsels der Prüfungsordnung

Studierende, die sofort vollumfänglich nach der Prüfungsordnung 2022 studieren wollen, müssen den Wechsel der Prüfungsordnung beantragen.

Wenn der Wechsel nicht beantragt wird, wird die Prüfungsordnung zum jeweiligen, in der Prüfungsordnung 2022 festgelegten Zeitpunkt, automatisch gewechselt (siehe hierzu die Übergangsbestimmungen in der jeweiligen PO)

  • Allgemeine Hinweise

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen ordentlich eingeschrieben sein
      • Während eines Urlaubssemesters ist der Wechsel in der Regel nicht möglich. Ausnahmen erfragen Sie bitte direkt im Prüfungsamt. 
    • Der Studiengang in der aktuellen Prüfungsordnung darf nicht abgeschlossen sein, d.h. zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die letzte Leistung nicht abgelegt worden sein. Das Prüfungsdatum, nicht das Datum der Bewertung determiniert diesen Zeitpunkt.
    • Der Studiengang in der aktuellen Prüfungsordnung darf nicht endgültig nicht bestanden sein (Der Prüfungsanspruch muss noch bestehen.). Die Leistung die zum endgültigen Nichtbestehen führt, darf noch nicht abgelegt worden sein. Das Prüfungsdatum, nicht das Datum der Bewertung determiniert diesen Zeitpunkt.

    Übernahme von Leistungen:

    • Alle bereits erbrachten Leistungen, die übernommen werden können, werden nach Vorgaben des Fachbereichs übernommen.
    • Die Übernahme erfolgt in die Struktur der neuen Prüfungsordnung, entsprechend werden auch nur die Module der neuen Prüfungsordnung ausgewiesen. Module, die nicht übernommen werden können, werden gesondert auf dem Transcript of Records und Datenblatt ausgewiesen.
    • Bestehende Anmeldungen werden nur übernommen, sofern die Prüfungen in der Prüfungsordnung 2022 eine identische Struktur haben (Dauer, Turnus, Prüfungsform, Sprache).
    • Bestehende Anmeldungen zu Prüfungen, die in der neuen Prüfungsordnung nicht vorgesehen oder in geänderter Struktur (Dauer, Turnus, Prüfungsform, Sprache) vorgesehen sind, werden nichtig und entsprechend nicht übernommen.

    Antragsstellung:

    • Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie den unterschriebenen Antrag entweder
      • per E-Mail von Ihrer Universitäts-E-Mail Adresse an pam@wiwi.uni-muenster.de oder
      • per Post an Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Corrensstraße 1, 48149 Münster oder
      • persönlich während der Sprechzeiten ein.
    • Andere Wege und Arten des Einreichens sind ausgeschlossen.
    • Zeitpunkt des Wechsels:
      • Im Sommersemester 2024 wird der Wechsel in den ersten 3 Wochen des Semesters (bis einschließlich 22.04.2024) möglich sein.
      • Im Wintersemester 2024/2025 wird der Wechsel in den ersten 3 Wochen des Semesters (bis einschließlich 21.10.2024 ) möglich sein
    • Bearbeitungszeit:
      • Die Bearbeitungszeit beträgt üblicherweise bis zu 4 Wochen.
      • Bei hohem Wechselaufkommen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
    • Anmeldungen während der Bearbeitungszeit für Module der neuen Prüfungsordnungen sind per Formular im Prüfungsamt möglich. Diese werden dann ins System eingetragen, sobald der Wechsel technisch durchgeführt wurde. Die veröffentlichten Anmeldefristen werden weiterhin bindend sein. 

    Folgen der Antragsstellung:

    • Mit Antragsstellung können Sie ausschließlich Prüfungen aus dem Prüfungsangebot der PO 2022 belegen. Anmeldungen für Prüfungen der älteren Prüfungsordnung sind nichtig.
    • Anmeldungen für Prüfungen der älteren PO werden übernommen, sofern es äquivalente Prüfungsleistungen in der PO 2022 gibt. Insbesondere Anmeldungen für Bachelorarbeiten sind unproblematisch.

    Weitere Hinweise:

    • Für Studierende die ein Auslandssemester absolvieren und deren zu erbringende Leistungen bereits geprüft wurden, empfehlen wir einen Wechsel der Prüfungsordnung erst nach der Anerkennung der Leistungen aus dem Auslandssemester.
    • Bitte informieren Sie sich hinreichend über den Wechsel der Prüfungsordnung, denn:
    • Ein Wechsel ist abschließend. Der Wechsel zurück in die vorherige Version einer Prüfungsordnung ist ausgeschlossen.
    • Wir empfehlen Ihnen dringend sich spätestens mit Antragsstellung ein Datenblatt zu erstellen und dieses zu speichern.
    • Häufig gestellte Fragen aus der BWL werden hier beantwortet.

    Dauer des Wechsels:

    • Die technische Umsetzung des Wechsels wird üblicherweise bis zu 4 Wochen dauern.
    • Da Studierende aller Bachelorprogramme ihre PO wechseln können, ist es auch möglich, das Wechsel länger als 4 Wochen benötigen werden.
      • Hinweis: die Daten der alten PO werden erst ca. 2 Wochen nach dem Wechsel entfernt. Bis dahin können Sie diese noch einsehen. Die Gesamtanzahl der LP und die Durchschnittsnote wird in dieser Zeit auf den datenblättern nicht korrekt ausgegeben.
  • Betriebswirtschaftslehre

    Prüfungsordnung Betriebswirtschaftslehre

    Informationsseite für den Wechsel im Studiengang Betriebswirtschaftslehre

    Antrag zum Wechsel in die BWL PO 2022 inkl. Anhang

  • Volkswirtschaftslehre

    Prüfungsordnung Volkswirtschaftslehre

    Informationsseite für den Wechsel im Studiengang Volkswirtschaftslehre

    Antrag zum Wechsel in die VWL PO 2022 inkl. Anhang

  • Wirtschaftsinformatik

    Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik

    Informationsseite für den Wechsel im Studiengang Wirtschaftsinformatik

    Antrag zum Wechsel in die WI PO 2022 inkl. Anhang