Hilfsmittel

Hinweise zu Hilfsmitteln in den Klausuren des Lehrstuhls

Zur Bearbeitung der Klausurarbeiten sind Schreib- und Zeichensachen, batterie- oder solarbetriebene Taschenrechner ohne alphanumerische Tastatur und ohne Druckwerk (die Anwendung von Modulprogrammen oder von auf Magnetkarten gespeicherten Programmen oder Daten ist unzulässig; der Rechengang muss in jedem Fall erkennbar sein) sowie für unsere ausländischen Studierenden Wörterbücher mit Übersetzungen der jeweiligen Muttersprache in die deutsche Sprache und umgekehrt, zugelassen.

Zugelassene Literatur und Gesetzestexte

Bachelorstudium

In der Modulabschlussklausur „Management and Governance“ (Vorlesungen „Organisation und Führung“ und „Unternehmensverfassung“) darf folgende Literatur verwendet werden:

Schewe, G.: Unternehmensverfassung – Corporate Governance im Spannungsfeld von Leitung, Kontrolle und Interessenvertretung, 4. Auflage, Berlin et al. 2018 (zugelassen sind auch ältere Ausgaben; Achtung: diese sind in Bezug auf Gesetzesänderungen nicht aktuell; nicht zugelassen sind Ausdrucke etc.).

In der zugelassenen Literatur sind mehrfarbige Unterstreichungen, Markierungen und unbeschriftete, mehrfarbige "Post-its" erlaubt. Darüber hinaus gehende Anmerkungen gelten als Täuschungsversuch und führen zum sofortigen Ausschluss von der Klausur!

In der Modulabschlussklausur „Management and Governance“ (Vorlesungen „Organisation und Führung“ und „Unternehmensverfassung“) finden Sie nachfolgend aufgeführt eine vollständige Liste der zugelassenen Gesetzestexte, die benutzt werden dürfen, jedoch eine unterschiedlich hohe Relevanz für die Vorlesung aufweisen. Die Gesetzestexte können Sie entweder in Buchform oder als Ausdruck während der Klausur verwenden. Eine Zusammenstellung der zugelassenen Gesetzestexte zum Ausdrucken finden Sie hier. Eine gedruckte Gesetzessammlung muss geheftet und als solche gekennzeichnet sein (z.B. durch ein Deckblatt). Die Heftung darf auch in der Klausur nicht gelöst werden, ebenso dürfen keine Teile der Gesetzessammlung herausgerissen oder während der Klausur entfernt werden.  Dabei ist es erlaubt, nur die relevanten Paragraphen zu drucken. Die aktuellsten Ausgaben der bundesdeutschen Gesetze finden Sie hier

Jegliches Mitführen von ausgedruckten, aber in der folgenden Liste nicht aufgeführten Gesetzestexten gilt als Täuschungsversuch und führt zum sofortigen Ausschluss von der Klausur.
Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für Gesetzessammlungen in Buchform, in denen weitere Gesetze als die unten erwähnten integriert sind. Diese Sammlungen dürfen in der Klausur verwendet werden (bspw. „Wichtige Wirtschaftsgesetze“ des NWB-Verlags).

In den zugelassenen Gesetzestexten sind mehrfarbige Unterstreichungen, Markierungen und unbeschriftete, mehrfarbige "Post-its" sowie ausschließlich numerische Verweise auf andere Paragraphen erlaubt. Darüber hinaus gehende Anmerkungen gelten als Täuschungsversuch und führen zum sofortigen Ausschluss von der Klausur!

  1. Aktiengesetz (AktG)
  2. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  3. Börsengesetz (BörsG)
  4. Deutscher Corporate Governance-Kodex (DCGK, hier)
  5. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  6. Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG)
  7. Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)
  8. Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz PublG)
  9. Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten (SprAuG)
  10. Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG, hier)
  11. Handelsgesetzbuch (HGB)
  12. Insolvenzordnung (IO)
  13. Montanmitbestimmungsergänzungsgesetz (Montan-MitbestGErgG)
  14. Montanmitbestimmungsgesetz (Montan-MitbestG)

 

Masterstudium

In den Klausuren im Rahmen der Veranstaltungen des Lehrstuhls im Masterstudium sind Literatur und Gesetzestexte nicht zugelassen.