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Mehrwertsteuersenkung im deutschen Schienenpersonenfernverkehr

Steuersenkungen sind ein häufig eingesetztes Instrument, um die Nachfrage zu stimulieren. Dieses Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Steuersenkung tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird. Vor diesem Hintergrund untersuchen Gernot Sieg und Jan Wessel in einer aktuellen Studie, wie die Mehrwertsteuersenkung im deutschen Schienenpersonenfernverkehr zum 1. Januar 2020 an die Kunden der Deutschen Bahn weitergegeben wurde. Der Artikel ist im Journal Economics of Transportation veröffentlicht.

Nach der Ankündigung zur geplanten Mehrwertsteuersenkung im Schienenpersonenfernverkehr hat die Deutsche Bahn glaubhaft versprochen, die Mehrwertsteuersenkung vollständig an die Fahrgäste weiterzugeben. Anhand eines Datensatzes mit Preisbeobachtungen stellen die Autoren fest, dass die Steuerweitergabe bei Flexpreis-Tickets mit fixen Preisen tatsächlich 100 % beträgt. Die Steuerweitergabe bei Sparpreis-Tickets, deren Preise mit Hilfe eines Revenue-Management-Systems gesetzt werden, kann jedoch erheblich von 100 % abweichen. Die Weitergabe bei Sparpreis-Tickets variiert je nach Kaufzeitpunkt, Abfahrtstag, Abfahrtszeit und dem generellen Preisniveau. Dies deutet darauf hin, dass Revenue-Management-Systeme zu einer ungleichen Weitergabe an verschiedene Kundengruppen führen können. Die Autoren geben zudem theoretische Einblicke in die Überlegungen zur Preisgestaltung beim Angebot dieser beiden Ticketarten und leiten die Formel für die Steuerweitergabe von ad-valorem-Steuern her.