Wettbewerblicher Rahmen für einen integralen Taktfahrplan im Schienenpersonenfernverkehr
Mit dem Beschluss, den eigenwirtschaftlichen Schienenpersonenfernverkehr in Form eines integralen Taktfahrplans (ITF) zukünftig ebenso wie den gemeinwirtschaftlichen -nahverkehr zentral zu organisieren, ergibt sich die Möglichkeit, Wettbewerb im Markt für Schienenpersonenfernverkehr zu induzieren. ITF-Trassen könnten so vergeben werden, dass verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Fernverkehrsstrecke jeweils im Wechsel bedienen.
In ihrem neuen Artikel zeigen Christina Brand und Gernot Sieg mit Hilfe eines industrieökonomischen Modells, dass die Züge in einem Streckenmonopol im Vergleich zu einem Streckenduopol pünktlicher, die Ticketpreise jedoch höher sind. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass der intramodale Preiswettbewerb im Streckenduopol zu Lasten von Qualität in Form von Pünktlichkeit gehen kann und dass ein Streckenmonopolist das eingesetzte Personal und (Ersatz-)Rollmaterial effizienter nutzen kann.
Vor dem Hintergrund, dass die Pünktlichkeit eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden ITF darstellt, sollten die ITF-Trassen für die Vergabe folglich so gebündelt werden, dass Dichtevorteile generiert werden können und Preiswettbewerb keine negativen Auswirkungen auf die Qualität verursacht. Anstelle von „Wettbewerb im Markt“ könnte es „Wettbewerb um den Markt“, d.h. Wettbewerb um die Trassenbündel, geben. Der Artikel ist im Journal „Economics of Transportation“ erschienen.