Risikomanagement und Corporate Governance

Die Einrichtung und interne Überwachung von Risikomanagementsystemen gehört zu den Sorgfaltspflichten von Vorständen und Geschäftsführern. § 91 Abs. 2 AktG hebt diese Pflicht besonders hervor. Sie hat vielfältige Implikationen für die Akteure im Rahmen der Corporate Governance. Während die Risikofrüherkennung (Identifikation, Bewertung und Kommunikation von Risiken) eine traditionelle Domäne des Controllings darstellt, wird die interne Revision häufig mit deren interner Überwachung betraut. Aufsichtsräten kommt die Aufgabe zu, das Risikomanagement des Unternehmens bzw. Konzerns zu überwachen und Abschlussprüfer müssen bei börsennotierten Aktiengesellschaften die Existenz, Eignung und Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems prüfen.

In der Forschung beschäftigt sich der Lehrstuhl mit der Gestaltung und Überwachung von Risikomanagementsystemen und den vielfältigen damit verbundenen Detailfragen. Mit dem European Risk Research Network existiert dazu eine Plattform für internationale Forschungsprojekte.

Ausgewählte Veröffentlichungen:

  • Kajüter, P.: Risikomanagement im Konzern, München 2012.
  • Kajüter, P.: Der Risikokonsolidierungskreis bei konzernweiten Risikomanagementsystemen, in: Controlling, 23. Jg., Heft 3, 2011, S. 157-162.
  • Kajüter, P.: Risikomanagement als Controllingaufgabe im Rahmen der Corporate Governance, in: Wagenhofer, A. (Hrsg.), Controlling und Corporate Governance-Anforderungen, Berlin 2009, S. 109-130.
  • Woods, M./Kajüter, P./Linsley, P. (Hrsg.), International Risk Management. Systems, Internal Control and Corporate Governance, Oxford 2008.