Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 12/2022
Mitbestimmung in kulturellen Einrichtungen
Alexander Dilger
Dezember 2022
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Zusammenfassung
Die meisten kulturellen Einrichtungen bzw. Betriebe mit künstlerischem Anspruch wie Theater und Orchester werden betrieblich mitbestimmt. Allerdings gelten für sie Einschränkungen als Tendenzbetriebe, insbesondere sollen Nicht-Künstler nicht in künstlerischen Belangen mitbestimmen, weshalb es eigene Vertretungsorgane für Künstler gibt. In öffentlich-rechtlichen Betrieben ist außerdem die grundgesetzlich geschützte Freiheit der Kunst unmittelbar relevant und schützt den künstlerischen Bereich. Dabei können von der Mitbestimmung neben den Kulturschaffenden auch die Kunst und ihre Rezipienten profitieren.