Benutzungsordnung

Die Bibliotheksordnung verfolgt das Ziel, allen Studierenden, Doktoranden und Hochschullehrern die Gelegenheit zu einer ihren Arbeitserfordernissen entsprechenden Benutzung der Bibliothek zu gewährleisten.

§ 1 Allgemeines
Die Bibliothek dient vorrangig der Forschung und Lehre. Sie ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Die Kurzausleihe regelt § 7, zur Entleihe an Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster siehe § 7a.

§ 2 Zulassung und Benutzung
1. Die Bibliothek kann von allen Angehörigen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster benutzt werden. Studierende weisen ihre Zugangsberechtigung durch den Studierendenausweis, Mitarbeiter durch ihren Bibliotheksausweis nach.
2. Andere Personen kann die Leitung der Bibliothek zur Benutzung zulassen, soweit Aufgaben, Leistungsfähigkeit und Raumverhältnisse der Bibliothek dies erlauben; die kurzfristige Einsichtnahme in Schriften ist gegen Vorlage des Benutzungs-ausweises der Universitäts- und Landesbibliothek Münster und des Studierendenausweises bzw. eines amtlichen, mit Lichtbild versehenen Ausweises gestattet.
3. Doktorandinnen und Doktoranden sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht Mitglieder der Universität Münster sind, werden zur Benutzung zugelassen, wenn sie einen Nachweis über das Bestehen eines Doktoranden- oder Beschäftigungsverhältisses vorlegen.

§ 3 Öffnungszeiten
Die Regelöffnungszeiten werden durch den Bibliotheks-ausschuss festgelegt.

§ 4 Allgemeine Benutzungsbestimmungen
1. Wer die Bibliothek benutzt, hat sich so zu verhalten, dass niemand in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt wird, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestand, Kataloge, Einrichtung und Gebäude keinen Schaden leiden. Für Schäden wird der Benutzer gem. § 9 haftbar gemacht.
2. Überbekleidung, Schirme, Gepäckstücke, Taschen (u.ä.) dürfen mit in die Bibliothek genommen werden.
3. In den Bibliotheksräumen ist größte Ruhe zu bewahren. Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgenommen werden.
4. Wer die Bibliothek betritt, ist verpflichtet, sich dem Bibliothekspersonal gegenüber auf Verlangen auszuweisen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gestatten.
5. Die Bibliotheksräume sind 15 Minuten vor der Schließung unaufgefordert zu verlassen.
6. Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

§ 5 Benutzung der Schriften
1. Es darf nur eine angemessene Zahl von Schriften zur gleichen Zeit benutzt werden. Die Schriften sind stets an ihren Standort zurückzustellen, spätestens jedoch bei Ankündigung, dass die Bibliothek geschlossen wird oder wenn die Bibliothek für voraussichtlich länger als eine Stunde verlassen wird. 
2. Das absichtliche Verstellen von Schriften ist nicht zulässig und wird als grober Verstoß gegen die Bibliotheksordnung gewertet.
3. Soweit nicht anders bestimmt ist, dürfen Arbeitsplätze nicht auf Dauer belegt werden. Das Bibliothekspersonal kann solche Arbeitsplätze räumen.

§ 6 Handapparate
1. Schriften können in geringer Zahl ständig oder für längere Zeit im Dienstzimmer aufgestellt werden (Handapparate), wenn der allgemeine Lehr- und Forschungsbetrieb nicht beeinflußt wird.
2. Über die Zulassung von Handapparaten entscheidet der Bibliotheksausschuß.
3. Jede in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist so nachzuweisen, dass Auffindung und Einsichtnahme in angemessener Zeit möglich sind. Auf § 8 wird verwiesen. 

§ 7 Entleihe an Professoren und Wissenschaftliche Hilfskräfte
Professorinnen/Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster sind berechtigt, Bücher aus der Bibliothek zu entleihen. Die Leihfrist ist auf maximal 8 Wochen begrenzt. Das (Weiter-) Verleihen von Büchern der Bibliothek ist nicht zulässig. Der Entleiher hat sicherzustellen, dass die von ihm entliehenen Schriften innerhalb von 3 Tagen für eine Kurzausleihe anderer Bibliotheksbenutzer verfügbar sind.
Jeder Entleiher bekommt bei Ausleihe und Rückgabe der Bücher eine Quittung per E-Mail sugesandt.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erhalten zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses nach Rückgabe aller Bücher einen Entlastungsvermerk der Bibliothek, den sie als Voraussetzung zum Erhalt der Promotionsurkunde vorweisen müssen.

§ 8 Nachweis von Schriften
Jede in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist durch entsprechenden Eintrag in das elektronische Bucherfassungssystem der Bibliothek nachzuweisen.

§ 9 Schadensersatz
Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schriften haben die Benutzerinnen und Benutzer Schadensersatz zu leisten. Art und Höhe des Schadensersatzes werden nach pflichtgemäßem Ermessen von der Bibliothek festgelegt.

§ 10 Benutzung von EDV-Arbeitsplätzen
1. Die Bibliothek stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Die Benutzung der EDV-Geräte kann bei starker Nachfrage zeitlich beschränkt sein.
2. Anweisungen zur Benutzung der EDV-Geräte, von Datenbanken und Internetdiensten sowie Urheber- und Lizenzbestimmungen sind einzuhalten. Änderungen der Systemeinstellungen, der Netzkonfiguration und der Software sowie die Installation zusätzlicher Programme sind nicht erlaubt und gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Benutzerordnung.
3. Die Benutzerin/der Benutzer haftet für Schäden, die er/sie durch Manipulation oder eine sonstige unerlaubte Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek hervorruft. Für Schäden, die auf unerlaubte Weitergabe der eigenen Zugangsberechtigung zurückzuführen sind, wird der/die Zugangsberechtigte selbst haftbar gemacht.
4. Im Übrigen gelten die Regelungen der Benutzungsordnung für das Zentrum für Informationsverarbeitung und die dezentralen IV-Versorgungseinheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung.

§ 11 Learn Labs
1. Die Learn Labs sind Gruppenarbeitsräume für maximal 6 oder 10 Personen mit Touchscreen und Stromanschlüssen. Sie sind über den Platzreservierungsservice der ULB Münster buchbar. Für den Platzreservierungsservice benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.
2. Die Learn Labs sind nur für Arbeitsgruppen reservierbar. Eine Person reserviert für die ganze Gruppe.
3. Nicht in Anspruch genommene Reservierungen verfallen eine Stunde nach Beginn des gebuchten Zeitfensters.

§ 12 Ordungsmaßnahmen
1. Wer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Bibliothek zeitweise oder dauernd von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
2. Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere das Beschädigen von Schriften, auch durch Anstreichen oder Beschreiben, das Heraustrennen von Seiten, die Wegnahme von Schriften oder Teilen davon, auch ohne Zueignungsabsicht, sowie das absichtliche Verstellen von Schriften.