Benutzung
Zur Benutzung zugelassen sind die Studierenden und Hochschullehrer der Universität Münster und anderer am Ort befindlichen Hochschulen, außerdem alle anderen Personen, welche die Bibliothek zu wissenschaftlichen Zwecken nutzen wollen.
Die Benutzung der Bibliothek ist durch die Benutzungsordnung geregelt.
Alle Bücher sind systematisch eingeordnet; die Bibliothekssystematik wird durch ein Register erschlossen. Die Signaturen bzw. Standortnummern bestehen aus einer Kombination von Buchstaben, römischen Zahlen und arabischen Ziffern.
Ausleihe
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen mit einem gültigen Bibliotheksausweis können Medien für 4 Wochen (maximal 1 Jahr) entleihen oder Ihren Studentischen Hilfskräften eine Ausleihberechtigung einrichten.
Von der Ausleihe ausgenommen sind Zeitschriften, Zeitschriftenbände, Handbücher und Loseblattsammlungen.
Weitere Informationen zur Beantragung einer Ausleihberechtigund oder der Beantragung eines Bibliotheksausweises für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen erhalten Sie hier auf der Homepage der ULB.