Einstufung in ein höheres Fachsemster

Studierende, die ihre Hochschule oder ihren Studiengang gewechselt haben, haben die Möglichkeit, sich in ein höheres Semester einstufen zu lassen. Die Einstufung muss vor dem Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester erfolgen. Bitte beachten Sie auch die Informationen des Studiensekretariats. Für die Bearbeitung eines Einstufungsantrags stehen bis zu 4 Wochen zur Verfügung. Anträge, die weniger als 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfristen eingereicht werden, werden zwar bearbeitet, eine rechtzeitige Entscheidung über den Antrag kann jedoch nicht garantiert werden.

Einstufungsprozess:

  • Beantragung

    Hinweis: Bitte konsultieren Sie die zuständige Fachstudienberatung, falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen.

    Bitte füllen Sie das Formular für die Einstufung in ein höheres Semester leserlich und vollständig aus. Geben Sie nur bestandene Leistungen an. Ordnen Sie die bestandenen Leistungen den äquvalenten Leistungen des Studiengangs, für den Sie sich einstufen lassen wollen, zu. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bestandene Leistungen für eine Prüfung der Einstufung herangezogen werden. Anschließend unterschreiben Sie das Formular und reichen es zusammen mit allen erforderlichen Anlagen, vorzugsweise per E-Mail, ein.

    pam@wiwi.uni-muenster.de (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik)

    pam.wiporecht@wiwi.uni-muenster.de (Wirtschaft & Recht, Politik & Wirtschaft, Ökonomik, Wirtschaftslehre/Politik, Politik & Recht)

    Antragsformular

  • Anlagen

    Bitte fügen Sie dem Formular folgende Unterlagen bei:

    • Transcript of Records - die Authentizität muss überprüfbar sein, d.h. entweder das Original mit Siegel und/oder Unterschrift oder ein elektronisch überprüfbares Transcript of Records.
    • Beschreibungen der Module/Teilmodulleistungen in deutscher oder englischer Sprache (offizielles Modulhandbuch, Vorlesungsfolien, verwendete Literatur, etc.) Selbst erstellte Zusammenfassungen oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen können für die Prüfung des Kompetenzerwerbs nicht herangezogen werden. Die Beschreibungen müssen vom Antragstellenden eindeutig den jeweiligen Modulen zugeordnet werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Fehlende oder falsche Zuordnungen liegen in der Verantwortung des Antragsstellenden. Liegen Modulbeschreibungen, Skripte etc. nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, müssen sie amtlich übersetzt werden und die Übersetzung muss nachgewiesen werden.

    Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen ausreichend aussagekräftig sind. Fehlende oder unvollständige Beschreibungen der Kursinhalte gehen zu Lasten des Antragsstellenden.

  • Formale Überprüfung des Antrags

    Die eingereichten Unterlagen werden im Prüfungsamt auf Vollständigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen angefordert. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach an der Universität.
  • Inhaltliche Überprüfung durch die zuständigen Fachvertreter

    Die ausgefüllten Anträge werden zur inhaltlichen Prüfung an die jeweiligen Fachvertreter weitergeleitet. Diese entscheiden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Möglichkeit der Anerkennung. Die Anerkennung von Leistungen für das Praktikum ist zu versagen, wenn wesentliche Unterschiede zwischen der extern erbrachten Leistung und der zu ersetzenden Leistung bestehen. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn die fehlenden Kompetenzen den weiteren Studienverlauf unzumutbar erschweren würden.
  • Einstufungsentscheidung

    Anerkennungsfähige Leistungen bilden die Grundlage für die Berechnung der Einstufung in ein höheres Semester. Die Leistungen werden entsprechend der Leistungspunkte der Module an der WWU in die Berechnung einbezogen. Für die Einstufung gelten die folgenden Schwellenwerte:
    erreichte Leistungspunkte Einstufung in Semester
    < 15 keine Einstufung in ein höheres Fachsmester
    15 - 44 2
    45 - 74 3
    75 - 104 4
    105 - 134 5
    135 - 164 6

     

  • Benachrichtigung über die Einstufungsentscheidung:

    Sie erhalten eine Benachrichtigung, sobald das Einstufungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn Sie in ein höheres Semester eingestuft wurden, können Sie das ausgefüllte Formular während der Sprechzeiten abholen und im Studentensekretariat abgeben.
    War eine Einstufung nicht möglich, erhalten Sie einen Bescheid darüber, dass Ihre Einstufung abgelehnt wurde.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Einstufung zu unterscheiden ist von dem Antrag auf Anerkennung. Die Anerkennung muss separat nach dem Einschreiben in den Studiengang beantragt werden.