Einstufung in ein höheres Fachsemster

Studierende, die ihre Hochschule oder ihren Studiengang gewechselt haben, haben die Möglichkeit, sich in ein höheres Semester einstufen zu lassen. Die Einstufung muss vor dem Antrag auf Zulassung in ein höheres Semester erfolgen. Bitte beachten Sie auch die Informationen des Studiensekretariats. Die Bearbeitung eines Einstufungsantrags kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte planen Sie entsprechend diese 4 Wochen ein um alle weiteren Fristen bspw. die Bewerbungsfrist für die Zulassung in ein höheres Fachsemester einhalten zu können.

Die Fristen unseres Studierendensekretariats find Sie hier.

Einstufungsprozess:

  • 1. Beantragung

    1. Ausfüllen des Antrags auf Einstufung
      Hinweis: Bitte konsultieren Sie die zuständige Fachstudienberatung, falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigen.
      • Bitte füllen Sie den Antrag leserlich und vollständig aus.
      • Geben Sie nur bestandene Leistungen an.
      • Ordnen Sie die bestandenen Leistungen aus dem vorherigen Studiums den äquivalenten Leistungen des Studiengangs zu für den Sie sich einstufen lassen wollen.
        • Prüfungsordnungen und Modulhandbücher unserer Studiengänge finden Sie hier.
      • Bitte beachten Sie, dass ausschließlich bestandene Leistungen für eine Prüfung der Einstufung herangezogen werden.
      • Vergessen Sie bitte nicht das Formular zu unterschreiben.
      • Den Vordruck für den Antrag finden Sie hier: Antragsformular
    2. Hinweise zu den Anlagen:
      • Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen bei:
        • Transcript of Records - die Authentizität muss überprüfbar sein, d.h. entweder das Original mit Siegel und/oder Unterschrift oder ein elektronisch überprüfbares Transcript of Records.
        • Beschreibungen der Module/Teilmodulleistungen in deutscher oder englischer Sprache (offizielles Modulhandbuch, Vorlesungsfolien, verwendete Literatur, etc.)
          • Bitte haben Sie Verständins dafür, dass selbst erstellte Zusammenfassungen oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen nicht für die Prüfung des Kompetenzerwerbs herangezogen werden können.
          • Die Beschreibungen müssen vom Antragstellenden eindeutig den jeweiligen Modulen zugeordnet werden, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
          • Fehlende oder falsche Zuordnungen liegen in der Verantwortung des Antragsstellenden, d.h. falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung der beantragten Leistungen führen.
          • Liegen Modulbeschreibungen, Skripte etc. nicht in deutscher oder englischer Sprache vor, müssen sie amtlich übersetzt werden und die Übersetzung muss nachgewiesen werden.
      • Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen ausreichend aussagekräftig sind. Fehlende oder unvollständige Beschreibungen der Kursinhalte gehen zu Lasten des Antragsstellenden, können also zur Ablehnung der beantragten Leistungen führen.
    3. Einreichen
      Reichen Sie das komplett ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit allen erforderlichen Anlagen,
      • vorzugsweise per E-Mail, an die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse:
      • per Post an:
        • Universität Münster
          Prüfungsamt der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
          Corrensstraße 1
          48149 Münster
      • oder persönlich während der Sprechzeiten ein.
  • 2. Bearbeitung des Einstufungsantrags

    1. Formale Überprüfung des Antrags
      Die eingereichten Unterlagen werden im Prüfungsamt auf Vollständigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden zusätzliche Unterlagen angefordert. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.
    2. Inhaltliche Überprüfung durch die zuständigen Fachvertreter
      Die ausgefüllten Anträge werden zur inhaltlichen Prüfung an die jeweiligen Fachvertreter weitergeleitet. Diese entscheiden auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen über die Möglichkeit der Anerkennung. Die Anerkennung von Leistungen ist zu versagen, wenn wesentliche Unterschiede im Kompetenzerwerb zwischen der extern erbrachten Leistung und der zu ersetzenden Leistung bestehen. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn die fehlenden Kompetenzen den weiteren Studienverlauf unzumutbar erschweren würden.
    3. Einstufungsentscheidung
      Anerkennungsfähige Leistungen bilden die Grundlage für die Berechnung der Einstufung in ein höheres Semester. Die Leistungen werden entsprechend der Leistungspunkte der Module an der Universität Münster in die Berechnung einbezogen. Für die Einstufung gelten die folgenden Schwellenwerte:
      erreichte Leistungspunkte Einstufung in Semester
      < 15 keine Einstufung in ein höheres Fachsmester
      15 - 44 2
      45 - 74 3
      75 - 104 4
      105 - 134 5
      135 - 164 6
  • 3. Benachrichtigung

    Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald das Einstufungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn Sie in ein höheres Semester eingestuft wurden, senden wir Ihnen die ausgefüllte Einstufungsbescheinigung per E-Mail zu. Natürlich können Sie die Bescheinigung auch während der Sprechzeiten direkt im Prüfungsamt abholen.
    War eine Einstufung nicht möglich, erhalten Sie einen Bescheid darüber, dass Ihre Einstufung abgelehnt wurde.
  • Hilfe

    Wenn Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an pam@wiwi.uni-muenster.de (BWL, VWL, WI) oder an pam.wiporecht@wiwi.uni-muenster.de (Ökonomik, Wirtschaftslehre/Politik, Wirtschaft & Recht, Politik & Wirtschaft, Politik & Recht).

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Einstufung zu unterscheiden ist von dem Antrag auf Anerkennung. Die Anerkennung muss separat nach dem Einschreiben in den Studiengang beantragt werden.