Preisträger

Studienjahr 2022

David Krömer (Bachelor Award)

Herr David Krömer, B.Sc. wurde mit dem MGK Bachelor Award für seine Bachelorarbeit zum Thema "Die bilanzielle Abbildung von Sustainability-linked Bonds nach IFRS" ausgezeichnet. 

Seit 2019 setzen kapitalmarktorientierte Unternehmen vermehrt sog. Sustainability-linked Bonds als nachhaltige Finanzierungsinstrumente ein. Es handelt sich dabei um Anleihen, deren Zinszahlungen zu einem Teil an die Erreichung von ESG-Zielgrößen geknüpft sind. Der Emittent hat die zusätzlichen Zinszahlungen zu leisten, sofern er die im Vorfeld festgelegten ESG-Zielgrößen nicht erreicht. Damit setzt sich ein Sustainability-linked Bond sowohl aus einer klassischen Anleihe als auch aus einer derivativen Zinszahlung zusammen.

Im Fokus der Bachelorarbeit von Herrn Krömer stand die bilanzielle Abbildung nach den IFRS aus Emittentensicht, wobei er für drei mögliche Abbildungsszenarien analysierte, ob entscheidungsnützliche Informationen vermittelt werden. Im Rahmen der Analyse konnte er herausarbeiten, dass die getrennte Bilanzierung der beiden ökonomischen Komponenten - Anleihe und Derivat - die Transparenz ihrer jeweiligen Wertentwicklungen erhöht. Innerhalb der getrennten Bilanzierung der Anleihe und des Derivats erweist sich die indirekte Ermittlung des Derivats als besonders entscheidungsnützlich. Dabei entspricht der Wert der derivativen Zinszahlung dem Marktwert eines Sustainability-linked Bonds abzüglich des Wertes einer vergleichbaren festverzinslichen Anleihe.

Nils Burchardt (Master Award)

Der MGK Master Award für das Studienjahr 2022 wurde Herrn Nils Burchardt, M.Sc. für seine Masterarbeit zum Thema "Die bilanzielle Abbildung von Leihspielern im Profifußball nach IFRS" verliehen. 

Im Profifußball ist es gängige Praxis, dass ein Spieler für z.B. ein Jahr von einem anderen Club ausgeliehen wird, ehe er anschließend wieder zu seinem ursprünglichen Arbeitgeber zurückkehrt. Im Hinblick auf die bilanzielle Abbildung des ausgeliehenen Spielers stellt sich nach IFRS für den ausleihenden Club die Frage, ob dabei analog zu einem Spielerkauf IAS 38 anzuwenden ist oder ob aufgrund der Parallelen zu einem Leasingverhältnis IFRS 16 einschlägig sein könnte. Zudem ist die wirtschaftliche Zuordnung des ausgeliehenen Spielers während der Ausleihe zu einem der beiden beteiligten Clubs zu diskutieren.

Diese Fragestellungen nahm Herr Burchardt zum Anlass, die bilanzielle Abbildung einer Spielerausleihe vor dem Hintergrund des Ziels der Rechnungslegung nach IFRS zu analysieren. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass der ausgeliehene Spieler während der Ausleihe dem ausleihenden Club wirtschaftlich zuzuordnen ist, wodurch sowohl die Anforderungen des IAS 38 als auch die des IFRS 16 erfüllt sind. Da in den IFRS für einen solchen Fall ein Wahlrecht verankert ist, darf ein ausleihender Club die Spielerausleihe entweder nach IAS 38 oder nach IFRS 16 bilanzieren. Herr Burchardt spricht sich in seiner Arbeit jedoch dafür aus, eine Spielerausleihe als Leasingverhältnis nach IFRS 16 bilanziell abzubilden, da auf diese Weise entscheidungsnützlichere Informationen als bei einer Erfassung nach IAS 38 vermittelt werden.

 

 

Studienjahr 2021/2022

Isabelle-Louise Lewe (Master Award)

Den MGK Master Award hat Frau Isabelle-Louise Lewe für ihre Masterarbeit mit dem Titel „Die Folgebewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen“ erhalten. Ausgangspunkt ihrer Arbeit ist das vom IASB im März 2020 veröffentlichte Diskussionspapier „Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment“. In dem Diskussionspapier erörtert der IASB unter anderem mögliche Vereinfachungen der aktuellen Vorschriften zur Folgebewertung des Goodwill. Ein wesentlicher Diskussionspunkt ist hierbei der Vorschlag, die Folgebewertung mittels des Impairment-Only-Approach nach IAS 36 durch eine planmäßige Abschreibung zu ersetzen. Frau Lewe nahm dies zum Anlass, mögliche Änderungen der aktuellen Regelungen zur Folgebewertung des Goodwill vor dem Hintergrund des Ziels der Rechnungslegung nach IFRS zu analysieren. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der aktuellen Regelungen zur Folgebewertung des Goodwill nach IFRS erforderlich sei, da durch den Impairment-Only-Approach die Entscheidungsnützlichkeit der im IFRS-Abschluss vermittelten Informationen über die Wertentwicklung des Goodwill beeinträchtigt würde. Dementgegen vermittele eine planmäßige Abschreibung des Goodwill in Verbindung mit einem anlassbezogenen Wertminderungstest den Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Informationen über die Wertentwicklung des Goodwill im Abschluss des berichterstattenden Unternehmens. Daher empfiehlt Frau Lewe in ihrer Arbeit, die planmäßige Abschreibung des Goodwill wieder einzuführen und diese um einen anlassbezogenen Wertminderungstest zu ergänzen.

 

 

Studienjahr 2020/2021

Annabell Fechte (Bachelor Award)

Frau Annabell Fechte, B. Sc. wurde mit dem MGK Bachelor Award für ihre Bachelorarbeit mit dem Titel „Die Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge nach IFRS“ ausgezeichnet. Langfristige Fertigungsaufträge sind aufgrund hoher Auftragsvolumina oftmals von großer Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Die Umsatzerlöse sind dabei ein wesentlicher Bestimmungsfaktor des Gesamterfolges. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass, die Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge gemäß des fünf-Schritte-Modells des IFRS 15 vor dem Ziel der IFRS-Rechnungslegung zu analysieren und zu würdigen. Frau Fechte konzentriert sich dabei in ihrer Analyse auf die Frage nach einer zeitpunkt- oder zeitraumbezogenen Erfassung der Umsatzerlöse aus einem langfristigen Fertigungsauftrag. In IFRS 15 werden drei Kriterien definiert, die eine zeitraumbezogene Erfassung der Umsatzerlöse rechtfertigen. Die Erfassung über den Zeitraum des Fertigungsauftrages erfolgt sodann entsprechend des Leistungsfortschrittes, für dessen Bestimmung es mehrere zulässige Methoden gibt. Die Verfasserin kommt in ihrer Arbeit zu dem Schluss, dass die Ermessensspielräume bei der Auslegung der Kriterien sowie bei der Wahl der Methode zur Ermittlung des Leistungsfortschrittes dazu führen, dass die Vorgaben des IFRS 15 zur Erfassung von Umsatzerlösen bei langfristigen Fertigungsaufträgen nur zu eingeschränkt entscheidungsnützlichen Informationen führen.

Leonard Weigand (Master Award)

Der MGK Master Award wurde Herrn Leonard Weigand, M. Sc. für seine Masterarbeit mit dem Titel „Initial Token Offerings in der HGB-Rechnungslegung“ verliehen. Blockchainbasierte Finanzierungen haben das Potenzial, den Finanzierungsmix von Unternehmen zu erweitern und effizienter zu gestalten. Herr Weigand analysiert, inwiefern die Emission blockchainbasierter Token sachgerecht in der handelsrechtlichen Rechnungslegung abgebildet werden kann. Konkret werden bilanzielle Fragestellungen entlang des Ablaufs sog. Initial Token Offerings aufgegriffen und vor dem Hintergrund der Jahresabschlusszwecke gewürdigt. Der Schwerpunkt der Analyse betrifft die Ausgabe tokenisierter Ansprüche auf Leistungen innerhalb eines Plattformgeschäftsmodells, das vom Emittenten regelmäßig noch zu entwickeln ist. Kernproblem ist dabei, ob aus der Ausgabe dieser Ansprüche ein erfolgswirksamer „Tag-Eins-Gewinn“ resultiert oder ein erfolgsneutraler Finanzierungsvorgang vorliegt. Im Ergebnis stellt Herr Weigand fest, dass ein „Tag-Eins-Gewinn“ für die überwiegenden Fallkonstellationen nicht sachgerecht ist und den handelsrechtlichen Rechnungslegungszwecken zuwiderläuft. Stattdessen gehe der Emittent mit der Ausgabe tokenisierter Ansprüche auf künftige Leistungen regelmäßig eine faktische Verpflichtung ein, die es im Emissionszeitpunkt zu passivieren gelte.

 

 

Studienjahr 2019/2020

Christoph Vitt (Bachelor Award)

Herr Christoph Vitt, B. Sc. wurde mit dem MGK Bachelor Award für seine Bachelorarbeit mit dem Titel „Die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Fair Value“ ausgezeichnet. Die abnehmende Bonität eines Unternehmens führt dazu, dass unter Berücksichtigung der Kreditrisikozuschläge im Diskontierungszins die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens abgewertet werden. Aus der Abwertung der Verbindlichkeiten entsteht in der Folge ein Bewertungsgewinn, der indes aus der Verschlechterung der Finanzlage des Unternehmens resultiert. Diesen Umstand nahm Herr Vitt in seiner Bachelorarbeit zum Anlass, verschiedene Maßstäbe zur Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten vor dem Hintergrund des Ziels der internationalen Rechnungslegung zu analysieren. Er kommt zu dem Schluss, dass die Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten mit dem „Frozen Credit Spread Measurement“ entscheidungsnützlichere Informationen vermittle, als die Bewertung unter IAS 39 oder IFRS 9. So werden beim „Frozen Credit Spread Measurement“ Wertänderungen, die auf ein verändertes Kreditrisiko zurückzuführen sind, nicht erfolgswirksam erfasst, während diese bei der Bewertung unter IAS 39 bzw. IFRS 9 zu einer erfolgswirksamen Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. im OCI führen.

Ann-Kathrin Cäsar (Master Award)

Der MGK Master Award wurde Frau Ann-Kathrin Cäsar, M. Sc. für ihre Masterarbeit mit dem Titel „Das Abschlussprüfungsreformgesetz – Eine kritische Analyse“ verliehen. In Folge der globalen Finanzkrise sank das öffentliche Vertrauen in die Qualität der Abschlussprüfung. Frau Cäsar analysiert in ihrer Arbeit, inwiefern die externe Rotationspflicht und die im Abschlussprüfungsreformgesetz ausgeübten Mitgliedstaatenwahlrechte geeignet sind, die Prüfungsqualität zu erhöhen und somit das Vertrauen in die Abschlussprüfung wiederzugewinnen. Sie stellt fest, dass durch die externe Rotation zwar die Unabhängigkeit erhöht sowie eine „Betriebsblindheit“ vermieden werden kann, aber regelmäßig mandatsbezogenes Fachwissen verloren geht. Somit sei die Wirkung auf die Prüfungsqualität insgesamt ungewiss. Die Wirksamkeit der externen Pflichtrotation sei aber auch von der konkreten Ausgestaltung abhängig. Die Verfasserin kommt zu dem Schluss, dass dem deutschen Gesetzgeber die zweckmäßige Ausübung der Mitgliedstaatenwahlrechte überwiegend gelungen ist, sodass die Prüfungsqualität mit dieser Maßnahme erhöht werden kann.

 

 

Studienjahr 2018/2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Julian Korte (Bachelor Award)

Herr Julian Korte, B. Sc. wurde mit dem MGK Bachelor Award für seine Bachelorarbeit mit dem Titel „Eine kritische Analyse des Bewertungsmaßstabs von Kryptowährungen in den IFRS“ ausgezeichnet. Bitcoin und andere Kryptowährungen haben innerhalb kurzer Zeit große Akzeptanz im alltäglichen Wirtschaftsleben gefunden. Dennoch ist ihre bilanzielle Behandlung in den IFRS weitestgehend ungeklärt. Dies nahm Herr Korte in seiner Bachelorarbeit zum Anlass, verschiedene Maßstäbe zur Bewertung von Kryptowährungen hinsichtlich der Zwecke der internationalen Rechnungslegung zu analysieren. Er kommt zu dem Schluss, dass eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert entscheidungsnützlichere Informationen vermittle als eine Bewertung mit dem Anschaffungskostenmodell für immaterielle Vermögenswerte.

 

Christian Wenning (Master Award)

Der MGK Master Award wurde Herrn Christian Wenning, M. Sc. für seine Masterarbeit mit dem Titel „Die Eignung des IDW S 10 für die Bilanzierung von Immobilien“ verliehen. Er analysiert in seiner Arbeit die Eignung ertragswertorientierter Bewertungsverfahren des IDW S 10 für die Zugangs- und Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens. Dabei stellt er fest, dass keines der Verfahren eine adäquate Aufteilung von Boden- und Gebäudewert für die Zugangsbewertung biete. Allerdings bilde der Ertragswert den Nutzungswert einer Immobilie des Anlagevermögens für die Folgebewertung besser ab als andere Wertkonzepte. Darauf aufbauend vergleicht er die einzelnen Bewertungsverfahren vor dem Hintergrund des handelsrechtlichen Zwecksystems und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und kommt zu dem Schluss, dass das Discountend-Cashflow Verfahren gegenüber den anderen Verfahren zu bevorzugen sei, da es die individuellen Eigenschaften des Vermögensgegenstands am besten berücksichtige.

 

 

Studienjahr 2017/2018

Sarah Marie Igel (Bachelor Award)

Der MGK Bachelor Award wurde an Frau Sarah Marie Igel, B.Sc. für ihre Bachelorarbeit mit dem Titel „Eine kritische Analyse der Bilanzierung eines negativen Unterschiedsbetrags im handelsrechtlichen Jahresabschluss" verliehen. Frau Igel erörtert in ihrer Analyse, ob eine Abbildung des negativen Unterschiedsbetrages mittels einer ertragswirksamen Erfassung, einer Abstockung der übernommenen Vermögensgegenstände oder einer Passivierung eines negativen Geschäftswertes zu bevorzugen sei. Sie kommt letztlich zu dem Schluss, dass die Passivierungslösung in den einzelnen Perioden den Charakter des negativen Unterschiedsbetrages zutreffend abbilde sowie eine realistische Darstellung der Ertragslage ermögliche. Außerdem werde diese Abbildungsvariante dem GoB-System und dem handelsrechtlichen Zwecksystem am Besten gerecht.