Tagungsbericht zum 38. Münsterischen Tagesgespräch
Zwischen Kontinuität und Wandel – Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung und Unternehmensbewertung im Spannungsfeld aktueller Entwicklungen
Am 29. Juni 2026 fand das 38. Münsterische Tagesgespräch wieder im Mövenpick Hotel in Münster statt. Herr Prof. Kirsch begrüßte die Teilnehmenden und eröffnete die Veranstaltung. Neben den spannenden Vorträgen der fünf Referierenden hatten die Teilnehmenden getreu dem Motto und Format des Tagesgesprächs in zwei Diskussionsrunden ausführlich Gelegenheit, Fragen zu stellen und eigene Diskussionspunkte einzubringen.
Herr WP/StB Andreas Dörschell ist Präsident der WPK sowie Partner und Geschäftsführer bei der Falk GmbH & Co. KG WPG StBG in Heidelberg. Als Referent eröffnete er die Veranstaltung mit einem Vortrag zu den aktuellen Herausforderungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer. Die WPK verfolgt das klare Ziel, den Beruf des WP attraktiver zu machen. Vor allem die Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Einsatz von KI sorgen für einen kontinuierlichen Wandel im Berufsstand. So hat die Reduzierung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen im Rahmen der CSRD viele mittelständische WPGs vor erhebliche Kosten und Herausforderungen gestellt. Auch der Einsatz von KI bringt Hürden mit sich, eröffnet mittelständischen WPGs aber zugleich neue Chancen, da KI dank ihres erheblichen Datenverarbeitungspotenzials Routineaufgaben übernehmen kann, was künftig auch die Betreuung größerer Mandate ermöglicht. Gerade vor diesem Hintergrund und angesichts des demografischen Wandels ist es wichtig, für ausreichend Nachwuchs zu sorgen. In den letzten Jahren konnte die Zahl der Neubestellungen bei rund 400 pro Jahr stabilisiert werden, ein Erfolg, der sich nicht zuletzt auf die Modularisierung des Examens zurückführen lässt. Um diese Zahl weiter zu steigern, prüft die WPK verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Anrechnung von BWL- und VWL-Leistungen aus dem Studium oder eine Reduktion des Umfangs der steuerrechtlichen Klausuren. Auch bei der Einführung eines Syndikus-WP sowie möglicher Mitarbeiterbeteiligungen setzt sich die WPK aktiv für die Attraktivität des Berufsstands ein.
Inhaltlich schloss Herr WP Dr. Torsten Moser, Mitglied des Vorstands des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., an den Vortrag von Herrn Dörschell an. So referierte er über die Beteiligungsstrukturen bei WPGs, gerade im Hinblick auf Private-Equity Gesellschaften. Diese bringen auf der einen Seite erhebliches Kapital für Investitionen in Technologie und Innovation mit sich, auf der anderen Seite aber auch Fragen hinsichtlich der Verschwiegenheit und der Befangenheit. So sei die Befangenheit aber kein Ausschlussgrund, da geeignete Maßnahmen zur Risikoreduktion ergriffen werden können. WPGs bieten PE-Gesellschaften und anderen Finanzinvestoren ein Geschäftsmodell, das zwar keine massiven Renditen, jedoch stabile und sichere Cashflows erwirtschaftet. Das IDW und die WPK sehen mittelbare Beteiligungen aus der Perspektive des EU- und Inlandsrechts als zulässig an. Herr Dr. Moser betonte, dass sich Beteiligungen nicht nur auf PE-Gesellschaften und andere Finanzinvestoren beschränken, sondern beispielsweise auch Mitarbeiterbeteiligungen ermöglichen und damit die Attraktivität des Berufsstandes weiter steigern können.
Frau WP/StB Prof. Eva Stibi, Partnerin bei Grant Thornton im Bereich Quality, Risk & Independence, berichtete den Teilnehmenden nach einer Kaffeepause bei kleinen Snacks und angeregten Gesprächen von ihren Erfahrungen bei Grant Thornton mit einem PE als Gesellschafter. Das klare Ziel einer solchen PE-Gesellschaft ist die Wertsteigerung und der Exit nach drei bis sieben Jahren. WPGs erhoffen sich von der Kooperation unter anderem Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen in Technik und Innovation sowie Unterstützung bei der Nachfolgeplanung, insbesondere im Mittelstand. Diesen Chancen stehen jedoch auch Risiken gegenüber, etwa der Verlust der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit oder eine Einschränkung der Qualität durch Renditeerwartungen. Probleme könnten auch hinsichtlich der Verschwiegenheit gegenüber Gesellschaftern des PE entstehen. Solchen Risiken lässt sich vor allem durch ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem und eine verantwortliche Führung der WPG begegnen. Ergänzend sind Qualitätskontrollen und APAS-Inspektionen notwendig. Um mögliche Risiken abzuwenden, hat sich das Team von Grant Thornton beispielsweise dazu entschieden, keine Portfolio-Unternehmen der PE-Gesellschaft zu prüfen und den Zugriff des PEs auf Informationen klar zu begrenzen. Um der Gefahr sinkender Qualität durch Renditedruck zu begegnen, soll diese explizit im Vergütungssystem und in der Mitarbeiterbeurteilung verankert werden. Letztlich ist sich der PE-Gesellschafter aber der Regulierung und Verantwortung der WPG bewusst und weiß, dass das Investment nur ertragreich sein wird, wenn die Qualität und Standards der Prüfung eingehalten werden.
Der erste Teil der Tagung wurde mit einer Diskussionsrunde abgeschlossen. Die Vorträge der Referierenden wurden auf dem Podium und im Plenum aufgegriffen und insbesondere aus der Sicht des Mittelstandes kritisch beleuchtet. So kreisten die Fragen immer wieder um die Zeit nach dem Exit der PE-Gesellschaft. Auch wurde eine zusätzliche Orientierungshilfe hinsichtlich PE-Beteiligungen gewünscht. So sei es für den Mittelstand beispielsweise schwierig, ein vollumfassendes Qualitätsmanagementsystem in der Größenordnung der großen WPGs aufzuziehen. Darüber hinaus wurde Unsicherheit deutlich, da sich der Berufsstand gerade nach dem Wirecard-Skandal keine öffentliche Qualitätsdebatte im Zusammenhang mit PE-Beteiligungen leisten kann. Auch wird eine Spaltung des Berufsstandes in WPGs mit und ohne PE-Gesellschafter befürchtet. Letztere könnten unter erheblichen Druck geraten, da die Investitionskraft von WPGs mit PE-Gesellschafter deutlich steigen dürfte. Die Zeit der ersten angeregten Diskussionsrunde reichte nicht aus, um alle Fragen zu klären.
Nach der Mittagspause am reichhaltigen Buffet des Mövenpick-Hotels übernahm Herr WP/StB Michael Hermanns, Partner bei Buth & Hermanns WPG StBG. Herr Hermanns referierte zum Thema Going Concern und beleuchtete, ob dieses eher Fluch oder „Segen“ für die Praxis ist. Unternehmenskrisen verlaufen typischerweise schleichend über Strategie-, Ertrags- und Liquiditätskrise bis zur Insolvenz. Der „Werkzeugkasten“ des IDW, unter anderem IDW S6 und der Restrukturierungsplan nach § 14 StaRUG, bietet je nach Krisenstadium passende Konzepte. Die BGH-Grundsatzentscheidung IX ZR 285/14 (26.01.2017) stellt klar, dass ein Insolvenzgrund nicht zwingend zur Abkehr vom Going-Concern-Prinzip führt, solange eine positive Fortführungsprognose besteht. Gemäß IDW PS 270 hat der Abschlussprüfer die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter bezüglich Going-Concern zu beurteilen und beim Fehlen angemessener Angaben das Prüfungsurteil einzuschränken oder zu versagen.
Den Abschluss bildete dieses Jahr Herr Dr. Andreas Tschöpel. Als Partner im Bereich Deal Advisory – Valuation bei der KPMG AG WPG referierte Herr Dr. Tschöpel über IDW S1 und S17 und damit über die kontrovers geführte Debatte, ob errechnete (S1) oder beobachtbare (S17) Werte gleichwertig nebeneinanderstehen. Bei der Herleitung unterscheiden sich die beiden Verfahren, denn beim objektivierten Wert (S1) ist die Bewertung als „Weg“ zu verstehen, während sie beim beobachtbaren Preis (S17) als „Ziel“ gilt. Laut BGH-Rechtsprechung sind beide Verfahren grundsätzlich als geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts anzusehen. Für beide Verfahren müssen identische Anforderungen gelten, etwa hinsichtlich Stichtagsprinzip, Informationsverfügbarkeit und -verarbeitung sowie Anteilseignerstruktur. Sind diese Kriterien beispielsweise beim Börsenkurs nicht hinreichend erfüllt, braucht es eine Plausibilisierung mittels Ertragswert. Trotz unterschiedlicher Herleitung (Weg vs. Ziel) fordern beide Verfahren denselben Anforderungskatalog.
In der abschließenden Diskussionsrunde wurden die Themen der zweiten Vortragsreihe aufgegriffen und eifrig diskutiert. Es bleibt spannend, was die Zukunft an weiteren Änderungen mit sich bringt.
Herr Prof. Kirsch bedankte sich zum Abschluss des Programms herzlich bei den Referierenden, den Teilnehmenden und den Organisatoren der Tagung. Bei einem anschließenden Get-Together im Foyer des Mövenpick Hotels in Münster konnten die Teilnehmenden in lockerer Atmosphäre die Inhalte des 38. Münsterischen Tagesgesprächs Revue passieren lassen. Es wurde deutlich, dass PE-Beteiligungen an WPGs gerade im Mittelstand ein heiß diskutiertes und spannendes Thema bleiben und dass Going-Concern insbesondere in der aktuellen Zeit einen wesentlichen Fokus der Prüfungs- und Beratungspraxis bildet. Das Tagesgespräch hat wieder einmal einen geeigneten Rahmen geboten, den Gedankenaustausch zwischen Theorie und Praxis weiter voranzubringen.