Digitaler Abendvortrag des MGK im WiSe 2021/2022

Der Abendvortrag des Wintersemesters zum Thema "Überarbeitung der EU CSR-Richtlinie – Implikationen für den Mittelstand" fand am 24. November 2021 ebenfalls als digitale Veranstaltung per Zoom statt. Referent war Herr Dr. Matthias Schmidt. Herr Dr. Schmidt promovierte bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Baetge zu der seinerzeit neu aufkommenden Thematik der integrierten Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nach seiner Promotion arbeitete Herr Dr. Schmidt u. a. als Leiter ESG beim IDW und ist mittlerweile als Senior Manager Sustainability Assurance bei der Deloitte GmbH WPG tätig.

Nach der Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Kirsch ging Herr Dr. Schmidt zur Einführung in die Thematik zunächst auf die im Laufe der Jahre allgemein zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten ein. Danach schilderte er den aktuellen Stand der Regulierung in Deutschland durch das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, nach dem große Unternehmen zur regelmäßigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Außerdem widmete er sich den Angaben zur EU-Taxonomie und verdeutlichte anhand eines Beispiels, wie diese berichtet werden können. Darauf aufbauend erläuterte Herr Dr. Schmidt ausführlich die sich in Folge der Überarbeitung der CSR-Richtlinie zu erwartenden Änderungen. Hierbei ist insbesondere die Ausweitung der Berichtspflicht auf rund 15.000 Unternehmen in Deutschland hervorzuheben. Folglich betrifft der im April 2021 veröffentlichte EU-Richtlinienentwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive auch viele mittelständische Unternehmen in Deutschland. Neben der Erweiterung der Berichtspflicht wird im Rahmen des Entwurfs eine zwingende Verankerung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht sowie ein digitales Tagging analog zur Finanzberichterstattung gefordert. Eine weitere wesentliche Änderung ist die inhaltliche Prüfungspflicht, zunächst noch mit begrenzter Sicherheit. Zusätzlich soll die Vergleichbarkeit durch eine Konkretisierung der Berichtsinhalte und die Entwicklung verbindlich anzuwendender Standards durch die EU unter Berücksichtigung von Branchenspezifika verbessert werden. Zum Abschluss stellte Herr Dr. Schmidt aktuelle Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wie die GRI oder die TCFD vor und gab einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Im Anschluss an den Vortrag gab es für die Teilnehmer die Möglichkeit, mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen. Zwar musste aufgrund des Formats auf einen Sektempfang verzichtet werden, dennoch erfreuten sich alle Teilnehmer an dem interessanten Vortrag und der angeregten Diskussion in entspannter Atmosphäre.