MGK Abendvortrag im Wintersemester 2023/2024

Der jährlich stattfindende Abendvortrag des Münsteraner Gesprächskreis Rechnungslegung und Prüfung e. V. war – wie bereits im Vorjahr – auch im Wintersemester 2023/2024 als hybride Veranstaltung geplant. Da einige Universitätshörsäle aufgrund eines Streiks nicht mehr zugänglich waren, war eine kurzfristige Änderung des Formats erforderlich, sodass die Teilnehmenden dem Vortrag schließlich digital über Zoom folgen konnten. Insgesamt nahmen ca. 120 Teilnehmende am Vortrag von Herrn WP/StB Prof. Dr. Schellhorn über „Ausgewählte Fragen bei der Prüfung von Konzernabschlüssen durch kleine und mittlere Praxen“ teil.

Herr Prof. Schellhorn ist Honorarprofessor am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Bremen sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hannover. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer war er unter anderem auch für PwC und EY tätig. Seit September 2000 ist er zudem in dem Gemeinsamen Prüfungsausschuss für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein aktiv.

Nach einer Begrüßung und Vorstellung des Referenten durch Herrn Prof. Kirsch begann Herr Prof. Schellhorn seinen Vortrag mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, bei der er einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage einer möglichen Unwesentlichkeit von Tochterunternehmen legte. Ferner erläutert er die Pflicht der Konzernabschlussprüfer, auch die pflichtgemäße Prüfung der zugrundeliegenden Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen sicherzustellen und betonte die Bedeutung der HB II für den Konzernabschluss. In diesem Zusammenhang ging er auch auf die Pflichten der Teilbereichsprüfer (sog. Komponenten-Prüfer) gegenüber dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses ein, die vor allem in Berichts- und Vorlagepflichten bestehen.

Anschließend beleuchtete Herr Prof. Schellhorn die Wesentlichkeit in der Konzernabschlussprüfung, bei der es verschiedene Wesentlichkeiten für unterschiedliche Teilbereiche geben kann, auf denen die Prüfung der jeweiligen Teilbereiche aufgebaut ist. Neben möglichen Bezugsgrößen für die Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenzen im Einzelabschluss diskutierte der Referent zudem auf Nachfragen der Zuhörer das Vorgehen zur Berechnung der Teilbereichswesentlichkeiten.

Am Ende seines Vortrags ging Herr Prof. Schellhorn auf verschiedene Aspekte der Kommunikation mit den Komponentenprüfern ein. Diese Kommunikation sei von großer Bedeutung, damit die Konzernabschlussprüfer ein Urteil mit hinreichender Sicherheit vergeben können. So sei zum Beispiel insbesondere die enge Zusammenarbeit durch die Teilnahme an den Sitzungen der Teilbereichsprüfer bzw. des Teilbereichsmanagements für ein tiefgehendes Verständnis der Teilbereiche sinnvoll. Zudem sei die Prüfung der Teilbereiche eng zu begleiten sowie die deren Prüfungsdokumentation zu sichten.

Sowohl während des Vortrags als auch im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen an Herrn Prof. Schellhorn zu adressieren. Nach einem interessanten Austausch dankte Herr Prof. Kirsch dem Referenten für seinen spannenden Vortrag und betonte die Hoffnung, den nächsten Abendvortrag wieder hybrid abhalten zu können, einschließlich des anschließenden Empfangs.