Berichterstattung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung – Empirische Befunde zur Berichtspraxis der DAX-Unternehmen im Jahr 2022
Zusammenfassung
Bereits für das Jahr 2021 waren Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung erstellen müssen, verpflichtet, diese um Angaben gem. Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung zu erweitern. Während für das Erstanwendungsjahr einige Erleichterungen in Anspruch genommen werden konnten, ist für das Jahr 2022 erstmals auch zur Taxonomiekonformität zu berichten. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die Berichtspraxis der DAX-Unternehmen, zeigt Entwicklungen zum Vorjahr auf und würdigt die Umsetzung der neuen Berichtspflichten.
Schlüsselwörter
EU-Taxonomie; nichtfinanzielle Berichterstattung; nichtfinanzielle Erklärung; Nachhaltigkeitsberichterstattung; Rechnungslegung
Zitieren als
Kajüter, P., & Tiemeyer, M. (2023). Berichterstattung nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung — Empirische Befunde zur Berichtspraxis der DAX-Unternehmen im Jahr 2022. Der Betrieb, 76(31), 1745–1752.Details
Publikationstyp
Forschungsartikel (Zeitschrift)
Begutachtet
Ja
Publikationsstatus
Veröffentlicht
Jahr
2023
Fachzeitschrift
Der Betrieb
Band
76
Ausgabe
31
Erste Seite
1745
Letzte Seite
1752
Sprache
Deutsch
ISSN
0005-9935
Gesamter Text