Arbeitsgruppe Lagebericht des Deutschen Standardisierungsrates

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat im Mai 2009 beschlossen, die DRS zur Lageberichterstattung in zwei Schritten zu überarbeiten. Im Vorfeld wurde unser Lehrstuhl beauftragt, durch eine empirische Studie die Anwendungserfahrungen mit den DRS zur Lageberichterstattung bei Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten und Hochschullehrern umfassend zu erheben. Die Ergebnisse dieser Studie, die im ersten Halbjahr 2009 durchgeführt wurde, flossen bereits in den ersten Schritt der Überarbeitung ein. So wurden DRS 5 (Risikoberichterstattung) und DRS 15 (Lageberichterstattung) im Januar 2010 durch den Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 5 (DRÄS 5) an die aktuelle Gesetzeslage angepasst und DRS 15a (Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen) in DRS 15 integriert. Um in einem zweiten Schritt DRS 5, 5-10 und 5-20 sowie DRS 15 grundlegend zu überarbeiten, hat der DSR im Mai 2010 eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Kajüter eingesetzt. Das achtköpfige Expertenteam besteht aus zwei Unternehmensvertretern, zwei Wirtschaftsprüfern, einem Finanzanalysten, einem Leiter Investor Relations und zwei Hochschullehrern. Patin im DSR ist Frau Liesel Knorr. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, den Entwurf für einen neuen DRS zur Lageberichterstattung zu erarbeiten. An diesem Auftrag hat der DSR trotz der am 28. Juni 2010 erfolgten Kündigung des mit dem Bundesjustizministerium geschlossenen Standardisierungsvertrages festgehalten. Die Arbeitsgruppe hat daraufhin im August 2010 ihre Arbeit aufgenommen.

Mitglieder des Arbeitskreises
Prof. Dr. Peter Kajüter, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Vorsitzender)
Peter Braun, Allianz Global Investors
Dr. Christian Fink, Freudenberg & Co KG
Dr. Christina Hartmann, Bayer AG
WP/StB Dr. Bernd Keller, Rödl & Partner GmbH
Joachim Müller, Deutsche Bank AG
Prof. Dr. Thorsten Sellhorn, WHU - Otto Beisheim School of Management
WP/StB Karl-Heinz Withus, KPMG AG

Pate im DSR: Liesel Knorr, DRSC e.V.
Projektmanager: Kristina Schwedler, DRSC e.V.

Empirische Studie zur Praxis der Lageberichterstattung

Die vom Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung im Auftrag des DRSC durchgeführte empirische Studie zur Praxis der Lageberichterstattung offenbarte zwei unterschiedliche Welten der Lageberichterstattung: Während börsennotierte Unternehmen dem Lagebericht einen hohen Stellenwert beimessen, wird ihm bei nicht-börsennotierten Unternehmen nur eine mittlere Bedeutung zugesprochen. Damit einher geht auch, dass Erstere die DRS zur Lageberichterstattung durchaus intensiv nutzen, wohingegen die Akzeptanz der DRS bei mittelständischen Unternehmen gering ist. Die in diesen Unternehmen für die Lageberichterstattung zuständigen Personen sind demgegenüber weniger mit den DRS vertraut. Dieses Bild wird durch die Befunde aus der Befragung der Wirtschaftsprüfer tendenziell bestätigt. Auch hier zeigen sich analoge Unterschiede zwischen Big Four- und anderen Wirtschaftsprüfern.

Für die Weiterentwicklung der DRS liefern die Untersuchungsergebnisse folgende Schlussfolgerungen:

  • Auch wenn die Pflicht zur Lageberichterstattung nicht unmittelbar an der Kapitalmarktorientierung anknüpft, erscheint eine Differenzierung der Regeln für kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sinnvoll.
  • Für kapitalmarktorientierte Unternehmen wäre die Aufnahme einer Empfehlung zur Berichterstattung über Ziele und Strategien zu wünschen. Hierdurch würde der überarbeitete DRS auch alle Inhalte des Management Commentary des IASB abdecken.
  • Umgekehrt sollte die Notwendigkeit empfohlener Lageberichtsinhalte ausgehend von den Informationsbedürfnissen der primären Adressaten des Lageberichts kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen kritisch hinterfragt werden.
  • Weiter gilt es, die Regeln zur Chancen-/Risikoberichterstattung über die bereits erfolgten Änderungen durch DRÄS 5 hinaus inhaltlich weiterzuentwickeln.
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte einer besseren Klarheit und Verständlichkeit der Regeln im DRS gewidmet werden. Hierbei sind vor allem die Argumente für und gegen illustrierende Beispiele für Lageberichtsangaben sorgfältig abzuwägen.

Veröffentlichungen

  • Kajüter, P./Bachert, K./Blaesing, D./Kleinmanns, H.: Die DRS zur Lageberichterstattung auf dem Prüfstand - Empirische Befunde zur Beurteilung und Anwendungspraxis der DRS, in: Der Betrieb, 63. Jg., Heft 9, 2010, S. 457-465.
  • Kajüter, P./Bachert, K./Blaesing, D.: Ergänzung des IFRS-Abschlusses um einen Managementbericht - Wie ist die Resonanz auf das Management Commentary-Projekt des IASB in Deutschland, in: KoR, Nr. 1, 2010, S. 183-191.