Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 7/2025

Betreuung und Begutachtung von Dissertationen vereint oder getrennt
Alexander Dilger
Juli 2025

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Zusammenfassung

Traditionell sind Betreuung und Begutachtung von Dissertationen an deutschen Universitäten vereint. In NRW soll das künftig gesetzlich verboten bzw. nur noch als begründungspflichtige Ausnahme auf Wunsch des Doktoranden erlaubt werden. Diese führt jedoch weder zu inhaltlich besseren Promotionsgutachten noch zu einem besseren Schutz von Doktoranden, sondern es gehen wichtige Informationen sowie Anreize des Betreuers verloren. Auch die geplante Pflicht, Zweit- und weitere Gutachten ohne Kenntnis der vorherigen Gutachten zu erstellen, nimmt den Gutachtern wertvolle Informationen und verschlechtert den wissenschaftlichen Diskurs.